Die Kündigung des Anleiheschuldverhältnisses aus wichtigem Grund
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Tim Florstedt
and Philipp von Randow
Zusammenfassung
Die Finanzierungspraxis begegnet dem Recht zur Kündigung von Anleiheschuldverhältnissen nach § 314 BGB mit Widerstand. Ein ungeschriebenes und unentziehbares Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu Gunsten von Anleihegläubigern gilt als erhebliches Defizit des deutschen Rechts. Theorie und Praxis fügen sich dabei weithin der Annahme, die durch Erwerb der Schuldverschreibung zustande kommende Rechtsbeziehung zwischen dem Emittenten und dem jeweils berechtigten Inhaber des Wertpapiers sei als Dauerschuldverhältnis nach § 314 BGB zu klassifizieren. Eine nähere Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen einer Kündigung aus wichtigem Grund in Anleiheschuldverhältnissen unterbleibt dagegen. Das ist sonderbar, denn der Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Rechts kommt für die Praxis des publikumsfinanzierten Fremdkapitals herausragende Bedeutung zu. Der Beitrag will Grund und Grenzen von Kündigungsrechten für Anleihegläubiger nach § 314 BGB näher darlegen und zeigen, dass die streng begrenzte Möglichkeit der Kündigung von Anleihen aus wichtigem Grund keinen Nachteil für die Begebung von Anleihen unter deutschem Recht bedeutet.
© 2014 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.
Articles in the same Issue
- Cover
- Aufsätze
- Die Kündigung des Anleiheschuldverhältnisses aus wichtigem Grund
- Überfällige Konvergenz von privatem und öffentlichem Recht der Anlageberatung
- Verständliche Risikoaufklärung und Schutz unkundiger Kleinanleger bei der Anlageberatung
- Die Schutzgesetzeigenschaft des § 261 StGB
- Risikoberichterstattung kapitalmarktorientierter Banken nach DRS 20 – Handlungsfelder und Umsetzungsvorschläge im Kontext aufsichtsrechtlicher Anforderungen
- Rechtsprechung
- Entscheidungen in Leitsätzen
- Entscheidung im Wortlaut
- Aufklärungspflicht der beratenden Bank über alle Innenprovisionen ab dem 1. 8. 2014
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