Bericht zu dem Referat von Philip Wood und über die anschließende Diskussion
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Jan von Hein
Abstract
I. Referat Philip Wood
Wood ging in seinem Referat vor allem auf die Wechselwirkungen zwischen einer Haftung der Geschäftsleiter im Vorfeld einer Insolvenz und der Durchführung eines Vergleichs- bzw. Reorganisationsverfahrens unter Beteiligung der hauptsächlich interessierten Gläubiger, namentlich der Banken, ein. Er bettete diese Thematik in das von ihm seit längerer Zeit verfolgte Projekt ein, die weltweit bestehenden Finanz- und Wirtschaftsrechtsordnungen über die herkömmliche Rechtskreislehre hinausgehend zu erfassen, zu klassifizieren und kartographisch abzubilden. Er hob hervor, dass in der Rechtspraxis die meisten Zahlungsschwierigkeiten nicht durch die Durchführung eines förmlichen Insolvenzverfahrens gelöst, sondern im Zuge privater Reorganisationsmaßnahmen bewältigt würden. Diese Vorgehensweise sei auch vorzugswürdig, weil sie gegenüber Insolvenzverfahren unter Einschaltung staatlicher Gerichte eine Reihe von Vorteilen aufweise: Erstens bleibe der betroffenen Gesellschaft das Stigma der Insolvenz erspart, ein Umstand, der schon für sich genommen die Wiedererlangung der Kreditwürdigkeit begünstige. Zweitens seien private Reorganisationen mit weniger Förmlichkeiten verbunden als ein gerichtliches Verfahren und deshalb zumeist schneller abzuwickeln sowie mit geringeren Kosten verbunden. Drittens würden die Verhandlungen dadurch erleichtert, dass Finanzkreditgläubiger gegenüber Warenkreditgläubigern in der Regel die dominierende Rolle bei privaten Reorganisationen zufalle. Schließlich seien in rechtsvergleichender Hinsicht die Vorteile zu berücksichtigen, die private Reorganisationsmaßnahmen in solchen Ländern böten, in denen das staatliche Justizsystem wenig effizient oder gar korrupt sei.
© Walter de Gruyter
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