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Pfandkehr als Gewahrsamsverschiebungsdelikt – Die fremdnützige Wegnahme „zugunsten des Eigentümers“ nach § 289 StGB

  • Dennis Bock
Veröffentlicht/Copyright: 3. Dezember 2009
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Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft
Aus der Zeitschrift Band 121 Heft 3

Der folgende Beitrag befasst sich mit dem Schutz gewisser beschränkter dinglicher und obligatorischer Rechte durch die fremdnützige Pfandkehr nach § 289 Abs. 1, 2. Var. StGB. Der Verfasser zeigt auf, dass das Merkmal der Wegnahme „zugunsten des Eigentümers“ objektiv dahin gehend zu interpretieren ist, dass der Täter den Gewahrsam des (z. B. Pfand)Rechtsinhabers gebrochen und neuen Gewahrsam des Täters begründet haben muss.

Online erschienen: 2009-12-03
Erschienen im Druck: 2009-October

© Copyright 2009 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin

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