Einfluss europäischer Digitalgesetzgebung auf Datenherausgabe in der Insolvenz des Cloud-Anbieters — Neuerungen durch Data Act und DID-Richtlinie
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Alin Seegel
Zusammenfassung
Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung der Welt macht Daten zu einem der wichtigsten Güter. Insbesondere hat die Nutzung von Cloud-Diensten verschiedenster Art im Rahmen derer Daten zunehmend ausgelagert werden sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher herausragende Bedeutung. Von großer Relevanz für den Kunden - ob Unternehmer oder Verbraucher - ist daher die Möglichkeit, auf seine Daten zugreifen zu können. Die Frage, was in der Insolvenz eines IT-Dienstleisters, etwa eines Cloud-Anbieters, mit den bei ihm gespeicherten Daten geschieht, ist in Deutschland aber nicht eindeutig geklärt. Klar ist, dass diesbezüglich zwischen personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten zu unterscheiden ist. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick zur Rechtslage hinsichtlich der Herausgabe von Daten in der Insolvenz des Cloud-Anbieters. Danach beleuchtet er die Frage, ob und inwieweit sich aufgrund der europäischen Digitalgesetzgesetzgebung (Umsetzung der DID-Richtlinie und Data Act) hier Neuerungen ergeben.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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