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Herausforderung Video-Streaming: Trends und Perspektiven für Öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken

  • Anna Bohn

    Öffentliche Zentralbibliothek, Stabsstelle strategische Filmentwicklung, Zentral- und Landesbibliothek Berlin, Breite Str. 30-36, D-10178 Berlin

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    and Michel Piguet

    Trialog AG, Die Unternehmensberatung für Bibliotheken, Archive und Wissensorganisation, Eugen-Huber-Str. 30, CH-8048 Zürich, Schweiz

Published/Copyright: December 8, 2020

Zusammenfassung

Video-Streaming ist weltweit auf dem Vormarsch. Die Covid-19-Pandemie wirkt wie ein Katalysator der bereits seit längerem virulenten Entwicklung hin zum Online-Zugang zu Filmen. Der Beitrag bietet eine erste Bestandsaufnahme wesentlicher Trends des Filmmarkts und untersucht die Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung im Bereich audiovisuelle Medien für Öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken im deutschsprachigen Bereich mit Schwerpunkt Deutschland und der Schweiz. Wie wirken sich die umwälzenden Veränderungen des Marktes auf die Arbeitsfelder in Bibliotheken konkret aus und mit welchen Strategien können die Bibliotheken auf die Herausforderungen reagieren? Diskutiert werden Perspektiven wie Konsortienbildung, domänenübergreifende Kooperation mit anderen Kulturerbe-Einrichtungen zur Vernetzung von Daten und Inhalten, gemeinsame Lobbyarbeit für verbesserte rechtliche Regelungen sowie Vereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften.

Abstract

Video streaming is on the rise worldwide. The Covid-19 pandemic acts like a catalyst in the rapid development towards online access to films. The article outlines key trends in the film market and examines the effects on collection development of audiovisual media for public and academic libraries in German-speaking countries, with a focus on Germany and Switzerland. How do the disruptive changes in the market impact work in libraries and what strategies can libraries pursue to react to the challenges? Perspectives such as the formation of consortia, cross-domain cooperation with other cultural heritage institutions in the field of linking data and content as well as lobbying for improved legal regulations and agreements with collecting societies are discussed.

1 Einleitung

Video-Streaming ist weltweit auf dem Vormarsch und hält auch in immer mehr Bibliotheken Einzug. Die Pandemie 2020 beschleunigt die Entwicklungen hin zum Online-Zugang zu Filmen weltweit enorm. Bibliotheken sehen sich vor die Herausforderung gestellt, nicht hinter den rasanten Entwicklungen in dem Bereich des Zugangs zu audiovisuellen Ressourcen zurückzubleiben, um nicht den Anschluss an medientechnologische Entwicklungen und das veränderte Nutzungsverhalten zu verlieren.[1]

Seit Aufkommen des Home-Video-Markts haben die Bibliotheken durch den Aufbau bedeutender Filmsammlungen auf Trägermedien eine herausragend wichtige Funktion im Bereich der Film- und Medienbildung erlangt. Bibliotheken geben Zugang zu Filmen sowohl für ein breites Publikum, als auch für ein Fachpublikum zur Nutzung in Wissenschaft, Forschung und Lehre. Das Spektrum an Filmen reicht von Spielfilmen, Fernsehserien und Dokumentarfilmen aller Genres bis hin zu Lehrfilmen. Die Ausleihen von Filmen und Fernsehserien machten in den vergangenen Jahren einen beträchtlichen Anteil der Medienausleihen aus, insbesondere in Öffentlichen sowie wissenschaftlichen Bibliotheken mit bedeutenden Filmsammlungen. Film ist als ein Querschnittsbereich der Bestandsentwicklung für diverse Fachbereiche einer Bibliothek relevant. Filme sind aus Bibliotheken und Mediatheken kaum mehr wegzudenken; Filmsammlungen finden sich in den unterschiedlichsten Bibliothekstypen, in Öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken, Universitätsbibliotheken, Staats- und Landesbibliotheken bis hin zu Spezialbibliotheken.

In den vergangenen Jahrzehnten war der Bestandsaufbau im Bereich Film in Bibliotheken vorwiegend auf Trägermedien konzentriert. Nun sind die Verkaufszahlen bei Kaufvideos in Deutschland rückläufig. Eine von der Filmförderanstalt FFA bei der Gesellschaft für Konsumforschung GfK in Auftrag gegebene Studie zum Home-Video-Markt im Jahr 2019 zeigt erhebliche Zuwachsraten von 31 % beim digitalen Zugang und einen Rückgang von 16 % bei physischen Trägermedien. Vom Rückgang ausgenommen sind lediglich die Trägermedien in hochauflösenden Formaten UHD 4K Blu-Ray.[2] Die Bibliotheken sehen sich angesichts des Trends hin zum Online-Zugang vor die Aufgabe gestellt, Angebote des Online-Zugangs aufzubauen.

Die Marktentwicklung hin zum Video-Streaming verläuft derzeit überaus rasant. Daher stellt sich die Frage, wie sich die Veränderungen des Marktes auf den Zugang zu Filmen in Bibliotheken konkret auswirken und mit welchen Strategien die Bibliotheken darauf reagieren können. Der folgende Beitrag bietet eine erste Bestandsaufnahme, die einen Überblick über ein äußerst dynamisches Feld ermöglichen soll. Zunächst werden einige Tendenzen der Marktentwicklung im Bereich Film dargelegt. Daran anschließend werden Arbeitsfelder und Strategien des Online-Zugangs per Video-Streaming in Bibliotheken für den deutschsprachigen Bereich mit Schwerpunkt Deutschland und Schweiz skizziert. Der Beitrag greift dabei Überlegungen auf, die bei der Herbsttagung „Streaming Wars and Library Battles“[3] des Arbeitskreises Filmbibliotheken D-A-CH vom 24.–25. Oktober 2019 an der Zürcher Hochschule der Künste ZHdK diskutiert wurden und die nun angesichts der Pandemie bedingt gravierend veränderten Situation neu bewertet werden.

2 Der Boom des Video-Streaming in Zeiten der Pandemie – zur Marktentwicklung

Die Covid-19-Pandemie wirkt wie ein Katalysator der rasanten Entwicklung hin zum Online-Zugang zu Filmen. Video-Streaming-Dienstleistungen boomen. Die Pandemie wirkt sich gravierend auf die Filmauswertung und die Kinolandschaft aus. Es droht ein massives Kinosterben. In 2020 waren oder sind viele Kinos aufgrund der Pandemie zeitweise geschlossen. Viele Kinos sind in ihrer Existenz bedroht, auch weil selbst nach einer vorsichtigen Öffnung der Filmtheater weniger Menschen ins Kino gehen können oder wollen. Die Vorgaben des Infektionsschutzes und Abstandhaltens begrenzen zudem die Zahl der möglichen zu verkaufenden Kinotickets und damit die Einnahmen. Zudem verschieben sich aufgrund der Pandemie 2020 Filmstarts im Kino teilweise um viele Monate, darunter z. B. der Kinostart des 2019 gedrehten James-Bond-007-Films No Time to Die (USA/GB. Regie: Cary Joji Fukunaga). Noch vor dem Verleihstart im Kino sind Filme auf Festivals zu sehen, doch seit 2020 werden immer mehr Filmfestivals pandemiebedingt abgesagt, zeitlich verschoben oder finden entweder teilweise oder gänzlich im Video-Stream statt.

Im Zeichen der Pandemie steigt die Zahl audiovisueller Inhalte im Netz indessen weiter an: Veranstaltungen, darunter Theatervorführungen, Musiktheater-Aufführungen und Konzerte bis hin zu Tanzdarbietungen, Literaturlesungen und Literaturfestivals finden im Zuge des Infektionsschutzes und Social Distancing immer häufiger ausschließlich oder zusätzlich im Video-Stream statt. Die Bedeutung des Video-Streaming für den Zugang zu Information, Kultur und Wissen steigt insgesamt an. Auch im wissenschaftlichen Bereich erhöhte sich 2020 pandemiebedingt die Zahl der Online-Kurse stark. Zugleich steigt auch der Bedarf an Filmen, da sie im Rahmen von Online-Kursen für die universitäre Lehre oder zur Film- und Medienbildung in Bildungseinrichtungen eingesetzt werden.

