900.000 Euro Fördermittel zugesagt
Die Bayerische Staatsbibliothek erhält von der Carl Friedrich von Siemens Stiftung, München, im Zeitraum von 2017 bis 2021 jährlich 180.000 Euro Fördermittel für den Ankauf von gedruckten Büchern aus dem Bereich der Philosophie.
Mit diesen Sondermitteln wird die Bayerische Staatsbibliothek in die Lage versetzt, die Versorgungslücke zu schließen, die bundesweit seit 2013 durch den Wegfall des früheren Sondersammelgebiets Philosophie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) entstanden ist.
Als Ergebnis einer Programmevaluierung hatte die DFG Ende 2012 ihr Bibliotheksförderprogramm einem grundlegenden strukturellen Wandel unterzogen: Das über sechs Jahrzehnte eingespielte Solidarsystem der Sondersammelgebiete wurde in eine Projektförderung überführt und durch „Fachinformationsdienste für die Wissenschaft“ (FID) abgelöst. Nach dem Scheitern der Überführung des ehemaligen Sondersammelgebiets Philosophie in einen Fachinformationsdienst im Jahre 2013 wurde in Deutschland die Literatur zur Philosophie nicht mehr umfassend zentral gesammelt.
Die Bayerische Staatsbibliothek hat sich bereit erklärt, ihren traditionell gut gepflegten Philosophie-Bestand mit Unterstützung der Carl Friedrich von Siemens Stiftung noch weiter auszubauen, um damit künftig auch in diesem Wissenschaftsfach die Bedürfnisse der Spitzenforschung befriedigen zu können. Neben den jährlich bereitgestellten Stiftungsgeldern in Höhe von 180.000 Euro wird die Bayerische Staatsbibliothek ihrerseits weiterhin jährlich 100.000 Euro Eigenmittel für die Sammlung aufwenden.
Die Förderung durch die Stiftung erfolgt in der Erwartung, dass eine angemessene öffentliche Finanzierung des Sammelgebiets Philosophie nach fünf Jahren wieder gewährleistet werden kann.
„Durch die Förderung soll zugleich auf das Erfordernis aufmerksam gemacht werden, für das Solidarsystem der Sondersammelgebiete ein sachgerechtes Nachfolgesystem zu schaffen“, so Professor Dr. Heinrich Meier, Geschäftsführer der Stiftung.
„Wir sind überaus dankbar, dass die Carl Friedrich von Siemens Stiftung mit der zugesagten großzügigen Förderung einen maßgeblichen Beitrag dazu leistet, dass die Bayerische Staatsbibliothek dem Sammlungsauftrag im Bereich der Philosophie im Interesse der Wissenschaft angemessen gerecht werden kann“, betont Generaldirektor Dr. Klaus Ceynowa.
Ansprechpartner:
Peter Schnitzlein
Bayerische Staatsbibliothek
Ludwigstr. 16, 80539 München
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 089/28 638-2429
E-Mail: presse@bsb-muenchen.de
Transformationsprozess startet mit neuer Leitung
Zukunftsperspektive für ZB MED
Der Stiftungsrat von ZB MED – Leibniz-Informationszentrum Lebenswissenschaften hat zum 1. Oktober 2016 Dr. Dietrich Nelle als Interimsdirektor für die Einrichtung bestimmt. Bisher war er als Ministerialdirigent im Bundesministerium für Bildung und Forschung tätig.
