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Zur Zuteilung der Aktien beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG

  • Wulf Goette
Published/Copyright: August 8, 2012

Der Beitrag behandelt die Frage, ob generell oder in bestimmten Konstellationen bei der vereinfachten Kapitalerh�hung mit Bezugsrechtsausschluss (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) die Entscheidung über die Zuteilung der neuen Aktien einer gesonderten Prüfung bedarf. Diese ist nur dann erforderlich, wenn der Bezugsrechtsausschluss nicht alle, sondern nur einzelne Altaktionäre betrifft; in diesem Fall bedarf die disproportionale Zuteilung sachlicher Rechtfertigung nach den bekannten Kriterien, wohingegen bei einer Zuteilung der neuen Aktien an außenstehende Dritte die Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG die Rechtfertigung in sich trägt.

Online erschienen: 2012-8-8
Erschienen im Druck: 2012-8

© 2012 Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/Boston

Downloaded on 19.1.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/zgre-2012-0505/html
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