Die Kautelarpraxis hat ihre Liebe zur Familienstiftung entdeckt. Einst verschrien als Relikt der Feudalzeit und Sinnbild der „toten Hand“, gilt sie neuerdings als das „Königsinstrument“ der Nachlassplanung – vor allem bei der Unternehmensnachfolge. Erblasser, die von der Vorstellung beseelt sind, ihre Nachkommen dauerhaft an ihren Willen zu binden, können sich mit Hilfe solcher Stiftungen Erbrechtsordnungen schaffen, die das gesetzliche Normalstatut weitgehend eliminieren, und das mit tatkräftiger Unterstützung des Erbschaftsteuerrechts. Tatsächlich ist es möglich, den Typus der Familiengesellschaft mit Stiftungskonstruktionen nachzubilden, d. h. gleichsam zu virtualisieren. Das Stiftungsrecht setzt zwar dogmatische Grenzen. Die verbleibende Gestaltungsfreiheit ist gleichwohl frappierend. Wer sie nutzt, sollte wissen, was er tut.
Inhalt
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertDie Stiftung als Familiengesellschaft (?)Lizenziert4. Dezember 2018
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertDie atypisch stille Beteiligung als ergänzender GeschäftsanteilLizenziert4. Dezember 2018
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertMinimalinvasive Maximallösung für pseudo-englische KapitalgesellschaftenLizenziert4. Dezember 2018
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertRechtsgeschäftslehre und Kompetenzverteilung in der AktiengesellschaftLizenziert4. Dezember 2018