Risikoberichterstattung kapitalmarktorientierter Banken nach DRS 20 – Handlungsfelder und Umsetzungsvorschläge im Kontext aufsichtsrechtlicher Anforderungen
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Dieter Weber
and Michael Torben Menk
Zusammenfassung
Mit dem DRS 20 hat der nationale Standardsetter DRSC die Lageberichterstattung von Grund auf novelliert. Durch die Zusammenfassung der bisherigen Standards zur jährlichen Lage- und Risikoberichterstattung von Konzernen zu einem Dokument ist die bisher formal schon vorhandene Verbindung der für Banken geltenden Risikoberichtstandards – DRS 5 und DRS 5-10 – mit dem übergeordneten Lageberichtstandard DRS 15 stärker in den Vordergrund gerückt. Dadurch wird noch deutlicher, dass die generellen Lageberichtsgrundsätze in gleicher Weise für den Risikobericht gelten wie für die sonstigen Lageberichtsteile auch.
Der Beitrag untersucht die wesentlichen Implikationen des DRS 20 für die externe Risikoberichterstattung im Konzernlagebericht kapitalmarktorientierter Banken und berücksichtigt dabei verwandte aufsichtsrechtliche Normen. Neben den originären handelsrechtlichen Transparenzanforderungen werden sowohl neuere Entwicklungen zur aufsichtsrechtlichen Offenlegung – wie beispielweise die Anforderungen CRR und die Empfehlungen der EDTF – als auch die auf die Gestaltung des Risikomanagements abzielenden MaRisk BA und die künftig geltenden Baseler Grundsätze für die Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung in die Offenlegungskonzeption einbezogen.
Im Sinne einer adressatenorientierten Offenlegung folgt die Untersuchung dem Leitbild eines möglichst hohen Integrations- und Konsistenzgrads der auf verschiedenen Regelwerken aufbauenden Risikoberichterstattung. Dies mündet – soweit gesetzlich zulässig und informationsökonomisch geboten – in einem zentralen Risikobericht im Konzernlagebericht, der als Leitmedium der Risikopublizität von Banken fungiert.
© 2014 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.
Articles in the same Issue
- Cover
- Aufsätze
- Die Kündigung des Anleiheschuldverhältnisses aus wichtigem Grund
- Überfällige Konvergenz von privatem und öffentlichem Recht der Anlageberatung
- Verständliche Risikoaufklärung und Schutz unkundiger Kleinanleger bei der Anlageberatung
- Die Schutzgesetzeigenschaft des § 261 StGB
- Risikoberichterstattung kapitalmarktorientierter Banken nach DRS 20 – Handlungsfelder und Umsetzungsvorschläge im Kontext aufsichtsrechtlicher Anforderungen
- Rechtsprechung
- Entscheidungen in Leitsätzen
- Entscheidung im Wortlaut
- Aufklärungspflicht der beratenden Bank über alle Innenprovisionen ab dem 1. 8. 2014
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