Die Kautelarpraxis hat ihre Liebe zur Familienstiftung entdeckt. Einst verschrien als Relikt der Feudalzeit und Sinnbild der „toten Hand“, gilt sie neuerdings als das „Königsinstrument“ der Nachlassplanung – vor allem bei der Unternehmensnachfolge. Erblasser, die von der Vorstellung beseelt sind, ihre Nachkommen dauerhaft an ihren Willen zu binden, können sich mit Hilfe solcher Stiftungen Erbrechtsordnungen schaffen, die das gesetzliche Normalstatut weitgehend eliminieren, und das mit tatkräftiger Unterstützung des Erbschaftsteuerrechts. Tatsächlich ist es möglich, den Typus der Familiengesellschaft mit Stiftungskonstruktionen nachzubilden, d. h. gleichsam zu virtualisieren. Das Stiftungsrecht setzt zwar dogmatische Grenzen. Die verbleibende Gestaltungsfreiheit ist gleichwohl frappierend. Wer sie nutzt, sollte wissen, was er tut.
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Requires Authentication UnlicensedDie Stiftung als Familiengesellschaft (?)LicensedDecember 4, 2018
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Requires Authentication UnlicensedDie atypisch stille Beteiligung als ergänzender GeschäftsanteilLicensedDecember 4, 2018
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Requires Authentication UnlicensedMinimalinvasive Maximallösung für pseudo-englische KapitalgesellschaftenLicensedDecember 4, 2018
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Requires Authentication UnlicensedRechtsgeschäftslehre und Kompetenzverteilung in der AktiengesellschaftLicensedDecember 4, 2018