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Absprachen in Strafverfahren

  • Edda Weßlau
Published/Copyright: January 19, 2007
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Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft
From the journal Volume 116 Issue 1

Abstract

Das Phänomen der „Absprachen im Strafverfahren“ hat viele Gesichter. Das gilt allein schon für die Prozesswirklichkeit in Deutschland und erst recht für eine länderübergreifende Betrachtung. Eine abstrakte, allgemeingültige Definition für „Absprachen“ lässt sich deshalb einer solchen vergleichenden Untersuchung nicht zugrunde legen. Auszugehen ist vielmehr von dem Befund, dass sich in jedem Land verschiedene dogmatische Konstruktionen oder auch Schleichwege für konsensuale Verfahrensabschlüsse herausgebildet haben, die es verbieten, nach „der“ eigentlichen Form der „Absprache im Strafverfahren“ zu suchen. Den folgenden Überlegungen sollen deshalb zwei Leit-Thesen vorangestellt werden:

  1. 1. Verfahrensabschlüsse, die ein konsensuales Element integrieren, dienen unterschiedlichen Zielen; diese Ziele lassen sich länderübergreifend beschreiben und orientieren sich einerseits an kriminalpolitischen Konzepten, andererseits an faktisch vorhandenen, aber von Fall zu Fall unterschiedlichen Interessen der am Strafverfahren beteiligten Instanzen und Akteure.

  2. 2. Die Unterschiede bei den Ausformungen konsensualer Verfahren, die sich in den untersuchten Ländern feststellen lassen, sind hauptsächlich auf die jeweiligen nationalen Besonderheiten bei den verfassungsrechtlichen Vorgaben und auf die verschieden konzipierten Prozessrollen der Verfahrensbeteiligten zurückzuführen.

Published Online: 2007-01-19
Published in Print: 2004-06-01

© Walter de Gruyter

Downloaded on 12.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/zstw.116.1.150/html
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