Die Produktion von Filmen ist indessen durch die weltweit grassierende Pandemie stark beeinträchtigt. Filmproduktionen müssen aufgrund des Lockdowns oder aufgrund von Krankheitsfällen zeitweise unterbrochen werden oder finden nicht statt, da die Versicherungen die Risiken nicht abdecken. Das Angebot neuer Filme verknappt sich dadurch, die Nachfrage an digitalisierten Filmen des Filmerbes und den Titeln der Filmgeschichte steigt. Allerdings ist bislang nur ein kleiner Teil des Filmerbes restauriert und digitalisiert.

Zahlreiche Titel der Filmgeschichte sind im Video-Stream bislang (noch) nicht verfügbar. Ein Grund hierfür ist, dass für die Restaurierung und Digitalisierung von Filmen nicht ausreichend Geld und Personalkapazitäten zur Verfügung stehen. Die Digitalisierung und digitale Langzeitsicherung des Filmerbes wurde von der Kulturpolitik in Deutschland und vielen anderen Ländern lange Zeit nicht priorisiert. Es droht der Verlust zahlreicher Werke des Filmerbes weltweit. Die defizitäre Situation beim Zugang und der nachhaltigen Sicherung des Filmerbes wird sich durch die Pandemie voraussichtlich verschärfen, wenn wirtschaftliche Einbußen und Budgetkürzungen bevorstehen.

Angesichts des weltweiten Bedarfs an stetig neuen Filminhalten produzieren oder kaufen kommerzielle Video-Streaming-Dienstleister wie Netflix vermehrt sogenannte „originale Inhalte“ (original content), darunter auch in den deutschsprachigen und weiteren europäischen Ländern und vermarkten diese teilweise exklusiv. So steht zu befürchten, dass bestimmte Produktionen für andere Anbieter – darunter auch solche, die mit Bibliotheken kooperieren – auf absehbare Zeit nicht per Abruf im Video-Stream lizenziert werden können. Ähnlich dem Phänomen des Windowing von Verlagen werden zudem bestimmte stark nachgefragte Filmtitel nicht oder nur zeitversetzt mit jahrelanger Verzögerung für den Online-Zugang in Bibliotheken verfügbar sein.

2.1 Umwälzende Veränderungen in der Filmverwertungskette

Die bis dato üblichen vertraglich festgelegten Regelungen der Filmauswertung, auch Verwertungsfenster genannt, werden gegenwärtig teilweise gekippt. Die Filmverwertungskette legt fest, in welcher Abfolge ein Film ab Verleihstart – in verschiedenen Formen der Veröffentlichung – erscheinen darf: Nach dem Verleihstart im Kino legt das Auswertungsfenster fest, wann der Start als Blu-Ray oder DVD-Video im Verleih erfolgen und wann das Trägermedium in den Verkauf gehen kann, wann der Film im Bezahlfernsehen (Pay TV) und wann im Free-TV starten oder auf Video-on-Demand abrufbar sein wird.

In der von Filmverleihern in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Anbietern vereinbarten Filmauswertung wurden in der Vergangenheit so genannte Verwertungsfenster (release windows) zugesichert, also Zeiträume, in denen ein Film für eine bestimmte Verwertung freigegeben sein sollte. Für das Kino-Verwertungsfenster (theatrical window) wurden in der Regel mindestens sechs Monate vorgesehen, bevor weitere Auswertungen starten konnten. Z. B. legt das Filmfördergesetz in Deutschland nach § 53 FFG für geförderte Filme Auswertungszeiträume fest, die auch als Sperrfristregelungen bezeichnet werden.[4] Diesen Sperrfrist-Regelungen zufolge ist ein Film für sechs Monate in der regulären Auswertung in Filmtheatern im Inland zu sehen, der Auswertungszeitraum kann allerdings auf fünf oder vier Monate verkürzt werden.

In der Praxis der Veröffentlichung eines Films auf Trägermedien für das Heimkino kommt es häufiger vor, dass internationale Filmproduktionen bereits nach drei oder vier Monaten Kinoauswertung auf DVD und Blu-Ray erscheinen. Das bedeutet, dass die Filme entsprechend bislang relativ zeitnah als Kaufvideos von Bibliotheken erworben werden konnten und verliehen werden durften.

Die pandemiebedingten Einschränkungen und Schließungen von Kinos führen zu umwälzenden Veränderungen in der Verwertungskette. Einige Filme gelangen nun nicht mehr zuerst ins Kino, sondern direkt in die Verwertung als Video-Stream, manche Titel sind dann nur exklusiv bei einem bestimmten Video-Streaming-Portal zu sehen. So macht Disney+ im Jahr 2020 den Film Mulan (USA 2020. Regie: Niki Caro) im sogenannten Premium Video-on-Demand mit zusätzlicher Gebühr per Video-Stream zugänglich, bevor der Film in die Kinos kommt. Das Portal Bloomberg meldete daraufhin einen 68 %-igen Anstieg der Download-Zahlen der Disney+-App in den USA, trotz der zusätzlichen Gebühr von 30$, die Nutzer zahlen müssen um den Film zu sehen.[5] Christopher Palmieri von Bloomberg.com schließt daraus, die Pandemie habe aufgrund der Schließungen von Filmtheatern auf der ganzen Welt die Hollywood-Studios dazu genötigt, mit neuen Strategien des Verleihs zu experimentieren: „The Covid-19 crisis, which shut down theaters around the world, has prompted Hollywood studios to experiment with different release strategies.“[6] Das Datenanalyse-Unternehmen Nielsen prognostizierte im Hinblick auf Mediennutzung und Werbemarkt in Zeiten von Covid-19 bereits im Mai 2020 nachhaltige Veränderungen im Konsumentenverhalten: „Eines wird aber auch in den Zeiten nach Corona verändert bleiben: Die Landschaft der Streaming-Dienste. Durch das Auftreten neuer Anbieter, wie im März die Plattform Disney+, können neue Nutzergruppen auch langfristig angeworben und gehalten werden.“[7]

Das Filmstudio Universal erregte im Juli 2020 mit einem mit der weltgrößten Filmtheater-Kette AMC geschlossenen Vertrag Aufsehen, demzufolge das exklusive Verwertungsfenster für neue Filme von bislang 90 Tagen auf 17 Tage verkürzt wird. Universal sichert sich demzufolge das Recht zu, kaum drei Wochen nach dem Kinostart in den AMC-Filmtheatern die Filmtitel über Premium Video-on-Demand, d. h. mit zusätzlicher Gebühr für den Online-Zugang verfügbar zu machen.[8]

2.2 Exklusiver Zugang zu Filmtiteln

Die Anzahl an Titeln sowie die Breite und Vielfalt des (Kino-)Filmangebots ist in Bibliotheken mit bedeutenden Filmsammlungen bislang weitaus höher als die bei kommerziellen Video-Streaming-Portalen wie Netflix verfügbaren Titel. Für Bibliotheken und deren Nutzerinnen und Nutzer wird sich allerdings zukünftig in Hinsicht auf den Online-Zugang das Problem stellen, dass bestimmte neuere Produktionen, darunter Blockbuster-Filme und Fernsehserien, die zu den beim Publikum überaus populären und stark nachgefragten Titeln zählen, aufgrund der oben geschilderten Veränderungen im Bereich der Filmauswertung über längere Zeiträume exklusiv nur bei bestimmten kommerziellen Anbietern im Video-Stream verfügbar sein werden. Solche stark nachgefragten Titel und Blockbuster werden aller Voraussicht nach für einen längeren Zeitraum nicht für Video-Streaming-Angebote in Bibliotheken lizenziert werden können. Sie werden für die Nutzerinnen und Nutzer von Bibliotheken daher voraussichtlich ausschließlich auf Trägermedium verfügbar sein, insofern diese auf dem Home-Video-Markt veröffentlicht werden.

Wenn z. B. global operierende Medienunternehmen und Streaming-Portale wie Netflix beginnen, bedeutende Filmproduktionen eines Landes wie z. B. der Schweiz gezielt zu kaufen, um diese exklusiv auf dem Portal zugänglich zu machen, dann kann das filmische Kulturerbe des jeweiligen Landes nicht mehr breit zugänglich gemacht werden. Bei exklusiver Verwertung stellt sich die Frage, inwieweit es bei Filmproduktionen, die teilweise mit Steuergeldern z. B. durch Mittel der Filmförderung kofinanziert werden, zu rechtfertigen ist, diese Inhalte durch exklusive Vermarktung der Öffentlichkeit weitgehend zu entziehen?

Für Bibliotheken und andere Kulturerbe-Einrichtungen stellt sich die Anforderung, Regelungen zu finden, um den Zugang zu Kulturgut auch im Hinblick auf digitale Inhalte dauerhaft sicherstellen zu können.

