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Zur zivilrechtlichen Stellung deutscher Juden nach frühneuzeitlichen Rechtsordnungen

  • Volker Behr
Veröffentlicht/Copyright: 21. Dezember 2007
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Aschkenas
Aus der Zeitschrift Aschkenas Band 16 Heft 1

Die Pestpogrome des 14. Jahrhunderts zeigen, dass das als Kammerknechtschaft bezeichnete Sonderverhältnis zwischen König und Juden diesen zu dieser Zeit keinen kollektiven Schutz mehr bot. Es erschöpfte sich nur noch in Nutzungsrechten des Königs, die seitdem zunehmend auf Territorialherren und Städte übergingen. Auf territorialer Ebene konnten sich Juden fortan individuellen Schutz erkaufen und verbriefen lassen. Diese territorialen Schutzbriefe hatten eine andere Qualität als die königlichen Schutzbriefe aus der Zeit vor der Etablierung der Kammerknechtschaft. Waren letztere noch Ausfluss eines besonderen Kaufmannsschutzes, an dem auch die seinerzeit vor allem im Fernhandel tätigen Juden teilhatten, waren die territorialen Schutzbriefe als eine Sonderregelung für Angehörige einer sozialen Randgruppe ausgestaltet. Verbrieft wurde ein befristetes und darüber hinaus mehr oder weniger reglementiertes Aufenthaltsrecht für den betreffenden Juden und seine Haushaltsangehörigen. Die Reglementierungen betrafen zumeist die Bedingungen der Ausübung gewerblicher Tätigkeit, welche sich regelmäßig auf die Geld- und Pfandleihe beschränkte.

Online erschienen: 2007-12-21
Erschienen im Druck: 2007-March-26

© Max Niemeyer Verlag, 2006

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