Im Juni hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) den Beschluss gefasst, die Bund-Länder-Förderung für ZB MED nicht weiterzuführen. Sie ist damit einer Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft gefolgt. Dieser GWK-Beschluss hat das Ausscheiden von ZB MED aus der Leibniz-Gemeinschaft zum Ende diesen Jahres zur Folge. Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWF NRW) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben bereits im Juni angekündigt, mit einer Übergangsfinanzierung einen Transformationsprozess von ZB MED hin zu einer modernen Informationseinrichtung zu unterstützen. Mit der Bestellung von Dr. Dietrich Nelle als Interimsdirektor zum 1. Oktober wird dieser Transformationsprozess eingeleitet und aktiv gestaltet. Dr. Nelle wird zudem von Prof. Klaus Tochtermann, Direktor der ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft unterstützt. Dieser soll auf Bitte des Stiftungsrats den Transformationsprozess und die weitere Anbindung der ZB MED an die Leibniz-Familie zunächst begleiten. Das Interimsmanagement soll die strategische Neuausrichtung von ZB MED vorantreiben, zu der auch die geplante Besetzung der bereits ausgeschriebenen W3-Professur zur künftigen Leitung von ZB MED gemeinsam mit der Universität zu Köln gehört.
Die Zielrichtung ist die Wiederaufnahme von ZB MED in die Leibniz-Gemeinschaft nach erneuter erfolgreicher wissenschaftlicher Begutachtung und damit in die reguläre Bund-Länder-Finanzierung. „Mit den jetzt geplanten Schritten gibt es viele gute Gründe, optimistisch in die Zukunft zu blicken“, unterstreicht Dr. Thomas Grünewald, Staatssekretär im Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Zukunftsperspektive für ZB MED.
Der Jurist Dr. Dietrich Nelle ist bereits seit vielen Jahren in unterschiedlichen Positionen in der Wissenschaftspolitik tätig. So war er zum Beispiel eines der Gründungsmitglieder des Rates für Informationsinfrastrukturen, dem auch Prof. Tochtermann angehört. Im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) leitete Dr. Nelle bisher die Unterabteilung Forschungsorganisationen. „Digitalisierung ist nicht nur eine Herausforderung unter vielen, sondern das Schlüsselthema, an dem sich die Wettbewerbsfähigkeit entscheidet“, skizziert der neue Interimsdirektor den zukünftigen Weg, den er mit ZB MED beschreiten wird.
Technische Informationsbibliothek verabschiedet Direktor Uwe Rosemann
Feierstunde mit 80 Gästen aus Politik, Wissenschaft und Bibliothekswesen
Uwe Rosemann, war 18 Jahre – von 1998 bis 2016 – Direktor der Technischen Informationsbibliothek (TIB) in Hannover. Zum 1. Oktober 2016 ist er in den Ruhestand gegangen. In einem Festakt am 22. September 2016 verabschiedeten sich 80 Gäste aus Politik, Wissenschaft und Bibliothekswesen von Uwe Rosemann.
In ihren Grußworten würdigten Dr. Barbara Hartung (Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur und Vorsitzende des TIB-Stiftungsrates), Thomas Hermann (Bürgermeister der Stadt Hannover), Prof. Dr. Matthias Kleiner (Präsident der Leibniz-Gemeinschaft) und Prof. Dr. Monika Sester (Vizepräsidentin der Leibniz Universität Hannover) den scheidenden Direktor in ihren Grußworten als kompetent, engagiert und gelassen. Sie betonten, dass Rosemann das Gesicht der TIB geprägt und mit seiner vorausschauenden Tätigkeit die Bibliothek wegweisend mitgestaltet und ins digitale Zeitalter geführt habe.
In seiner Festrede hob Prof. Dr. Dieter W. Fellner, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Graphische Datenverarbeitung IGD, nicht nur die gute Zusammenarbeit mit Uwe Rosemann bei verschiedenen innovativen Projekten hervor, sondern warf auch einen persönlichen Blick auf das Thema Digitale Bibliothek. Er sprach unter anderem über die 3D-Modellierung von Objekten. Den aktuellen Stand der Reproduktion von Objekten durch 3D-Druck führte er anschaulich mit einem reproduzierten Apfel vor, der von einem echten Apfel äußerlich kaum zu unterscheiden war.
