Zusammenfassung
Seit 2017 vergibt der Bund Fördergelder im Rahmen des Sonderprogramms zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts, dessen Umsetzung durch die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) erfolgt. Der Artikel bilanziert die bisherige Entwicklung des Programms und seine Bedeutung für die Bewahrung schriftlicher Originale in Archiven und Bibliotheken. Hierbei stehen Fragen nach der Antragslage, strukturellen Voraussetzungen, inhaltlicher Ausrichtung sowie zukünftigen Entwicklungsfeldern des Förderprogramms im Mittelpunkt.
Abstract
Since 2017, the German federal government has been sponsoring several pilot projects as part of a special program for the preservation of the written cultural heritage, coordinated by the Office for the Preservation of the Written Cultural Heritage (KEK). The article is a survey of the program’s development to date, and highlights the significance for the preservation of written originals in archives and libraries. Application situation, structural requirements, content and future developments of the program are discussed.
Nichts weniger als einen „wichtigen Beitrag zu einem allgemeinen Rettungsprogramm“[1] für das schriftliche Kulturgut soll es leisten: Das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Jahr 2017 aufgelegte „Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts“ zielt auf die langfristige Sicherung des in Archiven und Bibliotheken verwahrten Kulturerbes. Diese Förderinitiative konkretisiert die Bestrebungen auf (bundes-)politischer Ebene, sich der Mammutaufgabe der Erhaltung schriftlicher Originale zu widmen. Die gängigen Gefährdungen wie säurehaltiges Papier, Schimmelpilzbefall, Tintenfraß oder die unsachgemäße Lagerung historischer Schriften sind spätestens seit der Gründung der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) im Jahr 2011 hinlänglich bekannt. Das Jahr 2017 markierte jedoch eine neue Stufe des politischen Engagements, in der mit stärkerer Dringlichkeit und größerem Fördervolumen diesen Gefahren breitflächig begegnet wurde. Dies zeigt sich in den 2018 veröffentlichen Fördergrundsätzen, in denen es einleitend heißt, der Zustand des schriftlichen Kulturguts „verbiet[e] einen weiteren zeitlichen Aufschub“.[2] Im nunmehr fünften Jahr des BKM-Sonderprogramms soll im Folgenden ein Blick auf dessen bisherige Wirkung auf den bundesweiten Originalerhalt geworfen werden. Wird die Förderlinie dem Anspruch gerecht?
Das Sonderprogramm im Kontext der KEK-Förderung
Als zentrale Ansprechpartnerin für den Originalerhalt ist die seit 2011 mit Mitteln der BKM und der Kulturstiftung der Länder (KSL) finanzierte KEK für die Umsetzung des Sonderprogramms zuständig.[3] Für die KEK bildet es damit die zweite Förderlinie neben der seit 2010 bestehenden Modellprojektförderung.[4] Letztere dient der Förderung exemplarischer Projekte, mit denen Erfahrungen gesammelt, Best Practices zur Nachnutzung generiert und das öffentliche Bewusstsein für den Originalerhalt gestärkt werden sollen. Insgesamt wurden bisher mehr als 380 KEK-Modellprojekte bewilligt und hierfür von BKM und KSL rund 4,7 Millionen Euro bereitgestellt.[5]
Die Modellprojektförderung der KEK war ein erster „Fuß in der Tür“ für ein durch Bundes- und Ländermittel getragenes Engagement für den Originalerhalt. Die Grundlage hierfür boten die von der KEK 2015 veröffentlichten Bundesweiten Handlungsempfehlungen, einem Gesamtkonzept für die bundesweit koordinierte Bestandserhaltung in Archiven und Bibliotheken.[6] Die in Zusammenarbeit mit den drei Fachgremien für Bestandserhaltung erarbeitete Publikation machte erstmals deutlich, wie weit die Tür noch aufgeworfen werden müsste.[7] Um jährlich 1 Prozent des gefährdeten schriftlichen Kulturguts zu sichern, sind laut der durchgeführten Erhebung 63,2 Millionen Euro nötig. Eine Mammutaufgabe, die viele Archive und Bibliotheken aufgrund begrenzter Ressourcen überfordert. Dementsprechend definierten die Handlungsempfehlungen als zukünftige Aufgabe der KEK die „Umsetzung eines etwaigen gemeinsamen Förderprogramms“,[8] das gezielt Mengenverfahren fördert.
