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BGH v. 17. 4. 2007 – VI ZR 109/06, Überforderung eines achtjährigen Kindes im Straßenverkehr

Published/Copyright: February 15, 2008
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Juristische Rundschau
From the journal Volume 2008 Issue 2

Abstract

BGB § 828 Abs. 2 S. 1 n. F.

a) Stößt ein achtjähriges Kind mit seinem Fahrrad aufgrund überhöhter, nicht angepasster Geschwindigkeit und Unaufmerksamkeit im fließenden Verkehr gegen ein verkehrsbedingt haltendes Kraftfahrzeug, das es nicht herankommen sehen konnte und mit dem es deshalb möglicherweise nicht rechnete, so handelt es sich um eine typische Fallkonstellation der Überforderung des Kindes durch die Schnelligkeit, die Komplexität und die Unübersichtlichkeit der Abläufe im motorisierten Straßenverkehr.

b) Darauf, ob sich diese Überforderungssituation konkret ausgewirkt hat oder ob das Kind aus anderen Gründen nicht in der Lage war, sich verkehrsgerecht zu verhalten, kommt es im Hinblick auf die generelle Heraufsetzung der Deliktsfähigkeit von Kindern durch § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19. 7. 2002 (BGBl I S. 2674) nicht an.

BGH, Urt. v. 17. 4. 2007 – VI ZR 109/06.

Published Online: 2008-02-15
Published in Print: 2008-02-01

© Walter de Gruyter

Downloaded on 19.4.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/juru.2008.2.69/html
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