Der Verf. vertritt die Ansicht, dass die spezialgesetzliche Regelung des § 10 Abs. 3 Satz 5 EStG, die Altersvorsorgeaufwendungen ausdrücklich den nur begrenzt abziehbaren Sonderausgaben zuweist, gültiges Recht ist. Eine anderweitige Auslegung sei nicht möglich. Die Verwerfung dieser Regelung wegen eines möglichen Verfassungsverstoßes bleibe allein dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts vorbehalten.
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Requires Authentication UnlicensedAbzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen als Werbungskosten oder Sonderausgaben?LicensedSeptember 14, 2013
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Requires Authentication UnlicensedNeue Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachbezügen für die Lohn- und Einkommensteuer durch das Jahressteuergesetz 2007LicensedSeptember 14, 2013
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Requires Authentication UnlicensedDas Abschmelzungsmodell bei der Erbschaftsteuer nach den Erbschaftsteuerreformentwürfen zur UnternehmensnachfolgeLicensedSeptember 14, 2013
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Requires Authentication UnlicensedRechtsprechungLicensedSeptember 14, 2013
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Requires Authentication UnlicensedVerwaltungsentscheidungenLicensedSeptember 14, 2013
- Zeitschriften-Umschau
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Requires Authentication UnlicensedAusgewählte Informationen zum ertragsteuerlichen SchrifttumLicensedSeptember 14, 2013