Mit dem Sonderprogramm reagierte der Bund ganz konkret auf diesen Bedarf, jedoch nicht ohne die Länder im Sinne eines „gemeinsamen Förderprogramms“ mit in die Verantwortung zu nehmen. Über ein zweistufiges Antragsverfahren wird die Länderebene mit einbezogen. Durch das Antragsprozedere wird jedes Projekt von der zuständigen Fachebene in den Landesministerien bzw. Staatskanzleien geprüft. Dieses Vorgehen zielt auf Transparenz und Strukturbildung und ist nicht zuletzt der Kulturhoheit der Länder geschuldet. Zudem verweist es auf die geteilte Verantwortung, die bereits in den Handlungsempfehlungen herausgestellt und in den Fördergrundsätzen des Sonderprogramms verankert wurde: „Die Rettung des schriftlichen Kulturerbes ist nur mit vereinten Kräften von Bund, Ländern, Kommunen und anderen Trägern zu bewältigen“.[9] Daher fördert der Bund maximal 50 Prozent der Gesamtkosten, lediglich Bundeseinrichtungen können eine bis zu 100prozentige Förderung beantragen. Den Landesprogrammen für Bestandserhaltung kommt durch den Anreiz zur Kofinanzierung eine besondere Bedeutung zu. Im Idealfall ergänzen sich die Bundesförderung und die jeweils vorhandenen Landesmittel.
Förderpolitisch unterscheidet sich das Sonderprogramm stark von der KEK-Modellprojektförderung. Es richtet sich speziell an Mengenverfahren wie Massenentsäuerung, Trockenreinigung, Schutzverpackung und die Restaurierung in Menge. Seit 2019 ist die Konzept- und Methodenentwicklung wie beispielsweise die Schadenserfassung hinzugekommen. Die Höhe der beantragten Mittel pro Projekt liegen bei 5.000 bis 200.000 Euro und damit weit über dem in der Modellprojektförderung möglichen Volumen.[10] Trotz dieser potenziell hohen Fördersumme wurde die Untergrenze bewusst niedrig gehalten, um kommunale und andere kleinere Einrichtungen nicht auszuschließen. Zentrale Voraussetzungen sind, dass der zu behandelnde Bestand von Bundesinteresse und öffentlich zugänglich ist. Neben Archiven und Bibliotheken können Schriftgut verwahrende Einrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft Anträge stellen, etwa Museen, kirchliche Einrichtungen, Stiftungen und Vereine.
Die bisherige Bilanz
Hinsichtlich der bereitgestellten Mittel ist in den ersten fünf Jahren viel Bewegung zu verzeichnen. Während das Sonderprogramm 2017 mit 1 Million Euro startete, wurde diese Summe bereits im zweiten Jahr mit 2,5 Millionen Euro mehr als verdoppelt.[11] 2019 stieg die Summe auf den bisherigen Höchststand von 4,5 Millionen Euro, wohingegen sie in den beiden darauffolgenden Jahren mit 3,8 Millionen und rund 2 Millionen Euro wieder unter der Höchstmarke lag.[12] Die Entwicklung liegt in erster Linie darin begründet, dass durch Bereinigungssitzungen zum Bundeshaushalt kurzfristig zusätzliche Mittel gewonnen werden konnten, die maßgeblich für die hohen Volumina 2019 und 2020 gesorgt haben. Eine mittelfristige Perspektive für die Fortführung der Förderlinie seitens der Politik ist zum einen im 2017 geschlossenen Koalitionsvertrag erkennbar.[13] Zum anderen bieten die 2018 verabschiedeten Fördergrundsätze und die seit 2019 bestehende Möglichkeit, Projekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren zu beantragen, eine gewisse Kontinuität. Es wird sich zeigen, welche Effekte die COVID-19-Pandemie und die Bundestagswahl 2021 auf das Sonderprogramm haben.
Der enorme Bedarf bei den Einrichtungen, der sich bereits in den Handlungsempfehlungen abzeichnete, wird in den über die Jahre hinweg hohen Antragszahlen deutlich. Bereits im ersten Jahr war die Förderlinie mit beantragten Mitteln in Höhe von über 1,8 Millionen Euro stark überzeichnet. Lediglich 45 der 81 eingereichten Projekte konnten gefördert werden. Auch in den Folgejahren wurden die zur Verfügung stehenden Mittel meist überschritten. Mit der zunehmenden Bekanntheit des Programms stiegen im zweiten Jahr die beantragten Mittel stärker als das sich ebenfalls mehr als verdoppelnde Fördervolumen. Dies führte zu einer Überzeichnung von über 1,3 Millionen Euro. Lediglich 2019 wurden rund 160.000 Euro nicht abgerufen. Eine Ursache hierfür könnte darin liegen, dass das hohe Volumen des Sonderprogramms von 4,5 Millionen Euro erst spät im Jahr generiert wurde, sodass viele Einrichtungen nicht mehr auf die erneute Steigerung reagieren konnten.
