„Versprechungen“ der Verwaltung – Zusagen, Zusicherungen und ähnliche behördliche Erklärungen
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Timo Hebeler
Abstract
Im deutschen Verwaltungsrecht gibt es unterschiedliche Arten von behördlichen Erklärungen, die hier unter der – nicht rechtstechnisch, sondern deskriptiv zu verstehenden – Bezeichnung »Versprechungen der Verwaltung« zusammengefasst und im Einzelnen dargestellt werden. Das gemeinsame Moment dieser behördlichen Erklärungen besteht darin, dass die Verwaltung zwar bereits gegenwärtig handelt, dieses Handeln aber – zumindest wenn man es im größeren Kontext betrachtet – noch nicht abschließend ist, sondern auf weiteres Tätigwerden in der Zukunft gerichtet ist und dieses zukünftige Tätigwerden entweder vorbereitet, teilweise bereits regelt oder sonstwie beeinflusst. Rechtlich können diese behördliche Erklärungen sehr unterschiedlich zu bewerten sein.
© 2010 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin
Artikel in diesem Heft
- ZR Haustürgeschäft – vorherige Bestellung; Wertersatz
- StR Mittäterschaft bei § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
- ÖR Zustandshaftung des früheren Eigentümers eines Grundstücks nach Dereliktion
- „Versprechungen“ der Verwaltung – Zusagen, Zusicherungen und ähnliche behördliche Erklärungen
- Einstweilige Verfügung bei Doppelvermietung? Zur Zulässigkeit, Begründetheit und Rechtsfolge des Sicherungsmittels
- Die räuberische Erpressung als Vortat des räuberischen Diebstahls – ein Gedankenspiel zu § 252 StGB –
- Vom Nutzen der Kommunikationstheorie für die juristische Ausbildung
- ZR Vertretung ohne Vertretungsmacht
- StR Der strafprozessuale Tatbegriff
- ZR Das System der Beweislast im Zivilprozess – insbesondere für Sachmängel bei Kauf, Miete und Werkvertrag
- Informations- und Medienrecht Einführung in das Recht der Informations-Technologie (IT-Recht) – Das Leben in parallelen Welten
- Die aktuelle Entscheidung Eine unendliche Geschichte – der BGH und der besonders schwere Raub gemäß § 250 I Nr. 1a, II Nr. 1 StGB
- Examensklausur ZR JenTranslation
- Übungsklausur ÖR Zugangserschwerungsgesetz
- Examensklausur ÖR Aus Nr. 23 wird Nr. 29 – oder vorläufig doch nicht?
- Examensklausur StR Tod in den Wolken
- Examensklausur Schwerpunktbereich Arbeitsrecht Europarechtswidrige Kündigungsfrist, Verwirkung des Widerspruchsrechts und gegenläufige betriebliche Übung
- Kurt Schellhammer, Zivilprozess – Gesetz-Praxis-Fälle, 13., neu bearbeitete Aufl., Heidelberg 2010, LXXII, 980 Seiten, € 94,95, ISBN 978-3-8114-4904-6
Artikel in diesem Heft
- ZR Haustürgeschäft – vorherige Bestellung; Wertersatz
- StR Mittäterschaft bei § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
- ÖR Zustandshaftung des früheren Eigentümers eines Grundstücks nach Dereliktion
- „Versprechungen“ der Verwaltung – Zusagen, Zusicherungen und ähnliche behördliche Erklärungen
- Einstweilige Verfügung bei Doppelvermietung? Zur Zulässigkeit, Begründetheit und Rechtsfolge des Sicherungsmittels
- Die räuberische Erpressung als Vortat des räuberischen Diebstahls – ein Gedankenspiel zu § 252 StGB –
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- ZR Vertretung ohne Vertretungsmacht
- StR Der strafprozessuale Tatbegriff
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- Examensklausur ÖR Aus Nr. 23 wird Nr. 29 – oder vorläufig doch nicht?
- Examensklausur StR Tod in den Wolken
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- Kurt Schellhammer, Zivilprozess – Gesetz-Praxis-Fälle, 13., neu bearbeitete Aufl., Heidelberg 2010, LXXII, 980 Seiten, € 94,95, ISBN 978-3-8114-4904-6