Wettbewerb der Insolvenzrechte?
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Horst Eidenmüller
Abstract
I. Einführung
Centros, Überseering und Inspire Art – mit diesen drei Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof für Europa das bewirkt, was in den USA schon seit langem Realität ist: „Rechtswahlfreiheit“ im internationalen Gesellschaftsrecht und einen Wettbewerb der Gesellschaftsrechte. Nach einer neueren empirischen Studie ist inzwischen etwa jede zehnte von Deutschen gegründete geschlossene Kapitalgesellschaft nicht eine GmbH, sondern eine englische oder irische Limited. In den USA gibt es einen noch klareren Marktführer auf dem Markt für Gesellschaftsformen: den kleinen Ostküsten-Bundesstaat Delaware. Gesellschaftsrecht ist in den USA Einzelstaatenrecht. Eine Gesellschaft kann sich beliebig (re-)inkorporieren und untersteht dann dem Recht am Inkorporationsort. Delaware beherbergte 1999 mehr als die Hälfte aller börsennotierten US-Gesellschaften und etwa 60 % der größten 500 Gesellschaften.
© Walter de Gruyter
Articles in the same Issue
- Krisenvermeidung und Krisenbewältigung in der GmbH - ZGR-Symposion vom 13./14. Januar 2006 in Kronberg/Ts
- Krisenvermeidung und Krisenbewältigung in der GmbH – Überblick
- Bericht über die Diskussion
- Bericht zu dem Referat von Philip Wood und über die anschließende Diskussion
- Staatliche Überwachung der Geschäftsführung vor Insolvenzeintritt und staatsgeleitete Restrukturierung in Frankreich
- Bericht über die Diskussion
- Krisenvermeidung in der GmbH: Gesetzliches Mindestkapital, Kapitalschutz und Eigenkapitalersatz
- Bericht über die Diskussion
- Krisenbewältigung durch Gesellschaftsrecht - Verlust des halben Kapitals, Pflicht zu ordnungsgemäßer Liquidation und Unterkapitalisierung
- Bericht über die Diskussion
- Krisenbewältigung durch Insolvenzrecht
- Bericht über die Diskussion
- Die Insolvenz von Scheinauslandsgesellschaften
- Bericht über die Diskussion
- Wettbewerb der Insolvenzrechte?
- Bericht über die Diskussion
- Einige methodische und kritische Nachbemerkungen
- Summa
- Finanzanalysten im Blickfeld von Aktien- und Kapitalmarktrecht
- Einwendungsverzicht und Rechtskrafterstreckung bei Personengesellschaften - Zum Anwendungsbereich des § 129 Abs. 1 HGB
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