Die Antragslage stabilisierte sich in den folgenden Jahren auf hohem Niveau und auch für das erste gänzlich von der COVID-19-Pandemie betroffene Projektjahr 2021 ist nur ein leichter Rückgang auf eine beantragte Summe von gut 3,7 Millionen Euro zu verzeichnen. Angesichts der zur Verfügung stehenden Mittel bedeutet dies eine fast 100prozentige Überzeichnung. Für die KEK und die BKM waren und sind dies wichtige Signale, dass der in den Handlungsempfehlungen geforderte Aufbau von Strukturen und die großflächige Umsetzung von Mengenverfahren in der Praxis umsetzbar sind. Bislang wurden von 2017 bis 2021 insgesamt 463 Projekte mit mehr als 13,7 Millionen Euro bewilligt. Vor dem Hintergrund, dass diese Summe mit Ausnahme einiger Vorhaben von Bundeseinrichtungen maximal 50 Prozent der Gesamtkosten der Projekte abbildet, wird deutlich, wie viel Geld in den letzten Jahren allein durch Projekte des Sonderprogramms in den Originalerhalt geflossen ist.

Beantragte und verfügbare Mittel im Sonderprogramm.
In der Verteilung der Trägerschaften beantragender Einrichtungen bei der Zahl bewilligter Projekte bildet sich die gemeinsame Verantwortung ab. Mit rund 52 Prozent entfällt über die Hälfte der Projekte und auch der Gesamtfördersumme auf Landeseinrichtungen. Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft machen 29 Prozent aller Projekte aus. Hier sind in erster Linie die Kommunalarchive vertreten, da Bibliotheken in kommunaler Hand wesentlich seltener über historisch bedeutende Bestände verfügen. Der Anteil an der Gesamtfördersumme liegt hingegen bei 18 Prozent, was den Eindruck bestätigt, dass die Aktivität auf kommunaler Ebene zwar groß ist, die Projekte jedoch aufgrund teilweise begrenzter Eigenmittel durchschnittlich kleinere Volumina aufweisen. Mit etwas Abstand folgen Einrichtungen in sonstiger Trägerschaft wie Stiftungen, Vereine und andere Träger (9 Prozent der Projekte) und kirchliche Einrichtungen (5 Prozent). Gerade bei den kirchlichen Einrichtungen mit ihren einzigartigen historischen Beständen ist sicherlich noch mehr Potenzial für Projektanträge vorhanden.
Der Anteil der Bundeseinrichtungen ist hierbei gesondert zu betrachten: Er liegt bei 5 Prozent der geförderten Projekte. Einrichtungen dieser Trägerschaft nehmen daher am seltensten die Förderung in Anspruch. Mit einem Anteil von 13 Prozent belegt der Bund allerdings Platz drei hinsichtlich der Gesamtfördersumme. Diese Lage ist darauf zurückzuführen, dass die Bundeseinrichtungen tendenziell größere Projekte und bis zu 100 Prozent Förderung beantragen. Zu nennen sind hier z. B. die Projekte der Akademie der Künste in Berlin, der Arolsen Archives oder der Deutschen Nationalbibliothek. Im Ergebnis ist zwar die Gesamtzahl der Bundeseinrichtungen, die bereits Förderprojekte realisiert haben, überschaubar, der Umfang der Fördersumme jedoch vergleichsweise groß (s. Abb. 3).

Anzahl der geförderten Projekte nach Trägerschaft (2017–2021).
