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Pfandkehr als Gewahrsamsverschiebungsdelikt – Die fremdnützige Wegnahme „zugunsten des Eigentümers“ nach § 289 StGB

  • Dennis Bock
Published/Copyright: December 3, 2009
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Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft
From the journal Volume 121 Issue 3

Der folgende Beitrag befasst sich mit dem Schutz gewisser beschränkter dinglicher und obligatorischer Rechte durch die fremdnützige Pfandkehr nach § 289 Abs. 1, 2. Var. StGB. Der Verfasser zeigt auf, dass das Merkmal der Wegnahme „zugunsten des Eigentümers“ objektiv dahin gehend zu interpretieren ist, dass der Täter den Gewahrsam des (z. B. Pfand)Rechtsinhabers gebrochen und neuen Gewahrsam des Täters begründet haben muss.

Online erschienen: 2009-12-03
Erschienen im Druck: 2009-October

© Copyright 2009 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin

Downloaded on 29.10.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/ZSTW.2009.548/html
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