3 Rasanter Anstieg der Video-Streaming-Inhalte und neue Aufgabenfelder

Information, Kultur und Wissen werden in wachsendem Umfang audiovisuell vermittelt. Bibliotheken müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen. Unabhängig vom Bibliothekstyp ist das Video-Streaming im Aufwind, daher müssen Bibliotheken in dem Segment vertreten sein. Wir gehen von der Grundannahme aus, dass kaum eine Bibliothek in Zukunft ohne Video-Streaming-Angebote auskommen wird. Die Bedeutung des Zugangs zu Inhalten im Video-Stream steigt auch im Hinblick auf Aufzeichnungen von Veranstaltungen wie z. B. Theater-, Tanz- und Musikaufführungen bis hin zu Literaturlesungen. Somit ist eine Vielzahl von Fachbereichen der Bibliotheken von den Veränderungen des Marktes hin zum Online-Zugang betroffen. Es stellt sich daher unabhängig vom Bibliothekstyp die Aufgabe, entsprechende Angebote des Online-Zugangs zu Filmen für die Nutzerinnen und Nutzer auf- oder auszubauen. Für Öffentliche Bibliotheken spielt der Aspekt der sozialen Teilhabe, der Filmbildung und der Vermittlung von Filmkultur eine wichtige Rolle in ihrem Bildungsauftrag. Für wissenschaftliche Bibliotheken gilt es, die Bedarfe der Forschung in Lehre angemessen zu berücksichtigen.

3.1 Filmbildung, Online-Zugang und soziale Teilhabe

Öffentliche Bibliotheken nehmen seit Jahrzehnten eine herausragende Rolle für den Zugang zum Filmerbe und die Vermittlung von Filmgeschichte wahr. Sie erfüllen einen Kultur- und Bildungsauftrag und haben sich in den letzten Jahrzehnten durch das Verleihen von Filmen auf Trägermedien zu bedeutenden Einrichtungen der Filmvermittlung entwickelt. Sie ermöglichen einem breiten Publikum, Werke des internationalen Filmschaffens und bedeutende Produktionen der Filmgeschichte, darunter auch non-fiktionale Filme sowie Sachfilme zu allen Fachbereichen kostenfrei auszuleihen. Die Bibliotheken leisten damit einen essentiellen Beitrag zur Filmvermittlung und Filmbildung sowie zu Medienkompetenz und Visual Literacy – ein Begriff, der sich als visuelle Alphabetisierung oder auch Bildkompetenz übersetzen lässt. Zugleich stellen die Bibliotheken durch den Zugang zu Filmen und Fernsehserien, die längst auch Diskurse in der Gesellschaft prägen, soziale Teilhabe sicher. Bibliotheken unterstützen damit Maßnahmen der Bildungspolitik, denn Film hat mittlerweile auch Einzug in die Rahmenlehrpläne der Schulen gehalten.[9] Deutschland hat allerdings in punkto Filmbildung in Schulen im Vergleich etwa zu Frankreich noch Aufholbedarf, ebenso wie die Schweiz. Im Themenheft „Filmbildung. Filme lesen und machen lernen“ der Schweizer Zeitschrift vpod bildungspolitik. Zeitschrift für Bildung, Erziehung und Wissenschaft merken Johannes Gruber und John Wäfler in ihrem Editorial an:

„Bereits im 20. Jahrhundert war der Film, gerade in Verbindung mit dem Fernsehen, eines der wichtigsten Massenmedien. Mit der Entstehung des Internets und der Social Media hat seine Bedeutung wohl eher noch zugenommen. [...] In einem eigentümlichen Spannungsverhältnis zu der Präsenz bewegter Bilder in unserem Alltagsleben steht dagegen die bisherige Randständigkeit des Mediums Film im schulischen Unterricht.”[10]

So wie bestimmte literarische Werke der Weltliteratur zugerechnet werden, als Bildungs- und Kulturgut anerkannt sind und selbstverständlich Anspruch erheben können, in einer Bibliothek ausleihbar zu sein, sollte dies auch für Filme gelten. Filmwerke, die als filmhistorisch oder ästhetisch herausragend bewertet wurden, die gesellschaftliche oder politische Diskurse einer bestimmten Zeit prägten, oder zum nationalen bzw. europäischen Filmerbe oder Weltfilmerbe gezählt werden können (analog zur Weltliteratur), sollten in Bibliotheken ebenso zugänglich sein und nachhaltig verfügbar gemacht werden können. Um Grundlagen der Filmgeschichte sowie allgemein Film- und Medienbildung zu vermitteln, ist es erforderlich, die Filme selbst zugänglich zu halten. Auch für die außerschulische Weiterbildung und den tertiären Bildungsbereich sowie das lebenslange Lernen spielen sowohl fiktionale wie non-fiktionale Produktionen, darunter Sachfilme und Lehrfilme, eine zunehmend wichtige Rolle.

Die kuratierten Filmangebote der Öffentlichen Bibliotheken mit bedeutenden Filmsammlungen beinhalten nicht nur Mainstream und populäre Titel im Programm, sondern zeichnen ein differenzierteres Bild des Filmschaffens, das neben den beim Publikum beliebten, mit Preisen ausgezeichneten oder von der Filmkritik hoch geschätzten Produktionen auch experimentelle oder sperrige Filme und Nischenfilme berücksichtigt, die Vielfalt des weltweiten Filmschaffens vermittelt oder Filme vorstellt, die geeignet sind, die Auseinandersetzung mit einem bestimmten Thema und Diskussionen anzuregen.

Filme und Fernsehserien zählen in den Bibliotheken darüber hinaus zu den in stärkstem Maße multilingualen Beständen, da insbesondere die auf Trägermedien veröffentlichten Filme neben deutschen Sprachfassungen häufig Originalfassungen oder zusätzliche Tonfassungen in weiteren Sprachen, dazu meist auch mit Untertitelungen bieten. Filme eignen sich überdies aufgrund der Verständlichkeit der Bildsprache im Gegensatz zu literarischen Werken dafür, gegebenenfalls auch ohne entsprechende Sprachkenntnisse rezipiert werden zu können, so dass das Medium Film sich in herausragender Weise für eine internationale, multikulturelle oder multikulturell interessierte Nutzerschaft eignet. Die Vielsprachigkeit der in Bibliotheken auf Trägermedien vorhandenen Filmeditionen findet derzeit noch keine adäquate Entsprechung auf Video-Streaming-Portalen, so dass auf dem Gebiet der Multilingualität erhebliche Weiterentwicklungen bei Video-Streaming-Angeboten in Bibliotheken erforderlich sein werden, um für das breite Publikum Öffentlicher Bibliotheken passende Angebote zu bieten.

3.2 Video-Streaming in Forschung und Lehre

Wissenschaftliche Bibliotheken erfüllen die Aufgabe, Medien und Informationen für Forschung und Lehre bereitzustellen, darunter in zunehmendem Umfang auch Filme und audiovisuelle Ressourcen. Der Bedarf zur Bereitstellung von Filmen für die Wissenschaft besteht nicht nur in film- und medienwissenschaftlichen Fachbereichen oder Kunst- und Filmhochschulen, sondern ebenso in den Geistes- und Sozialwissenschaften, wie z. B. Geschichte, den Philologien, Theaterwissenschaft, Musikwissenschaft, Ethnologie, Pädagogik, Politikwissenschaft, Soziologie etc. In den bisherigen Erwerbungsmodellen wissenschaftlicher Bibliotheken regen Lehrkräfte oder Studierende Anschaffungen von Filmtiteln an, die sie für Forschung und Lehre oder das Studium benötigen. David Hellman beschreibt die Situation in US-amerikanischen wissenschaftlichen Bibliotheken wie folgt:

„At many libraries, a request for a video typically comes in from teaching faculty for a particular title to be used in the classroom. Other institutions may want to have their library selectors build video collections to support the curriculum, or simply have streaming videos as one more resource to complement the entire collection.“[11]

Zur Anschaffung vorgeschlagene Filmtitel werden von Universitäts- bzw. Hochschulbibliotheken in Deutschland bislang noch meist als Trägermedium erworben und erschlossen oder als Mitschnitt zur Sichtung vor Ort bereitgestellt. Angesichts der Entwicklungen hin zum Online-Zugang stellt sich für wissenschaftliche Bibliotheken die Anforderung, die für Forschung und Lehre erforderlichen Titel zukünftig auch im Video-Stream für den authentifizierten Fernzugang (Remote Access) lizenzieren zu können. Filme sollten für den Online-Zugang im Intranet einer Bildungseinrichtung nach Ablauf der üblichen Auswertungsfenster auf einem mit der Bibliothek kooperierenden Video-Streaming-Portal verfügbar gemacht werden können. Zu klären ist, welche Strukturen hierfür eingerichtet werden müssen.