Hinsichtlich der Förderabsagen macht die Begründung durch fehlende Mittel den mit Abstand größten Anteil aus. Fachliche Gründe sind verhältnismäßig selten ursächlich. Im aktuellen Jahr fielen hierunter acht Absagen von insgesamt 54 nicht geförderten Projekten. Insgesamt liegt die Ablehnungsquote derzeit bei durchschnittlich 28 Prozent, wobei die Quote für das Jahr 2021 aufgrund begrenzter Mittel mit knapp 41 Prozent zuletzt deutlich über dem Durchschnitt lag. Generell ist zu beachten, dass fachlich nicht zu beanstandende Anträge oft zur nächsten Frist erneut eingereicht werden. Auch für fachlich überarbeitete und gegebenenfalls von der KEK beratene Anträge ist dieser Weg sinnvoll. Die tatsächliche Erfolgsquote, ein förderfähiges Projekt mittelfristig im Sonderprogramm platzieren zu können, liegt dementsprechend durchschnittlich deutlich über 72 Prozent.
Herauszuheben ist die hohe Erfolgsquote der im Sonderprogramm geförderten Projekte. Von den 385 bis 2020 bewilligten Projekten konnten lediglich sechs nicht realisiert werden. Dies entspricht einer Erfolgsquote von rund 98,5 Prozent. Im ersten Pandemiejahr 2020 ließen sich aufgrund der herrschenden Einschränkungen lediglich zwei Vorhaben nicht umsetzen. Zu beobachten bleibt, welche langfristige Auswirkungen die Pandemie auf die Situation in den Einrichtungen und nicht zuletzt auf den ebenfalls betroffenen Dienstleistermarkt hat.

Summe der Fördermittel nach Trägerschaft (2017–2021).
Inhaltliche Ausrichtung
Um die in den Handlungsempfehlungen dargelegten Ziele zu verfolgen, nimmt das Sonderprogramm bestimmte Bestände und Vorhaben in den Blick. Gemäß der Fördergrundsätze richtet sich die Förderung auf schriftliches Kulturgut, das „aus historischer oder wissenschaftlicher Sicht von überregionaler Bedeutung ist“.[14] Für die Bibliothekssparte fallen hierunter neben den zahlreichen herausragenden Beständen wie Sondersammlungen vor allem die Bestandssegmente „Sammlung Deutsche Drucke“ (SDD), Pflichtexemplare und die Bestände aus ehemaligen Sondersammelgebieten (SSG) bzw. heutigen Fachinformationsdiensten (FID). Diese Segmente entstammen etablierten Verantwortungsstrukturen und dienen der Priorisierung bei der Koordinierung der Mehrfachüberlieferung. Insgesamt machen Projekte, die Bibliotheksbestände sichern, im Durchschnitt 42 Prozent der Projekte und auch der Fördersumme aus. In diesen Projekten waren von den genannten Bestandssegmenten besonders Pflichtbestände vertreten – ihr Anteil lag im Durchschnitt bei 14 Prozent der Projekte. Im Bereich SSG/FID lag der Anteil geförderter Projekte über die Jahre bei knapp 10 Prozent.[15] Die für das Segment der SDD verantwortlichen Bibliotheken sind jedes Jahr stark in der Antragslage vertreten, wobei nur die jüngeren SDD-Bestände hinsichtlich Mehrfachüberlieferung abstimmungsbedürftig sind und sich Vorhaben auch anderen Beständen widmen. Zu nennen sind die Entsäuerungsprojekte der Staatsbibliothek zu Berlin, die in bislang drei Projekten einen Fokus auf den SDD-Bestand legt. Dennoch lässt sich konstatieren, dass die dezidierte Behandlung etwa von Pflichtbeständen im Sinne der koordinierten Überlieferungssicherung im Sonderprogramm noch ausbaufähig ist.
Ein weiterer und zunehmend wichtiger Aspekt der Förderung zielt auf die Umsetzung größerer Vorhaben. Zum einen besteht die Möglichkeit, mehrjährige Projekte zu beantragen. Zum anderen werden Anträge, die an vorherige Vorhaben anschließen, grundsätzlich positiv gewertet, sofern ein Konzept zur Gesamtumsetzung erkennbar ist. Einrichtungen können damit auf zweierlei Weise über mehrere Jahre hinweg größere Bestände bearbeiten. Durch die hohe Zahl an bereits geförderten Projekten steigt auch die Anzahl dieser Fortsetzungsprojekte: Im Jahr 2021 liegen diese bereits bei 41 Prozent der Förderungen. Mittlerweile verfügt das Sonderprogramm daher vermehrt über Großprojekte. Zu nennen wäre hier etwa die Sicherung der Bibliothek von Ferdinand Franz Wallraf in der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln (derzeit in fünf Projekten gefördert) oder die Entsäuerung des Oberrhein-Bestands an der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe (ebenfalls fünf Projekte).[16] Der Zuwachs an Fortsetzungsprojekten ist einerseits begrüßenswert, weil er Stabilität und langfristige Planung begünstigt. Andererseits steigt ohne eine Erhöhung der Mittel im Sonderprogramm der Druck sowohl für Fortsetzungsprojekte als auch für „Neuanwärter“, wobei eine Ablehnung gerade bei Fortsetzungsprojekten die Planung konterkariert.
