Die nichteheliche Lebensgemeinschaft in ihren strafrechtlichen und strafprozessualen Problemen
Abstract
Einleitung
Die Formen des Zusammenlebens der Menschen ändern sich. Die eheähnliche Lebensgemeinschaft ist eine soziale Form des modernen Zusammenlebens. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist eine Partnerschaft zwischen Personen verschiedenen, aber in Parallele zur Lebenspartnerschaft auch gleichen Geschlechts mit gemeinsamem Haushalt, die aber auf die formale Eheschließung bzw. auf das Eingehen einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG verzichten. In den letzten Jahrzehnten nimmt diese Form des Zusammenlebens quantitativ zu. Sie ist europaweit zu einem modernen Massenphänomen geworden. Das BVerfG versucht eine Definition der eheähnlichen Lebensgemeinschaft: »Gemeint ist also eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.« Als Begriff eheähnliche Lebensgemeinschaft knüpft diese Form des Zusammenlebens an die Ehe zwischen Mann und Frau nach Art. 6 GG an. In Anerkennung auch gleichgeschlechtlicher Partnerschaften nach dem LPartG ist aber auch eine lebensparterschaftsähnliche Lebensgemeinschaft anerkannt.Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes beträgt die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften in Deutschland 2, 1 Millionen (1999). Die häufigste Form des Zusammenlebens ist jedoch noch immer die Ehe (19, 5 Mio. Ehepaare). 1999 lebte etwa jedes zehnte Paar ohne Trauschein.
© Walter de Gruyter
Artikel in diesem Heft
- Die Rechtsfolgen der Gesetzesumgehung durch Agentur- und Strohmanngeschäfte beim Verbrauchsgüterkauf
- Nach den Reformen: GmbH oder englische Limited als Gesellschaftsform?
- Die nichteheliche Lebensgemeinschaft in ihren strafrechtlichen und strafprozessualen Problemen
- Vereinsfremde Siegprämien für Fußballspieler
- BGH v. 22. 11. 2006 – VIII ZR 72/06, Vereinbarte Beschaffenheit »fahrbereit« bei einem Gebrauchtwagen (mit Abhandlung Looschleders)
- BGH v. 14. 2. 2007 – IV ZR 258/05, Pflichtteilsergänzung bei nachträglich entgoltener Schenkung
- BGH v. 11. 1. 2007 – III ZR 302/05, Staatshaftung für verzögerte Bearbeitung durch das Grundbuchamt
- BGH v. 17. 4. 2007 – VI ZR 109/06, Überforderung eines achtjährigen Kindes im Straßenverkehr
- BGH v. 15. 3. 2007 – 3 StR 486/06, Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation
- BVerfG v. 14. 6. 2007 – 2 BvR 1447/05 – 2 BvR 136/05, Restriktion der Durchentscheidungsbefugnis des Revisionsgerichts
- BGH v. 3. 4. 2007 – 3 StR 72/07, Notwendigkeit einer qualifizierten Rechtsmittelbelehrung nach Urteilsabsprache
- Buchbesprechungen
- BAG aktuell
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