Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat ein vollständig neugefasstes Kodexwerk vorgelegt, das ab 2020 gelten soll. Im Einklang mit internationalen Vorstellungen soll künftig die Mehrheit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat von Vorstand und Gesellschaft unabhängig sein, hingegen sollen schon zwei von einem Kontrollaktionär unabhängige Mitglieder ausreichen. Zur Vorstandsvergütung, dem zweiten großen Reformanliegen, empfiehlt der Kodex ein Modell mit weitgehenden Vorgaben zu Inhalt, Ablauf und Überprüfung. Zu begrüßen ist der Wegfall des Corporate Governance Berichts und die Aufwertung der Erklärung zur Unternehmensführung zum zentralen Berichtsinstrument. Bei Kritik im Einzelnen ist die Neufassung des DCGK international anschlussfähig und die Kodexregulierung nicht zuletzt durch das offen geführte Konsultationsverfahren gestärkt.
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Requires Authentication UnlicensedDer Deutsche Corporate Governance Kodex 2020LicensedDecember 10, 2019
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Requires Authentication UnlicensedOrganhaftung und D&O-VersicherungLicensedDecember 10, 2019
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Requires Authentication UnlicensedSanierungsverantwortung von GeschäftsleiternLicensedDecember 10, 2019
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Requires Authentication UnlicensedAnforderungen an die Schiedsvereinbarung für gesellschaftsrechtliche BeschlussmängelstreitigkeitenLicensedDecember 10, 2019
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Requires Authentication UnlicensedVon der Kontrolle des Bezugsrechtsausschlusses nach Kali + Salz zur (eingeschränkten) Kontrolle nach allgemeinen Schranken?LicensedDecember 10, 2019