Weiterhin bieten koordinierende Projekte die Möglichkeit, Vorhaben einrichtungsübergreifend umzusetzen und so Abstimmungsprozesse zu stärken. Die Projektanzahl in dieser Kategorie war zuletzt rückläufig und bewegt sich insgesamt bei gut 5 Prozent aller bewilligten Projekte. Die Koordinierung bietet jedoch ein wichtiges Potenzial. Hierunter fallen zum einen Vorhaben, bei denen Einrichtungen kooperieren, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Dies kann die Beschaffung von Schutzverpackung oder auch die gemeinsame Ausschreibung von Dienstleistungen sein. Besonders kleinere Einrichtungen profitieren von den auf diese Weise zu erzielenden Rabatten. Zum anderen fallen hierunter Projekte, in denen sich Einrichtungen untereinander hinsichtlich der Mehrfachüberlieferung bestimmter Bestände koordinieren. Hierzu zählen Projekte, bei denen Einrichtungen die Verantwortlichkeiten für bestimmte Bestände aufteilen und sich entsprechend abstimmen, wie etwa in Projekten zur Entsäuerung von Zeitungen der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek und der Landesbibliothek Oldenburg.

Die Restaurierung der Bibliothek von Ferdinand Franz Wallraf in der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln wurde in mehreren Projekten gefördert. Foto: Atelier für Papierrestaurierung Dirk Ferlmann.
Strukturelle Entwicklungen
Das Sonderprogramm ist darauf angelegt, den Ländern Anreize für die Erhaltung ihres schriftlichen Kulturerbes und den Ausbau entsprechender Strukturen zu bieten. Ein wichtiger Aspekt ist die Etablierung oder der Ausbau von Landesprogrammen, die das Bundesprogramm per Kofinanzierung sekundieren. Gegenwärtig verfügt nicht jedes Land über ein eigenes – idealerweise sparten- und maßnahmenübergreifendes – Landesprogramm oder dezidiert zur Kofinanzierung bereitgestellte Mittel. Doch die Aktivität auf Landesebene hat seit Gründung der KEK zugenommen.[17] Vermehrt entstehen Programme oder werden für die Kooperation mit dem Sonderprogramm ertüchtigt. Das großvolumige Landesprogramm in Hessen beispielsweise orientiert sich an der Bundesförderung und stellte zuletzt wesentlich mehr Mittel zur Verfügung als über den Bund in das Land flossen.[18] Im Programm „Smartkultur M–V“ in Mecklenburg-Vorpommern hat neben der Digitalisierung auch die Bewahrung des schriftlichen Kulturguts einen festen Platz und entsprechende Kofinanzierungsmittel in Höhe von 100.000 Euro sind ein fester Bestandteil.[19] In Berlin wird derzeit ein Landeskonzept vom Kompetenzzentrum für Bestandserhaltung (KBE) erarbeitet, dessen Fachbeirat die Sonderprogramm-Anträge aus Berlin und Brandenburg begutachtet.[20] Fortschritte sind nicht nur an den bereitgestellten Landesmitteln zu erkennen, sondern auch an der Einrichtung von Beratungsstrukturen. Aktivitäten sind etwa in Rheinland-Pfalz zu verzeichnen, wo 2017 ein Landeskonzept erarbeitet und in der Folge eine Landesstelle mit Fachbeirat eingerichtet wurde,[21] und in Sachsen-Anhalt, wo ein Fachbeirat für Bestandserhaltung eingerichtet wurde.
Die heterogenen Voraussetzungen in den Ländern spiegeln sich in der Antragslage für das Sonderprogramm und machen Vereinheitlichungen schwierig, die zudem auch nicht immer sinnvoll sind. Um die unterschiedlichen Perspektiven im Umgang mit schriftlichem Kulturgut miteinander ins Verhältnis zu setzen, organisiert die KEK seit 2019 das jährliche Arbeitstreffen der Archiv- und Bibliotheksreferate der Länder (AABL), in dem Erfahrungen ausgetauscht und Fortschritte besprochen werden. Für die KEK dient das Treffen der stärkeren Synchronisierung zwischen Bundes- und Landesebene – nicht zuletzt stellen sich hier von Land zu Land unterschiedliche Verfahrens- und Verwaltungsfragen in der Bearbeitung und Abwicklung der Förderprojekte.
