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Zur Bedeutung der Gewährung rechtlichen Gehörs – „audiatur et altera pars“ als Grundpfeiler des Rechtsstaats im Zivilprozess

  • Anna Leoni Groteclaes
Veröffentlicht/Copyright: 18. Januar 2025

Zusammenfassung

Die rechtsstaatliche Verfahrensgarantie der Gewährung rechtlichen Gehörs i.S.d. Art. 103 Abs. 1 GG ist das konstitutive Merkmal aller gerichtlichen Verfahren und unabdingbar für das Vertrauen des Bürgers in die staatliche Rechtsprechung. Dennoch existieren im Zivilprozessrecht bis heute - trotz der unbestrittenen rechtsstaatlichen Bedeutung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs - offene Fragen, wenn es um die effektive verfassungsrechtliche Imprägnierung des Verfahrensrechts und die dogmatische Konturierung dieses elementaren Grundsatzes geht. Diese Fragen zu umreißen und dabei die ideengeschichtliche Tradition der Gehörsgewährung aufzuzeigen, ist Gegenstand des nachfolgenden Beitrags.

Online erschienen: 2025-01-18
Erschienen im Druck: 2025-01-01

© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Heruntergeladen am 5.11.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/gvrz-2025-080104/pdf
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