Aufgrund der allgemeinen Verlagerung in Richtung des Online-Zugangs erwarten sowohl die Lehrenden als auch die Lernenden, dass Filme für Unterricht und Forschung bereitstehen. Die entsprechenden Infrastrukturen, Geschäftsgänge sowie Lizenz- und Tarifmodelle sind hierfür allerdings bislang in der Regel noch nicht etabliert. Bibliotheken brauchen Partner und Video-Streaming-Anbieter, die bereit sind, auf die Bedarfe der wissenschaftlichen Bibliotheken zu reagieren und die Angebote entsprechend weiterzuentwickeln.

Es ist für wissenschaftliche Bibliotheken nicht ausreichend, ein beliebiges Filmpaket in seiner Gesamtheit zu lizenzieren, sondern es muss möglich sein, Anschaffungsvorschläge nach bestimmten Titeln möglichst zeitnah auch für den Online-Zugang zu erfüllen. So ist für eine Lehrveranstaltung, die sich etwa dem Schaffen der französischen Regisseurin Céline Sciamma oder des deutschen Dokumentarfilmregisseurs Thomas Heise widmet, notwendig, einzelne Werke oder das Gesamtwerk dieser Filmschaffenden für die Nutzung im Seminar zu lizenzieren, ggf. in der Originalfassung mit deutschen oder englischen Untertiteln.

Die Lizenzierung des Werks sollte dann gegebenenfalls nicht nur für die Dauer eines Semesters begrenzt sein, sondern z. B. für den Zeitraum eines mehrjährigen Forschungsprojekts oder gar nachhaltig verfügbar gehalten werden können. Für wissenschaftliche Bibliotheken stellt sich daher die Anforderung, entsprechende Infrastrukturen aufzubauen und Partnerschaften zu knüpfen und rechtliche Voraussetzungen zu klären, um die erforderlichen Lizenzierungen zu ermöglichen und die Inhalte bereitstellen zu können.

Für wissenschaftliche Bibliotheken besteht außerdem die Notwendigkeit, die bis dato fast ausschließlich auf Trägermedien für die Nutzung innerhalb der Räumlichkeiten der Einrichtung erstellten Mitschnitte von Fernsehsendungen künftig auch für den Online-Zugang bereitzustellen und hierfür rechtliche, administrative und technische Rahmenbedingungen zu klären. Für den Online-Zugang zu Filmen mit Bibliotheksausweis sind tarifvertragliche Regelungen mit den Verwertungsgesellschaften erforderlich. Während in der Schweiz bereits Regelungen gefunden werden, stehen solche für Deutschland bislang aus.[12] Regelungen sind auch notwendig, um den Bildungs- und Forschungseinrichtungen Rechtssicherheit in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beim Online-Zugang zu audiovisuellen Inhalten zu gewährleisten.

4 Erweitertes Aufgabenspektrum in Bibliotheken

Infolge der oben geschilderten Marktentwicklung erweitert sich das Aufgabenspektrum für Bibliotheken. Neben dem Bestandsaufbau physischer Trägermedien stellt sich die Aufgabe, den Erwerb und den Zugang zu Filmen im Video-Stream zu organisieren. Das Ziel ist zum einen, die Nutzerinnen und Nutzer nicht zu verlieren und zum anderen, innovative Informationsdienstleistungen und Online-Angebote gemäß dem Kultur- und Bildungsauftrag aktiv mitzugestalten. Für den Aufbau von Infrastrukturen für den Online-Zugang zu Filmen bedarf es erheblicher finanzieller Ressourcen, technisches Know-how und Sachkenntnis zur Klärung der Rechte. Zudem erfordert der Zugang per Video-Stream eine Weiterentwicklung des Metadatenmanagements. Die Realität in Bibliotheken wird in den kommenden Jahren aller Voraussicht nach die hybride Mediathek und eine Diversifizierung der Zugangsformen sein.

4.1 Hybride Mediathek als Strategie

Die oben geschilderte Marktentwicklung zwingt die Bibliotheken quasi dazu, zumindest mittelfristig eine Strategie der hybriden Mediathek zu verfolgen. Gemäß dieser Strategie werden weiterhin Filme auf Trägermedien bereitgestellt und parallel dazu Angebote des Zugangs per Video-Stream aufgebaut. Das Ziel ist, den Zugang zu Filmen sicherzustellen, die entweder bislang nicht als Video-Streaming-Angebot oder nicht per Online-Zugang in Bibliotheken verfügbar sind, darunter auch populäre Titel, Blockbuster oder hochkarätige Fernsehserien. Die Verfügbarkeit in Bibliotheken kann unter den gegenwärtigen Bedingungen für zahlreiche nachgefragte Titel ausschließlich im Segment der Kaufvideos sichergestellt werden, nicht als Video-Streaming-Angebot, da die Filme oder Lizenzen für Bibliotheken und die mit ihnen kooperierenden Anbieter entweder nicht verfügbar oder die Lizenzen nicht bezahlbar sind. Aktuell bieten spezialisierte Filmsammlungen in Bibliotheken und Mediatheken für Filminteressierte häufig unterschiedliche Ausgaben eines Films an, die im Unterschied zu den Video-Streaming-Angeboten verschiedene Sprachfassungen und Untertitelungen, Audiodeskriptionen oder weitere Bonus-Materialien sowie Booklet beinhalten und daher einen Mehrwert bieten.

Auch die bisherige Marktentwicklung zumindest in Deutschland spricht für eine Strategie der hybriden Mediathek. So zeigt die im Auftrag der Filmförderanstalt FFA von der GfK erstellte Studie zum Home-Video-Markt 2019 in Deutschland, dass der Bereich Subscription-Video-on-Demand 2019 erneut zulegte und 20 % der Bevölkerung erreichte, was 13,4 Mio. Personen entspricht.[13] Der Kaufmarkt der Trägermedien DVD und Blu-Ray blieb im Jahr 2019 bei der Zielgruppe 50 Jahre+ allerdings konstant.[14]

Aufgrund der Tatsache, dass eine große Community nach wie vor Filme auf DVD und Blu-Ray sichtet, ist die Strategie der Bereitstellung von Filmen auf Trägermedien und parallel dazu im Video-Stream auch bei kommerziellen Anbietern zu beobachten. Dies zeigt das Beispiel der Firma Criterion: die Filmeditionen der Criterion Collection[15] auf DVD und Blu-Ray werden mittlerweile durch das Video-Streaming-Angebot The Criterion Channel[16] ergänzt. Im Unterschied zu den auf Blu-Ray mit dem in Europa gängigen Regionalcode B erhältlichen Filmen der in Großbritannien herausgegebenen Criterion Collection UK ist das Video-Streaming-Angebot The Criterion Channel allerdings aus rechtlichen Gründen regional auf die USA und Kanada begrenzt (Geo-Blocking).

Der Anbieter trigon-film[17] in der Schweiz bringt qualitativ hochkarätige Filme aus Lateinamerika, Asien, Afrika und dem östlichen Europa im Kino heraus und macht sie – häufig in Originalsprache mit mehrsprachigen Untertitelungen als DVD-Editionen verfügbar. Die Filmeditionen auf DVD sind, sofern die Rechte für Deutschland erworben wurden – auch in Bibliotheken in Deutschland verfügbar und beim filminteressierten Publikum beliebt. Trigon-film betreibt seit 2013 eine eigene Streaming-Plattform, die seit 2019 filmingo heißt. Die Plattform bietet eine kuratierte Auswahl an Arthouse-Filmen zum Abruf als Video-Stream im Abonnement oder per Einzelmiete, bislang allerdings nicht in Kooperation mit Bibliotheken (Stand 10/2020).