Probleme in der Umsetzung
Trotz der bisherigen durchaus positiven Bilanz des Sonderprogramms lassen sich Defizite erkennen, die insbesondere die Einrichtungen selbst vor Probleme stellen. Zwar sind die Fristen für die Beantragung inzwischen auf den 31. Januar eines Jahres festgelegt, doch die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel bleibt unvorhersehbar und war zuletzt rückläufig, was die langfristige Antragsplanung erschwert. Hinzu kommen verwaltungstechnische Einschränkungen, etwa die Tatsache, dass einjährige Projekte bis Ende des Jahres abgeschlossen werden müssen. Dies führte in den vergangenen Jahren zu kurzen Bewilligungszeiträumen und erschwerter Umsetzung. Die konzentrierte Durchführung vieler Projekte ausschließlich in der zweiten Jahreshälfte hat wiederum großen Druck auf die Dienstleister ausgeübt und Preisschwankungen zur Folge. Das Instrument der mehrjährigen Förderung kann einige dieser Probleme entschärfen, doch nicht für alle Einrichtungen ist eine derart langfristige Planung möglich.
Fazit
Insgesamt ist das BKM-Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts mittlerweile etabliert und erfährt auch jenseits der „großen“ bestandssichernden Einrichtungen starken Zulauf. Die breite Beteiligung ist angesichts der gestreuten Überlieferung in Deutschland zu begrüßen. Zudem bilden sich vermehrt Strukturen in den Ländern aus, die durch Beratung, Begutachtung oder direkte Kofinanzierung die Bestandserhaltung als Daueraufgabe unterstützen und im Idealfall auf die landesseitige Ergänzung des Bundesprogramms ausgerichtet sind. Die Strategie, Anreize zu schaffen, scheint sich zu bewähren und zeigt erste Effekte. Nun gilt es, diese Strukturbildung weiter zu befördern. Dies kann nur durch die finanzielle Aufstockung des Programms und den Abbau verwaltungstechnischer Hürden geschehen, um die bislang hohe Erfolgsquote bei den Projekten aufrecht zu erhalten. Auf mehreren Ebenen müssen Stabilität und mittelfristige Perspektiven erreicht werden, um die Bedingungen für den weiteren Ausbau bestandserhalterischer Strukturen in den Einrichtungen, den Landesstellen und auch auf Dienstleisterseite zu schaffen.
In der inhaltlichen Ausrichtung des Programms sind die Anteile der verschiedenen Bestandssegmente und die Zahl an Koordinierungsprojekten ausbaufähig. Die Sicherung von Pflicht-, SDD oder SGG/FID-Beständen sollte aktiver verfolgt und entsprechend nachgehalten werden, um die Fortschritte bei den priorisierten Beständen im Gesamtsystem der Überlieferungssicherung steigern und auch dokumentieren zu können. Das Format der koordinierenden Projekte sollte vermehrt genutzt werden – bietet es doch sowohl inhaltliche als auch organisatorische Vorteile.
Ein wichtiges Entwicklungsfeld wird die stärkere Kopplung von Originalerhalt und Digitalisierung sein. Spätestens durch die Pandemie hat der digitale Zugang zu Beständen an Bedeutung gewonnen. Die Digitalisierung ist jedoch nicht ohne das Thema Bestandserhaltung denkbar. Beides muss Hand in Hand gehen, um die Originale zu schonen und die Voraussetzung für deren Digitalisierung überhaupt erst zu schaffen.[22] Dieses Zusammenspiel sollte auch auf der Ebene der jeweiligen Förderprogramme stärker in Einklang gebracht werden.
Als „allgemeines Rettungsprogramm“ ist die BKM-Förderung gestartet und in der grundsätzlichen Ausrichtung ist es auf einem guten Weg. Derzeit ist es angesichts der großen Aufgabe allerdings bei Weitem noch nicht am Ziel und noch nicht zur nötigen Größe herangewachsen. Erst dann könnte es die bereits erkennbaren Effekte zur vollen Wirkung bringen. Aber der Grundstein dafür ist gelegt und eines bleibt unverändert hoch: der Bedarf in den Einrichtungen.
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Dr. Björn Schmidt
© 2021 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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