Zur zivilrechtlichen Stellung deutscher Juden nach frühneuzeitlichen Rechtsordnungen
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Volker Behr
Die Pestpogrome des 14. Jahrhunderts zeigen, dass das als Kammerknechtschaft bezeichnete Sonderverhältnis zwischen König und Juden diesen zu dieser Zeit keinen kollektiven Schutz mehr bot. Es erschöpfte sich nur noch in Nutzungsrechten des Königs, die seitdem zunehmend auf Territorialherren und Städte übergingen. Auf territorialer Ebene konnten sich Juden fortan individuellen Schutz erkaufen und verbriefen lassen. Diese territorialen Schutzbriefe hatten eine andere Qualität als die königlichen Schutzbriefe aus der Zeit vor der Etablierung der Kammerknechtschaft. Waren letztere noch Ausfluss eines besonderen Kaufmannsschutzes, an dem auch die seinerzeit vor allem im Fernhandel tätigen Juden teilhatten, waren die territorialen Schutzbriefe als eine Sonderregelung für Angehörige einer sozialen Randgruppe ausgestaltet. Verbrieft wurde ein befristetes und darüber hinaus mehr oder weniger reglementiertes Aufenthaltsrecht für den betreffenden Juden und seine Haushaltsangehörigen. Die Reglementierungen betrafen zumeist die Bedingungen der Ausübung gewerblicher Tätigkeit, welche sich regelmäßig auf die Geld- und Pfandleihe beschränkte.
© Max Niemeyer Verlag, 2006
Artikel in diesem Heft
- Zur zivilrechtlichen Stellung deutscher Juden nach frühneuzeitlichen Rechtsordnungen
- Friedrich Schiller, die Juden und das Judentum
- Humanität als Priesterschaft: Der Gießener Rabbiner Dr. Benedikt Levi (1806–1899)
- »Es müsste so sein, dass man einstens erzählen kann, wie die Juden […] zu Predigern des Friedens unter den Menschen wurden.« Die deutsch-jüdische Predigt im Ersten Weltkrieg – Max Dienemann und Moritz Güdemann
- Vilna on the Spree: Yiddish in Weimar Berlin
- Wilhelm (Zeev) Haller (1884–1956) als Architekt jüdischer Gemeinden [25 Abb.]
- Chronist im Niemandsland – Alfred Kantorowicz' Haltung zum Judentum
- »Wo das Wort versagt und das Denken scheitert«. Überlegungen zu Hannah Arendts Eichmann-Charakterisierung
- Die »Frauenpflichtlerin« – Zur Erinnerung an Nadja Strasser
- »Making the world a better place. « Welfare and politics, welfare as politics? Activities of Jewish women in Vienna before 1938
Artikel in diesem Heft
- Zur zivilrechtlichen Stellung deutscher Juden nach frühneuzeitlichen Rechtsordnungen
- Friedrich Schiller, die Juden und das Judentum
- Humanität als Priesterschaft: Der Gießener Rabbiner Dr. Benedikt Levi (1806–1899)
- »Es müsste so sein, dass man einstens erzählen kann, wie die Juden […] zu Predigern des Friedens unter den Menschen wurden.« Die deutsch-jüdische Predigt im Ersten Weltkrieg – Max Dienemann und Moritz Güdemann
- Vilna on the Spree: Yiddish in Weimar Berlin
- Wilhelm (Zeev) Haller (1884–1956) als Architekt jüdischer Gemeinden [25 Abb.]
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- »Wo das Wort versagt und das Denken scheitert«. Überlegungen zu Hannah Arendts Eichmann-Charakterisierung
- Die »Frauenpflichtlerin« – Zur Erinnerung an Nadja Strasser
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