Der Anbieter absolut Medien[18] in Deutschland, 1996 von Filmkunst-Kinoverleihern aus Berlin und München gegründet, bietet bereits seit 2004 mit absolut-on-Demand-Filme[19] online an und zählt damit zu den Pionieren für den Zugang auf Abruf. Bibliotheken spielen beim Online-Angebot allerdings noch keine Rolle, im Unterschied zu Medienzentralen und Schulen, welche die meisten Titel aus dem Programm zum Einsatz im Unterricht und für nichtgewerbliche öffentliche Vorführung erwerben können.[20] Die Filmeditionen auf DVD und Blu-Ray bilden allerdings nach wie vor das Hauptgeschäft von absolut Medien, da die Erträge aus dem Online-Verkauf deutlich niedriger ausfallen als bei Trägermedien.[21] Zu den hochkarätigen Filmeditionen zählen die Titel der ARTE Edition, darunter die Reihe Baukunst für die Fachbereiche Kunst und Architektur oder die Reihe DEFA Wendejugend, die DEFA-Filme mit starken jugendlichen Protagonisten aus den Jahren 1988–1991 präsentiert. Als Beispiel für eine sorgfältige Editionsarbeit mag hier die 2020 bei absolut Medien erschienene Ausgabe des Stummfilms Die Stadt ohne Juden (Österreich 1924. Regie: Hans Karl Breslauer) dienen, eine Verfilmung nach der gleichnamigen literarischen Vorlage von Hugo Bettauer, der 1925 in Wien ermordet wurde. Die ARTE-Edition präsentiert den 2019 rekonstruierten Film mit einer von ARTE bei der Komponistin Olga Neuwirth beauftragten und vom Ensemble Intercontemporain eingespielten Musik, begleitet von einem Booklet, das einen verfassten Text von Elfriede Jelinek enthält.[22] Aus Sicht von Bibliotheken von besonderem Interesse ist neben der sorgfältigen Editionsarbeit auch die Kontextualisierung der Filme; die Booklets von absolut Medien werden z. B. auch als E-Booklets angeboten, die beständig erweitert und aktualisiert werden können.[23]

Es stellt sich daher die Frage, unter welcher Voraussetzung künftig hochkarätige Filmeditionen von Anbietern wie Criterion, trigon-film oder absolut Medien auch für den Online-Zugang in Bibliotheken langfristig lizenziert werden könnten. Bislang ist eine Online-Auswertung meist aus rechtlichen Gründen eingeschränkt, z. B. wenn TV-Anstalten die Lizenzgeber sind, da Online-Rechte nicht oder nur sehr teuer vergeben werden. Dies betrifft auch Klassiker wie z. B. Produktionen der Dokumentarfilmer Klaus Wildenhahn, Peter Nestler oder Hans-Dieter Grabe.

In Bezug auf Trägermedien stellt sich das Problem, dass eine zunehmende Zahl vor allem jüngere Kundinnen und Kunden keine Abspielgeräte zur Verfügung hat. Einige Bibliotheken haben daher bereits begonnen, neben Filmen auch externe Laufwerke zum Abspielen von DVDs oder Blu-Ray-Discs zur Ausleihe bereitzustellen; diese erfordern jedoch auch das Vorhandensein bzw. die Installation einer entsprechenden Software auf den Computern der Nutzenden. Der Anstieg des Online-Abrufs wird sich auf längere Sicht trotz des bislang noch überaus robusten Geschäfts mit Kaufvideos wie DVD und Blu-Ray in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter fortsetzen, vor allem dann, wenn der Zugang zur Breitbandversorgung verbessert werden wird.

Gegenwärtig lässt die Breitbandversorgung in vielen Regionen Deutschlands – im Gegensatz zur Schweiz – noch zu wünschen übrig, die Internetverbindungen reichen vielerorts nicht für qualitativ hochwertiges Video-Streaming aus. Deutschland liegt bei der Breitbandversorgung im internationalen Vergleich mit vielen anderen europäischen Ländern zurück.[24] So erreicht Deutschland z. B. bei der Versorgung mit Glasfaseranschlüssen (FTTP, Fiber to the premises) zum Stand Ende Juni 2019 nur 10,5 % und liegt damit als eines von 10 Ländern unter dem EU-Durchschnitt, während Lettland mit 88,1 % an der Spitze steht und auch Island und Spanien jeweils 80,4 % erreichen. Deutschland liegt insbesondere bei den Breitband-Anschlüssen mit sehr hoher Kapazität (VHCN, Very High Capacity Networks) unter dem EU-Durchschnitt, so waren Ende Juni 2019 nur ein Drittel (32,7 %) der Haushalte mit Netzwerken versorgt, die potentiell Gigabit-Geschwindigkeiten bieten, bei den ländlichen Gebieten sogar nur 10,3 %.[25] Die Schweiz erreicht im Vergleich dazu bei den Breitband-Anschlüssen mit sehr hoher Kapazität eine landesweite Abdeckung von 80,4 % und in den ländlichen Gebieten 67,5 %.[26] Eine leistungsstarke Breitband-Infrastruktur ist Grundlage für einen schnellen Informations- und Wissensaustausch und damit ein Wirtschaftsfaktor. Angesichts der technischen Entwicklung hin zu immer höher auflösenden Formaten beim Online-Zugang zu Filmen ist schleppender Breitbandausbau ein Risikofaktor für den Wachstumsmarkt Video-Streaming. Darüber hinaus ist der Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologie essentiell für die gesellschaftliche und digitale Teilhabe; keine ausreichende Versorgung mit Breitband gilt als Teil der digitalen Spaltung bzw. der Breitbandkluft.[27]

Für Bibliotheken stellt sich für die Zukunft die vordringliche Aufgabe, zusätzlich zum Bestandsaufbau an Trägermedien den Online-Zugang sicher zu organisieren und entsprechende Expertise in den Bibliotheken auf- bzw. auszubauen. Beim Aufbau digitaler Angebote nehmen Bibliotheken in der Regel Dienstleistungen externer Video-Streaming-Anbieter in Anspruch; nur wenige Bibliotheken haben bislang eigene Infrastrukturen für den Online-Zugang zu Filmen aufgebaut.[28]

4.2 Kooperation mit externen Video-Streaming-Dienstleistern

Die Kooperation mit externen Video-Streaming-Dienstleistern eröffnet Bibliotheken die Möglichkeit, den Bibliotheksnutzern Online-Zugang zu Filmen zu geben. Die Video-Streaming-Dienstleister erwerben von Verleihern die nicht kommerziellen Rechte für die Nutzung in Bibliotheken und unterbreiten den Bibliotheken entsprechende Angebote, welche diese zeitlich befristet finanzieren. Die Bibliotheken lizenzieren Filmpakete oder einzelne Titel, um sie für Bibliotheksnutzer bereitstellen können. Im Unterschied zu kommerziellen Anbietern wie Netflix oder Amazon Prime, die für private Nutzer kostenpflichtige Video-on-Demand-Angebote verfügbar machen, ist das speziell für Bibliotheken entwickelte Angebot nicht kommerziell, da die Bibliotheksnutzer nicht dafür bezahlen, sondern die Bibliothek das Angebot im Rahmen ihres Bildungsauftrags lizenziert.

Das Modell der Kooperation mit einem oder mehreren externen Video-Streaming-Dienstleistern hat für Bibliotheken den Vorteil, dass die Infrastruktur zur Verfügbarmachung von Filmen durch den oder die externen Anbieter bereitgestellt wird und somit die Bibliothek diese Infrastruktur(en) nicht selbst aufbauen und pflegen muss. Vorteile des Outsourcings liegen u. a. darin, dass die Bibliothek mit der Dienstleistung sowohl die fachliche Expertise als auch das technische Know-how des Anbieters einkaufen kann und dieser die gegebenenfalls zeitintensive Rechteklärung übernimmt, die eine tiefergehende Kenntnis des Filmmarkts erfordert. Die Inhalte werden von dem kommerziellen Partner-Unternehmen gehostet. Auch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Infrastruktur muss nicht von der Bibliothek geleistet werden, sondern findet weitgehend auf dem externen Video-Streaming-Portal des Partners statt. Selbst kuratorische Aufgaben werden häufig von den Dienstleistern (mit) übernommen, vor allem dann, wenn komplette Filmpakete lizenziert werden.

Gleichzeitig birgt die Kooperation mit externen kommerziellen Firmen für die Bibliothek auch Risiken, denn die Lizenzierung bedeutet stets nur eine zeitlich befristete Miete von Inhalten. Die Angebote sind aus diesem Grund nicht nachhaltig verfügbar. Man kann daher nicht von einem Bestandsaufbau im eigentlichen Sinn sprechen, sondern lediglich von einer zeitlich befristeten Miete. Wenn die Gelder für die Lizenzierung nicht mehr zur Verfügung stehen oder die Nutzungszahlen nicht im Verhältnis zu den Kosten stehen, dann kann das Angebot wieder abgeschafft werden. Die nicht unerheblichen Investitionen für den Aufbau der Angebote werden zudem größtenteils nicht für die Weiterentwicklung der bibliothekseigenen Infrastruktur getätigt, sondern die Gelder fließen in den Aufbau und die Weiterentwicklung der externen Portale sowie in die Lizenzierung der Inhalte. Über das Login der Bibliothek wird der Nutzende von der Bibliothek weg auf das Portal des externen Anbieters geführt. Die Bibliothek stellt lediglich das Durchgangstor bereit, das Sesam-öffne-dich zum Filmangebot.