„Uwe Rosemann ist einer der führenden wissenschaftlichen Bibliothekare in Deutschland“, sagte Prof. Dr. Wolfram Koch, Geschäftsführer der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) und langjähriger Vorsitzender des Fachbeirates der TIB, in seiner Laudatio. Rosemann hinterlasse die TIB als eine Einrichtung, die gut aufgestellt sei und bibliothekarische und forschende Belange vereine.
Auch Uwe Rosemann nutzte im Rahmen der Feierstunde die Gelegenheit, auf insgesamt 23 Arbeitsjahre an der TIB zurückzublicken. Die TIB sei als Bibliothek unbestritten ein wichtiger Teil der wissenschaftlichen Infrastruktur, die positiv in die Zukunft blicken kann, sagte er. „Die TIB ist eine Bibliothek mit Kundenorientierung, eine Bibliothek, die stetig ihre Dienstleistungen optimiert und an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer ausrichtet, eine Bibliothek mit umfangreichen Beständen, eine Bibliothek mit engagierten Mitarbeitern – einfach eine einzigartige Bibliothek.“ Ein besonderer Dank galt den mehr als 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der TIB. „Sie machen die Bibliothek zu dem, was sie ist“, so Rosemann.
Die Direktorenstelle der TIB wird zukünftig mit einer Professur im Bereich „Data Science“ besetzt. Das Berufungsverfahren für Rosemanns Nachfolge läuft derzeit.
Initiative „Open Library Badge“ gestartet
Auf den Open-Access-Tagen in München im Oktober 2016 wurde die neue Initiative „Open Library Badge“ (http://badge.openbiblio.eu) vorgestellt, deren Ziel es ist, ein Anreizsystem für Bibliotheken zu schaffen, die das Konzept der Offenheit verfolgen. Der Badge soll entsprechende Aktivitäten und Angebote von Bibliotheken sichtbar machen. Er richtet sich sowohl an die Fachöffentlichkeit als auch an die eigenen NutzerInnen und soll eine Belohnung für den bibliothekarischen Einsatz für mehr Offenheit in Wissenschaft und Gesellschaft sein.
Die Idee zum Open Library Badge ist aus der Openness-Checkliste hervorgegangen. Diese entstand auf Initiative von Felix Lohmeier im Frühjahr 2016 als Liste von kleinen, praktikablen Empfehlungen, die Bibliotheken umsetzen können, um für offene Inhalte einzutreten und die eigenen Angebote offen weiter zu entwickeln. Über 130 Personen haben sich an der Formulierung und Auswahl der 10 Punkte beteiligt.
Ein Digital Badge ist ein überprüfter Nachweis für definierte Leistungen, Fähigkeiten oder Interessen, der in verschiedene digitale Umgebungen eingebunden werden kann. Der Ursprung von Digital Badges liegt im Bereich Gamification von Bildung und Lehre.
Der Open Library Badge signalisiert die Offenheit der eigenen Bibliothek. Träger des OLB bauen auf http://badge.openbiblio.eu eine Sammlung von konkreten und praxisnahen Umsetzungsideen für Offenheit auf.
Bibliotheken, die sich um den OLB 2016 bewerben, sollten mindestens drei der zehn Kriterien der Openness-Checkliste erfüllen. Die Bewerbung erfolgt über eine einfache Eingabemaske auf http://badge.openbiblio.eu/bewerbung/. Dort sind auch weitere Details zu den zehn Kriterien erläutert (http://badge.openbiblio.eu/kriterien/). Nachweise der Kriterien werden dort über die Angabe von aussagekräftigen URLs geführt. Diese Links dienen auch zur Sammlung von bewährten Umsetzungen. Der Badge selbst wird zeitnah verliehen und kann leicht auf der Homepage der Bibliothek und in sozialen Netzwerken eingebunden werden.
