Die GeldKarte und der Jugendschutz
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Christian Hofmann
Abstract
Mit dem im Juni 2002 beschlossenen neuen Jugendschutzgesetz bezweckt der Gesetzgeber u. a., den Schutz Jugendlicher vor Gesundheitsgefährdungen zu verbessern. Einer der Wege, auf dem dieses Ziel erreicht werden soll, ist das Verbot der Abgabe von Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 16 Jahren. Zur praktischen Durchsetzung dieses Ziels ist geplant, die Ausgabe von Zigaretten an Automaten von der Verwendung einer GeldKarte abhängig zu machen. Die damit zu erwartende beträchtliche Verwendungssteigerung von GeldKarten ist der Anlass, sich mit zwei dringlichen Fragen der rechtlichen Ausgestaltung des GeldKarte-Systems kritisch auseinanderzusetzen, nämlich der Haftungsverteilung bei Verlust einer aufgeladenen GeldKarte und der Vereinheitlichung der Systembedingungen zwischen allen am System beteiligten Kreditinstituten.
References
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Articles in the same Issue
- Aufsätze
- Alternative Handelssysteme - Ein Beitrag zur Neufassung der §§ 58 ff BörsG
- Die GeldKarte und der Jugendschutz
- Die Berücksichtigung des operatíonellen Risikos in der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung: Stand und Beurteilung
- Entscheidungsrezensionen
- I. Entscheidung im Wortlaut. BGB §423 Keine Freistellungsverpflichtung der Bank nach vergleichsweisem Teilerlass für gesamtschuldnerisch haftenden geschiedenen Ehegatten bei Regress des anderen in Anspruch genommenen Ehegatten
- II. Rezension. Die Rechtswirkungen des Vergleichs eines Kreditinstituts mit einem gesamtschuldnerisch haftenden Kreditnehmer
- Rechtsprechung. Entscheidungen in Leitsätzen
- ZBB-Report
- EU-Osterweiterung und dogmatische Fragen des Immobiliarsachenrechts - Kausalität, Akzessorietät und Sicherungszweck
- Finanzierungsmöglichkeiten von Gewerbeimmobilien in den USA
- Einflussnahme institutioneller Anleger auf Corporate Governance und Unternehmensführung - Ergebnisse einer empirischen Untersuchung
- ZBB-Dokumentation. Neuer Entwurf einer EG-Verbraucherkreditrichtlinie
- Literatur
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