Werden komplette Filmpakete lizenziert, dann hat die Bibliothek unter Umständen keinen oder nur geringen Einfluss auf die inhaltliche Zusammensetzung des Angebots, das möglicherweise nicht oder nicht ausreichend an den Bedarfen der Bibliotheksnutzer oder an bestimmten Qualitätskriterien ausgerichtet, sondern womöglich ökonomischen Kriterien geschuldet ist, z. B. weil die Rechte für die Titel leicht zu klären oder kostengünstig für Bibliotheken zu lizenzieren waren. Bei Übernahme von Filmpaketen kann zudem nicht gewährleistet werden, dass spezifische von den Nutzenden gewünschte Titel enthalten sind. Zudem gibt es keine Garantie auf dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Titel, sondern es kann passieren, dass aus Lizenzgründen bestimmte Titel aus dem Angebot plötzlich wieder verschwinden.

Auf der anderen Seite bietet eine Kooperation mit externen Dienstleistern den Vorteil, dass auch Bibliotheken, die nicht über spezielle Expertise oder personelle Ressourcen wie z. B. ein Fachlektorat oder eine fachliche Zuständigkeit für den Bereich Film verfügen, mit den Video-Streaming-Dienstleistungen filmfachliche und kuratorische Expertise einkaufen und Bestände in Form von Kollektionen zu bestimmen Themen, Filmschaffenden oder Genres präsentieren können. Da der Markt der Video-Streaming-Dienstleistungen für Bibliotheken im Wachstum begriffen und vielfältig ist, stellt sich die Aufgabe, vor Einführung eines Angebots den Markt zu sichten und Angebote zu evaluieren, um informierte Entscheidungen zu treffen.

4.3 Marktsichtung und Evaluierung von Video-Streaming-Inhalten

Neben dem Aufbau entsprechender Infrastrukturen für das Video-Streaming stellt die Evaluierung von Video-Streaming-Angeboten ein neues Arbeitsfeld in Bibliotheken dar, und zwar sowohl die Evaluierung einzelner Titel als auch größerer Filmpakete eines Anbieters.[29] Eine kontinuierliche Marktsichtung bildet die Grundlage für die Evaluierung. Daher stellt sich für Bibliotheken die Herausforderung, die Marktsichtung auf den Online-Zugang auszuweiten, wodurch sich das Aufgabenspektrum erweitert. Die Evaluierung von Angeboten sollte aufgrund der Komplexität des internationalen Filmmarkts im Idealfall zukünftig durch computergestützte Verfahren der Analyse unterstützt werden, z. B. um automatisiert abfragen zu können, welche Überschneidungen es im Titelangebot des Filmpakets ggf. mit anderen Angeboten gibt. Hierzu ist eine Voraussetzung, dass Datenmanagement weiter zu entwickeln.

Die Erwerbungsprofile der Bibliotheken waren bislang vornehmlich auf den Erwerb von Kaufmedien ausgerichtet. Die Erwerbungsprofile müssen daher künftig auch Video-Streaming-Angebote berücksichtigen. Wil Weston weist in seinem Beitrag „Collection Development Policy for Streaming Media. Planning for the Future of the Collection“ auf die Notwendigkeit hin, eine sorgfältige Auswahl zu treffen, die auf einem klar formulierten Sammlungskonzept beruht: „The ever-increasing cost of information acquisition, the rising demand for a variety of formats, and tightening budgetary constraints now require very careful materials selection based on a clearly articulated collection development policy.“[30] Der kuratorischen Auswahl kommt angesichts der riesigen Anzahl weltweit produzierter Filme und Fernsehserien und des begrenzten Medienbudgets hohe Bedeutung zu. Video-Streaming-Angebote sind zudem keine Selbstläufer, sondern bedürfen kontinuierlicher Vermittlungsarbeit, z. B. durch Medienempfehlungen oder themenspezifische Präsentationen, die im besten Falle durch Veranstaltungen mit Publikumsgesprächen und Auskunftsdienstleistungen flankiert werden. Um zeitlich befristet lizenzierte Inhalte effizient zu managen, ist das Datenmanagement zudem entsprechend weiter zu entwickeln. So sind etwa Workflows zum Datenimport zu etablieren, die gewährleisten, dass bei Ablauf von Lizenzen die Katalogdaten aktualisiert werden.

Das Meer von Streaming-Inhalten ist zunehmend unübersichtlich. Die Aufgabe der Marktsichtung ist aufgrund der Vielfalt und Heterogenität der Angebote daher eine recht komplexe Aufgabe, denn neben den kostenpflichtig zu lizenzierenden Video-Streaming-Dienstleistungen sind auch kostenfreie im Netz verfügbare Video-Streaming-Angebote zu berücksichtigen. Diese können über Discovery-Systeme für die Nutzerinnen und Nutzer der Bibliotheken auffindbar gemacht werden, ohne dass die Inhalte durch die Bibliothek gehostet werden.

4.4 Nutzerfreundlichkeit und Datenanalysen

Die Nutzerinteressen und Bedarfe sind beim Aufbau digitaler Angebote des Online-Zugangs zu Filmen möglichst genau zu analysieren und in der Strategie der Bestandsentwicklung mit zu berücksichtigen. Diese Anforderung stellt sich schon allein aufgrund der Tatsache, dass die Bereitstellung von Video-Streaming-Angeboten kostenintensiv ist.

Der Begriff der Nutzerfreundlichkeit oder Nutzerorientierung ist in Bezug auf den Online-Zugang zu audiovisuellen Ressourcen allerdings vielschichtig. Nutzerorientierung ist zunächst auf die Inhalte zu beziehen und setzt voraus, dass Nutzervorlieben bei der Auswahl angemessen berücksichtigt und entsprechend nachgefragte Titel, Genres oder auch themenspezifische Inhalte für die Bibliothek lizenziert werden – gegebenenfalls unterstützt durch Funktionen wie der nutzergesteuerten Erwerbung bzw. Lizenzierung (patron driven acquisition, PDA). Die Nutzerinteressen können insbesondere bei Öffentlichen Bibliotheken überaus heterogen und vielfältig ausfallen, da Bibliotheken die Aufgabe erfüllen, Angebote für alle anzubieten und von Menschen unabhängig von Alter, Bildungsgrad oder Herkunft frequentiert werden. So spielt für Öffentliche Bibliotheken beispielsweise im Unterschied zu wissenschaftlichen Bibliotheken die Zielgruppe Kinder und Jugendliche beim Bestandsaufbau eine herausragende Rolle und ist beim Aufbau von Video-Streaming-Angeboten angemessen zu berücksichtigen, zumal das jüngere Publikum laut Studien der Marktforschung in höherem Maße als streaming-affin gelten kann als ältere Personen.[31]

Nutzerorientierung beinhaltet darüber hinaus auch die nutzerfreundliche Bedienbarkeit (usability), bzw. Gebrauchstauglichkeit und Nutzungskomfort der Online-Angebote. Die Gebrauchstauglichkeit des Angebots bedeutet u. a., dass die Filme auf der Vielzahl unterschiedlicher Geräte, darunter Computer und mobile Geräte, abspielbar sein sollen. Zudem sollten die Angebote idealerweise per App auf mobilen Geräten sowie Smart-TV-App auf den Fernsehgeräten abrufbar sein. Der Zugang auf dem Computer sollte auch mit unterschiedlichen Browsern und Browser-Generationen funktionieren.

Video-Streaming eröffnet Nutzenden die Möglichkeit, Filme und Fernsehserien unabhängig von Zeit und Ort auf unterschiedlichen Geräten zu sichten. Der schnelle und niedrigschwellige Zugang zu Filmen mit wenigen Klicks prägt daher zunehmend die Erwartungshaltungen von Konsumenten. Ein Video-Streaming-Portal sollte möglichst intuitiv zu benutzen sein, die leichte Navigation ist daher eine Anforderung. Die Erwartungshaltung der User ist von Erfahrungen der Nutzung kommerzieller Portale wie Netflix, Amazon Prime oder YouTube geprägt, die in technischer Hinsicht avanciert sind und mit denen sich Bibliotheksangebote messen lassen müssen. So bieten die global operierenden kommerziellen Video-Streaming-Anbieter z. B. in wachsendem Umfang Filme in hoher Auflösung an und setzen adaptive Streaming-Technologien ein. Dabei werden die Bandbreite und die Rechner-Kapazität eines Nutzers in Echtzeit übermittelt und die Qualität des Video-Streams dynamisch angepasst, so dass bei einer hohen verfügbaren Netzkapazität das Video mit einer hohen Bitrate übertragen werden kann, während bei Schwankungen der Netzkapazität die Qualität des Streams bei Bedarf reduziert wird, um ein störungsfreies Sichten ohne Unterbrechungen zu ermöglichen.