Die Prüfung der Angaben übernimmt eine kleine Arbeitsgruppe bestehend aus Lambert Heller, Gerald Langhanke, Felix Lohmeier, Matti Stöhr und Michaela Voigt. Wir sind ein informeller Zusammenschluss von Freiwilligen aus der Bibliotheksbranche, die sich für Openness einsetzen. Weitere Interessierte sind willkommen! Die Arbeitsgruppe ist erreichbar unter der Adresse: badge@openbiblio.eu.
Alle Informationen kompakt finden Sie auch auf unserem (auf den OA-Tagen mit dem ersten Preis bedachten) Poster: http://dx.doi.org/10.5281/zenodo.153920
DINI-Zertifikat 2016 veröffentlicht
Anlässlich der Fachkonferenz Open-Access-Tage 2016 veröffentlichte die Deutsche Initiative für Netzwerkinformation e. V. (DINI) am 10.10.2016 das DINI-Zertifikat für Open-Access-Repositorien und -Publikationsdienste 2016.
Das DINI-Zertifikat 2016 ist bereits die fünfte Auflage des seit 2003 herausgegebenen Kriterienkatalogs zur Standardisierung der Publikationsinfrastruktur für das elektronische Publizieren und der Förderung von Open-Access-basierten Publikationsformen im wissenschaftlichen Umfeld.
Das DINI-Zertifikat wird von der DINI-Arbeitsgruppe „Elektronisches Publizieren“ inhaltlich verantwortet und vermittelt Maßstäbe, Best Practices und Richtlinien des digitalen wissenschaftlichen Publizierens. Der jetzt veröffentlichte Kriterienkatalog gliedert sich in acht Bereiche – Sichtbarkeit des Gesamtangebots, Leitlinien, Unterstützung für Publizierende und Herausgebende, rechtliche Aspekte, Informationssicherheit, Erschließung und Schnittstellen, Zugriffsstatistik sowie Langzeitarchivierung – und wird durch einen Anhang zur Ausgestaltung der international etablierten Schnittstelle „OAI Protocol for Metadata Harvesting (OAI-PMH)“ ergänzt.
Gegenüber der Vorgängerversion aus dem Jahr 2013 fand für die aktuelle Fassung vor allem eine Konsolidierung der Mindestanforderungen und Empfehlungen statt. Aktualisiert wurden die Anforderungen an die rechtlichen Aspekte. Hier werden nun deutlicher die Unterschiede zwischen so genannten Erst- und Zweitveröffentlichungen herausgestellt. Außerdem wurden für die Einbindung des Identifikationssystems für wissenschaftliche Autoren ORCID (Open Researcher and Contributer ID) zusätzliche Empfehlungen aufgenommen. Hinsichtlich der Unterstützung von Open Access wurden zwei bisher als Empfehlungen geführte Kriterien in den Rang einer Mindestanforderung gehoben a) die Möglichkeit für Urheberinnen und Urheber, für eigene Publikationen Creative-Commons-Lizenzen auswählen zu können und b) die transparente Darstellung derjenigen Publikationen, die tatsächlich im Sinne von Open Access verfügbar sind.
Das Zertifikat kann durch Betreiberinnen und Betreiber von Repositorien und Publikationsdiensten via Online-Fragebogen beantragt werden. Daran schließt sich ein Begutachtungsprozess an, in dem zwei von DINI benannte Gutachterinnen und Gutachter überprüfen, ob die Mindestanforderungen des Zertifikates erfüllt sind.
Wie schon in der vorherigen Version unterstützt das DINI-Zertifikat 2016 die Option „DINI-ready“, mit der sich Hosting-Anbieter für Repositorien – beispielsweise Bibliotheksverbünde – die Erfüllung von Teilen der Anforderungsliste bestätigten lassen können. Für Dienste, die bei Hosting-Anbietern realisiert sind, die gemäß „DINI-ready“ evaluiert wurden, sind Beantragung und Begutachtung deutlich vereinfacht.
Seit der Veröffentlichung der ersten Version fanden für das DINI-Zertifikat mehr als 80 Zertifizierungsverfahren an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen statt. Mehr als 50 Repositorien und Publikationsdienste verfügen derzeit über ein gültiges DINI-Zertifikat.
