Der Verkauf von Kundendaten im Asset Deal: Das Ende der Widerspruchslösung? — Die aufsichtsbehördlichen Lösungsansätze nach dem DSK-Beschluss vom 11.9.2024
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Kai-Uwe Plath
Zusammenfassung
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hatte am 24.5.2019 einen vielbeachten Beschluss zur Übertragung von Kundendaten im Asset Deal veröffentlicht, der seither die Unternehmenspraxis geprägt hat. Am 11.9.2024 hat die DSK nun einen neuen Beschluss verfasst, der den bisherigen Beschluss „ersetzt“, um - so die DSK - „den betroffenen Unternehmen einen klaren Handlungsrahmen zu bieten“. Dieses Ziel dürfte die DSK verfehlt haben. Denn es steht zu befürchten, dass die DSK die von ihr selbst etablierte und seither bewährte „Widerspruchslösung“ klammheimlich wieder einkassiert hat, freilich ohne dies entsprechend zu artikulieren.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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