Das Angebot an Filmen ist im Meer der audiovisuellen Inhalte und einer zunehmenden Zahl von Video-Streaming-Angeboten zunehmend unübersichtlich. Für Nutzerinnen und Nutzer wird es schwieriger, den Überblick darüber zu behalten, welche Inhalte wo abrufbar sind. Nutzerfreundlichkeit sicherzustellen bedeutet daher auch, die Auffindbarkeit der Medien zu verbessern, z. B. durch Maßnahmen des Metadatenmanagements wie z. B. Vernetzung von Daten und Informationen.[32] Bei zunehmender Komplexität und Zersplitterung des Marktes wird es für Bibliotheken bzw. das zuständige Fachlektorat schwieriger, die kontinuierliche Marktsichtung im Bereich des Filmmarkts als eine Aufgabe der Bestandsentwicklung wahrzunehmen. Die Vernetzung von Daten und die Weiterentwicklung der Daten-Infrastrukturen stellt daher eine Grundlage für effizientes Management von Video-Streaming-Angeboten dar.

Bei Video-Streaming-Dienstleistungen gilt für Bibliotheksangebote, diese attraktiv zu gestalten, damit sie nicht hinter Portalen kommerzieller Anbieter oder Mediatheken öffentlich-rechtlicher Fernsehsender zurückstehen. Die schnelle und unkomplizierte Auffindbarkeit und leichte Zugänglichkeit von Inhalten ist ein zentrales Kriterium für Nutzerkomfort. Henrietta Thornton-Verma wies auf die Notwendigkeit hin, Discovery-Dienste zu etablieren, um alle Angebote mit einer Suche auffindbar zu machen: „Patrons are used to Google. They don’t want to use different search methods to explore different databases. They don’t even want to use different databases. Discovery services promise to enable all of a library’s material, print and eBooks, journal articles, streaming video, everything, to be uncovered through one search box.“[33] In Bezug auf die Recherche in Bibliothekskatalogen stellt sich daher die Anforderung, alle vorhandenen Materialien möglichst mit einer Suche auffindbar zu machen, unabhängig davon, ob die Inhalte auf DVD oder Blu-Ray vorhanden sind, oder als Video-Stream bei externen Dienstleistern lizenziert werden.

Bislang ist das Angebot von per Bibliotheksausweis zugänglichen Video-Streaming-Inhalten im Vergleich zum Gesamtbestand an Filmen noch eher gering. Gemäß dem schweizerischen Gesamtkatalog swissbib.ch sind beispielsweise von etwa 250 000 Film-Nachweisen lediglich 10 % online verfügbar (Stand August 2020). Etwa 20 000 Titel können über den selbständigen Service nanoo.tv direkt aus dem Katalog aufgerufen und von überall her gestreamt werden – eine entsprechende Berechtigung durch die Bibliothek vorausgesetzt.[34]

Um Aufschluss über das Nutzerverhalten und die Vorlieben zu gewinnen, sind – unter Wahrung der geltenden Datenschutzbestimmungen – Daten des Ausleihverhaltens möglichst kontinuierlich zu analysieren. Neben Nutzungsanalysen der Abrufe von Filmen sollten bei den Datenanalysen ebenso Ausleihstatistiken der AV-Trägermedien berücksichtigt werden. Um Statistiken unterschiedlicher Video-Streaming-Angebote und Plattformen auszuwerten, ist es erforderlich, die Daten miteinander vergleichen zu können. Wie wird beispielsweise ein Abruf des Films gezählt? Zählt der Abruf eines Films bereits nach 10 Sekunden, nach 30 Sekunden oder nach fünf Minuten? Erlaubt die Statistik, zwischen dem Stöbern in Angeboten, die ggf. kurz angeklickt werden, und der vollständigen Sichtung eines Films oder der intensiven Beschäftigung mit einem Titel durch eine Studiengruppe zu unterscheiden? Zum Thema der Nutzungsanalysen und Metriken von Video-Streaming bemerken Mary Gilbertson und Tim Jiping Zou: „One principal challenge of user analysis is establishing a quantitative model to compare across platforms. The definitions of ‘search’ and ‘session’ from streaming usage reports may vary from platform to platform.“[35] Der Einsatz des COUNTER-Systems soll eine Vergleichbarkeit der Nutzungen ermöglichen und steht für Counting Online Usage of Networked Electronic Resources.[36] Der Standard zielt darauf, für Bibliotheken, Anbieter, Intermediäre und andere das Aufzeichnen und den Austausch von online-Nutzungsstatistiken zu ermöglichen.

Nutzungsanalysen bilden eine Grundlage für das Controlling. Für Budgetverantwortliche stellt sich die Frage, wie sich die Kosten für ein Angebot in Relation zu seiner Nutzung verhalten. Wie hoch sind die Kosten für die Video-Streaming-Angebote im Vergleich zu den Kosten der Trägermedien und wie stark werden die Angebote genutzt? Welchen Aufwand verursacht ein Angebot für die Institution insgesamt? Welche Lösungen sind nachhaltig und langfristig am besten geeignet? Ziel ist, möglichst kosteneffizient zu wirtschaften. Der Kostenfaktor kann aufgrund des Bildungs- und Kulturauftrags einer öffentlichen Einrichtung nicht der alleinige Maßstab sein, jedoch sind die finanziellen Mittel begrenzt und öffentliche Einrichtungen zu Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit des Haushaltens verpflichtet.

4.5 Kooperation und Konsortien

Die rasanten Entwicklungen stellen die Bibliotheken vor große Herausforderungen, die sie nur gemeinsam in Verbünden und Konsortien und in Kooperation mit weiteren Partnern meistern können. Der Schritt von der Erwerbung eines physischen Trägermediums zur Miete eines Online-Zugangs bedeutet einen Umbruch und verändert die Stellung der Bibliothek als Marktteilnehmer, da die Bibliothek beim Online-Zugang nicht mehr als Käufer, sondern als Mieter von Inhalten agiert, denn bislang stehen kaum Filme für den Kauf als Electronic-sell-through (EST) bzw. Download-to-own mit entsprechenden dauerhaften Rechten (perpetual rights) zur Verfügung.

An die Stelle von öffentlich einsehbaren Preisen für einzelne Filmmedien, die zwar nicht wie Bücher in Deutschland einer Preisbindung unterliegen, aber immerhin bei diversen Anbietern frei im Netz recherchierbar sind, treten Verträge von Bibliotheken mit Online-Anbietern. Die Verträge der Bibliotheken mit externen Video-Streaming-Dienstleistern und die unterschiedlichen Kostenmodelle der Lizenzierung sind in der Regel nicht öffentlich zugänglich, auch wenn öffentliche Einrichtungen in Jahres- oder Geschäftsberichten regelmäßig Auskunft über das Medienbudget geben. So ergibt sich die Schwierigkeit, Konditionen unterschiedlicher Angebote miteinander vergleichen zu können. Welche Bibliothek zahlt wieviel für ein Angebot, und welche Dienstleistungen sind darin enthalten? Ein Bildungstarif für die Lizenzierung von Filmen für den Online-Zugang durch Bildungseinrichtungen ist – zumindest in Deutschland – bislang (noch) nicht etabliert; entsprechende Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften stehen noch aus. Es besteht also für Bibliotheken ein Bedarf zu gemeinsamem Handeln, z. B. durch Bildung von Konsortien.

Für wissenschaftliche Bibliotheken sind bereits Konsortial-Strukturen auf nationaler Ebene etabliert; vergleichbare Strukturen existieren jedoch nicht für Öffentliche Bibliotheken in Deutschland, sondern müssen erst aufgebaut werden.

