Zur Zuteilung der Aktien beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
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Wulf Goette
Der Beitrag behandelt die Frage, ob generell oder in bestimmten Konstellationen bei der vereinfachten Kapitalerh�hung mit Bezugsrechtsausschluss (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) die Entscheidung über die Zuteilung der neuen Aktien einer gesonderten Prüfung bedarf. Diese ist nur dann erforderlich, wenn der Bezugsrechtsausschluss nicht alle, sondern nur einzelne Altaktionäre betrifft; in diesem Fall bedarf die disproportionale Zuteilung sachlicher Rechtfertigung nach den bekannten Kriterien, wohingegen bei einer Zuteilung der neuen Aktien an außenstehende Dritte die Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG die Rechtfertigung in sich trägt.
© 2012 Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/Boston
Artikel in diesem Heft
- Hans-Joachim Priester
- Wie viele Rechtsberater braucht ein Geschäftsleiter?
- Zur Zuteilung der Aktien beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
- Abgestimmtes Verhalten durch institutionelle Anleger: Gute Corporate Governance oder rechtspolitische Herausforderung?
- Förder- und Schutzrecht f?r den faktischen GmbH-Konzern
- Debt-to-Equity-Swap bei der (GmbH & Co.-)Kommanditgesellschaft
- Der Beirat in Organersatzfunktion bei der Kommanditgesellschaft
- Internationale Zuständigkeit f�r mitgliedschaftsbezogene Klagen nach der Brüssel I-VO
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