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StR Der strafprozessuale Tatbegriff

  • Georg Steinberg and Fabian Stam
Published/Copyright: December 14, 2010
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Abstract

So wie die materiellrechtliche Konkurrenzlehre (§§ 52 ff. StGB) für das Verständnis des materiellen Strafrechts eine Schlüsselstellung einnimmt – weshalb die insoweit oft festzustellende studentischerseits geübte Vernachlässigung unverzeihlich ist! –, ist der prozessuale Tatbegriff ein wichtiger Schlüssel für das Verständnis des Strafprozessrechts im Ganzen. Deshalb, aber auch als möglicher Gegenstand der »Prozessualen Zusatzfrage« in der Examensklausur, ist der prozessuale Tatbegriff unbedingt »examensrelevant« und sollte daher in seinen Grundzügen beherrscht werden.

Er wird im folgenden in zwei Schritten knapp erläutert. Zunächst wird skizziert, welche konkreten Folgen sich aus dem Vorliegen einer oder mehrerer Taten in den verschiedenen Abschnitten des Strafverfahrens ergeben. Sodann wird der prozessuale Tatbegriff präziser definiert mit Blick auf Grenzfälle, nämlich darauf, dass er vom materiellrechtlichen Tatbegriff (§§ 52 ff. StGB) in einigen wichtigen Konstellationen abweicht. Abschließend wird kurz auf die (wachsende) Bedeutung des Tatbegriffs im europarechtlichen Kontext eingegangen.

Published Online: 2010-12-14
Published in Print: 2010-12-01

© 2010 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin

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