Absprachen in Strafverfahren
-
Edda Weßlau
Abstract
Das Phänomen der „Absprachen im Strafverfahren“ hat viele Gesichter. Das gilt allein schon für die Prozesswirklichkeit in Deutschland und erst recht für eine länderübergreifende Betrachtung. Eine abstrakte, allgemeingültige Definition für „Absprachen“ lässt sich deshalb einer solchen vergleichenden Untersuchung nicht zugrunde legen. Auszugehen ist vielmehr von dem Befund, dass sich in jedem Land verschiedene dogmatische Konstruktionen oder auch Schleichwege für konsensuale Verfahrensabschlüsse herausgebildet haben, die es verbieten, nach „der“ eigentlichen Form der „Absprache im Strafverfahren“ zu suchen. Den folgenden Überlegungen sollen deshalb zwei Leit-Thesen vorangestellt werden:
1. Verfahrensabschlüsse, die ein konsensuales Element integrieren, dienen unterschiedlichen Zielen; diese Ziele lassen sich länderübergreifend beschreiben und orientieren sich einerseits an kriminalpolitischen Konzepten, andererseits an faktisch vorhandenen, aber von Fall zu Fall unterschiedlichen Interessen der am Strafverfahren beteiligten Instanzen und Akteure.
2. Die Unterschiede bei den Ausformungen konsensualer Verfahren, die sich in den untersuchten Ländern feststellen lassen, sind hauptsächlich auf die jeweiligen nationalen Besonderheiten bei den verfassungsrechtlichen Vorgaben und auf die verschieden konzipierten Prozessrollen der Verfahrensbeteiligten zurückzuführen.
© Walter de Gruyter
Articles in the same Issue
- Zum 100. Geburtstag von Hans Welzel
- Wissenszurechnung im Strafrecht – dargestellt am Straftatbestand des Betruges
- Absolutes im Strafprozeß? Über das Folterverbot, seine Verletzung und die Folgen seiner Verletzung
- Broken Windows: Zur Diskussion um die Strategie des New York Police Department
- Absprachen im polnischen Strafverfahren
- Absprachen im italienischen Strafverfahren
- Konsensuale Elemente im Strafprozess in England und Wales sowie in den USA
- Absprachen in Strafverfahren
- Absprachen im Rechtsvergleich: Bericht über die Sitzung der Fachgruppe Strafrechtsvergleichung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung vom 18.9.2003 in Dresden
- Buchbesprechungen
- Italien
- Die Vorkolloquien und Resolutionsentwürfe zur Vorbereitung des XVII. Internationalen Strafrechtskongresses der AIDP vom 12.–19. September 2004 in Peking
- Tagung der Europäischen Rechtsakademie (ERA) am 23. und 24. Oktober 2003: Verbrechensbekämpfung in der Europäischen Union: Die Unionspolitik nach dem Konvent
Articles in the same Issue
- Zum 100. Geburtstag von Hans Welzel
- Wissenszurechnung im Strafrecht – dargestellt am Straftatbestand des Betruges
- Absolutes im Strafprozeß? Über das Folterverbot, seine Verletzung und die Folgen seiner Verletzung
- Broken Windows: Zur Diskussion um die Strategie des New York Police Department
- Absprachen im polnischen Strafverfahren
- Absprachen im italienischen Strafverfahren
- Konsensuale Elemente im Strafprozess in England und Wales sowie in den USA
- Absprachen in Strafverfahren
- Absprachen im Rechtsvergleich: Bericht über die Sitzung der Fachgruppe Strafrechtsvergleichung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung vom 18.9.2003 in Dresden
- Buchbesprechungen
- Italien
- Die Vorkolloquien und Resolutionsentwürfe zur Vorbereitung des XVII. Internationalen Strafrechtskongresses der AIDP vom 12.–19. September 2004 in Peking
- Tagung der Europäischen Rechtsakademie (ERA) am 23. und 24. Oktober 2003: Verbrechensbekämpfung in der Europäischen Union: Die Unionspolitik nach dem Konvent