Weitere Informationen: http://dini.de/dini-zertifikat/
Das allerneueste Pariser Koch-Buch
Schenkung an die Badische Landesbibliothek
Zum Ende der Ausstellung „Das Kochbuch in Baden 1770–1950“ hat die Badische Landesbibliothek eine kostbare Schenkung erhalten. Der Heidelberger Kochbuchsammler Dr. Wilhelm Herzog hat ihr aus seinem Besitz Das allerneueste Pariser Koch-Buch überlassen. Das Kochbuch ist 1752 in Straßburg erschienen und war eine der wichtigsten Textvorlagen für das erste in Baden gedruckte Kochbuch von 1769/70.
Das Kochbuch, „nach der beliebten französischen Manier“ eingerichtet, erklärt, „wie man kräftige, wohlschmeckende Speisen und Ragut zubereiten solle; allerhand schöne Pasteten und Torten zu backen; die vornehmsten Confituren, Marcipan, eingemachte Früchte aufs niedlichste zu verfertigen, wie auch stärckende Liqueurs, erfrischende Limonaden, allerley brauchbare Syrup, und künstlich gebrennte Wasser zu machen.“ Die Lokalisierung ins mondäne Paris ist ein Verkaufstrick, ebenso wie die Angabe, das Buch sei aus dem Französischen übersetzt. Denn schon in der Vorrede verrät sich der Verleger Amand König mit der Bemerkung, dass sein Kochbuch das Beste aus sechs vorhandenen Kochbüchern „in der schönsten Ordnung“ neu versammele: er hat Teile älterer Kochbücher schlicht nachgedruckt.
Genauso ist dann auch Johann Michael Macklot als Verleger des ersten badischen Kochbuchs vorgegangen. Für das Neue lehrreiche und vollständige Magazin, vor junges Frauenzimmer die ganze Koch-Kunst, und Zuckerbeckerei, samt allem, was damit verknüpft ist, vollkommen zu erlernen nutzte er diverse Vorlagen. Und das allerneueste Pariser Koch-Buch lag ganz gewiss in seiner Druckerei: Einzelne Passagen der Vorrede sind gleichlautend, die Pläne für die Einrichtung von Speisetafeln sind identisch, textidentisch ist der Abschnitt zum Tranchieren und auch die zur Illustration der Tranchiervorgänge verwendeten Holzschnitte stimmen völlig überein.
Das Original des allerneuesten Pariser Koch-Buchs war bisher an keiner Bibliothek in Baden-Württemberg vorhanden. 1981 ist ein Faksimile des Dresdener Exemplars erschienen, das bisher in der Ausstellung der Badischen Landesbibliothek zu sehen war. Nun kann sie es durch das Original ersetzen. Vielen Dank dafür!
© 2017 by De Gruyter
Articles in the same Issue
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- Aus den Verbänden
- Bibliotheken fordern Einbindung in digitale Strategien von Bund und Ländern
- Connections. Collaboration. Community.
- Musik – Wissenschaft – Makerspace
- Themenheft: Aktuelle Bibliotheksgesetzgebung in Deutschland
- Gesetz für die Bibliotheken in Schleswig-Holstein und zur Änderung des Landespressegesetzes vom 30. August 2016
- Das Bibliotheksgesetz Schleswig-Holstein
- „Wenn auf der Erde die Liebe herrschte, wären alle Gesetze entbehrlich.“
- Ein Bibliotheksgesetz für Nordrhein-Westfalen. Bibliothekspolitischer Mythos, bibliothekspolitische Utopie oder realistische Perspektive?
- Ein Bibliotheksgesetz für Sachsen? Kritische Bestandsaufnahme zum parlamentarischen Interesse
- Bemühungen um ein Bibliotheksgesetz für Niedersachsen
- Notizen und Kurzbeiträge
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