Es gibt allerdings bereits erste Ansätze für Kooperation und Konsortien Öffentlicher Bibliotheken auf Verbund- und Länderebene in Deutschland. Die Konsortien agieren bislang in der Regel als Vertragspartner eines kommerziellen Unternehmens, welches nicht kommerzielle Video-Streaming-Angebote speziell für Bibliotheken bereitstellt und hierfür von den Verleihern die nicht kommerziellen Rechte für die Nutzung in Bibliotheken erwirbt. So startete beispielsweise 2017 im Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins VÖBB das Angebot filmfriend.[37] Inzwischen haben sich weitere Konsortien Öffentlicher Bibliotheken in verschiedenen Bundesländern gebildet. So haben sich 20 kommunale Öffentliche Bibliotheken aus dem Bundesland Baden-Württemberg in Deutschland auf Initiative der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen in einem Konsortium zusammengeschlossen, um ihren Nutzern das Film-Streaming-Angebot filmfriend anzubieten.[38] Es wurde ein Konsortialvertrag abgeschlossen, Konsortialführer ist die Bibliothek Villingen-Schwenningen. Auch in Rheinland-Pfalz und Sachsen gibt es über die jeweiligen Landesfachstellen mittlerweile Konsortien; in Bayern hat sich auf Initiative von Bibliotheken ein Konsortium zusammengefunden. Im Bereich der wissenschaftlichen Bibliotheken bildete das Hochschulbibliothekszentrum NRW (hbz)[39] ein bundesweites Konsortium, das z. B. seit 2020 die AVA-Library-Streaming-Plattform für alle teilnehmenden Hochschulen öffnet und auch filmfriend anbietet.[40]

In der Schweiz besteht das Konsortium der Schweizer Hochschulbibliotheken seit dem Jahr 2000. Es erbringt Dienstleistungen für die kantonalen Universitäten, die ETH‘s, für die Fachhochschulen und die Nationalbibliothek. Dieses Jahr wurde das Konsortium in die Swiss Library Service Platform (SLSP) integriert, um es in eine dauerhafte Organisation zu überführen. Hauptaufgabe bleibt die Beschaffung elektronischer Produkte. Im Weiteren unterstützt das Konsortium Bestrebungen zu Open Access. Aufgaben für den Filmbereich gehören bisher nicht dazu.[41] Die allgemein-öffentlichen Bibliotheken hingegen verfügen auch in der Schweiz über keine entsprechende Struktur und müssen selbst Verträge abschließen. Eine Kooperation von 180 einzelnen Bibliotheken gibt es erst im Bereich elektronischer Text-Medien (Onleihe).[42] Die Onleihe bietet jedoch sowohl in inhaltlicher als auch in technischer Hinsicht noch ein reduziertes Video-Streaming-Angebot.

Diese Erfahrungen der Konsortien im Bereich des Online-Zugangs zu Filmen könnten ausgetauscht und ausgewertet werden, um Beispiele guter Praxis zu diskutieren und konsortiale Strukturen weiter zu entwickeln. Bibliotheken könnten künftig gemeinsam in Konsortien neue Modelle der Lizenzierung erarbeiten und verhandeln.

Der bislang auf die Erfordernisse des kommerziellen Marktes und private Nutzung orientierten Lizenzierungspraxis sollte eine durch Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften geregelte systematische Nachnutzung für Bildung und Forschung beiseite gestellt werden, um die Verfügbarkeit von Information und Wissen nicht ausschließlich den Kräften des Markts zu überlassen. Neben der Konsortienbildung stellt sich die Aufgabe, gemeinsam Lobbyarbeit für verbesserte rechtliche Regelungen zu betreiben.

5 Ausblick: Strategien und Perspektiven

Das engmaschige Netz der Bibliotheken ermöglicht, sowohl wissenschaftliche Communities als auch eine breite Öffentlichkeit zu erreichen, um das audiovisuelle Kulturerbe zu vermitteln, daher bietet sich an, dass Bibliotheken beim Online-Zugang zu audiovisuellen Ressourcen in Zukunft mit benachbarten Kulturerbe-Einrichtungen wie z. B. Filmarchive und öffentlich-rechtliche Fernsehsehsender kooperieren. Hier gibt es bereits vielsprechende Entwicklungen wie die Kooperation des Schweizer öffentlich-rechtlichen Fernsehens mit Schweizer Bibliotheken und Archiven, in deren Lesesälen die digitale Videodatenbank FARO des SRF (Schweizer Radio und Fernsehen) zu Recherche und Konsultation zugänglich gemacht wird.[43] Für die Zusammenarbeit von Kulturerbe-Einrichtungen beim Online-Zugang zu audiovisuellen Dokumenten ist das Portal Memobase beispielhaft, das zum Stand Oktober 2020 Zugang zu 414 227 audiovisuellen Dokumenten aus 66 Schweizer Gedächtnisinstitutionen bietet.[44] Der Betreiber des Portals Memoriav, die Kompetenzstelle für das audiovisuelle Erbe in der Schweiz, und die Universitätsbibliothek Basel gaben im Februar 2020 bekannt, dass sie beginnend mit dem Projekt Memobase 2020 eine mehrjährige Kooperation eingehen werden. Die Universitätsbibliothek Basel weist in dem Zusammenhang auf die strategische Bedeutung des Projekts hin: „Audiovisuelle Kulturgüter nehmen an Bedeutung und Wahrnehmung in der breiten Öffentlichkeit stetig zu.“[45]

Eine Grundlage für die Kooperation in Konsortien bilden die Vernetzung und der Austausch von Daten und Inhalten. Um einen domänenübergreifenden Zugang zu den in Bibliotheken und anderen Kulturerbe-Einrichtungen verfügbaren audiovisuellen Ressourcen und eine verbesserte Auffindbarkeit zu schaffen, sind Anstrengungen im Bereich Metadatenmanagement und Vernetzung von Daten zu verstärken. Für Bibliotheken stellt sich die Herausforderung, die kontinuierliche Weiterentwicklung der eigenen (Daten-)Infrastrukturen und des Metadatenmanagements zu betreiben, um den Online-Zugang zu audiovisuellen Ressourcen effizient zu managen, z. B. um Angebote von Video-Streaming-Dienstleistern zukünftig mittels maschineller Unterstützung evaluieren oder Nutzungsanalysen durchführen zu können. Es stellt sich ebenso die Aufgabe, Daten mit anderen Bibliotheksverbünden und anderen audiovisuellen Communities auszutauschen und die Interoperabilität zu verbessern. Erste Schritte sind bereits gemacht: In der im November 2019 gegründeten AG Audiovisuelle Medien (seit 2020 AG AV Ressourcen) beim Standardisierungsausschuss D-A-CH[46] arbeiten Kolleginnen und Kollegen aus Bibliotheken, Archiven und Museen in Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeinsam an der Weiterentwicklung der Standards mit dem Ziel, zukünftig Daten maschinengestützt über die Grenzen der Institutionen hinweg austauschen und vernetzte Informationsangebote aufbauen zu können. Auch in der Linked Open Data Task Force der Cataloging and Documentation Commission der internationalen Vereinigung der Filmarchive FIAF arbeiten Kolleginnen und Kollegen aus Archiven, Bibliotheken und Museen daran, die Vernetzung der Daten voranzutreiben.[47]

Bibliotheken, Hochschulen, Schulen und andere Kultur- und Bildungseinrichtungen der öffentlichen Hand benötigen Rechtssicherheit, damit sie gemäß ihrem Bildungsauftrag audiovisuelle Inhalte für Information und Wissensvermittlung per Online-Zugang verfügbar machen dürfen. Für Bibliotheken und Bibliotheksverbünde bietet sich daher an, Allianzen mit weiteren Kulturerbe-Einrichtungen zu bilden, um effiziente Lobbyarbeit für verbesserte rechtliche Regelungen zu betreiben. Es müssen neben rechtlichen Regelungen auch tarifliche Vereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften gefunden werden, die es ermöglichen, Filme online verfügbar zu machen. Ziel ist, gesellschaftliche Teilhabe und Zugang zu Information sicherzustellen. Denkbar wäre auch, überregionale, nationale und sogar EU-weite kooperative Strukturen der Zusammenarbeit mit weiteren Partnern zu schaffen, darunter öffentlich-rechtliche Fernsehsender, Filmarchive und Filmfestivals, um die nötige Marktmacht und das Gewicht zu haben, audiovisuelle Daten und Inhalte effizient zu managen und Lobbyarbeit für die Interessen des Kulturerbe-Sektors zu betreiben.

Die Nutzungsdaten in Bibliotheken sollten unter Einbeziehung automatisierter Verfahren verstärkt analysiert werden, um aus dem Nutzerverhalten zu lernen mit dem Ziel, gute Video-Streaming-Angebote und innovative Informationsdienstleistungen sowie Empfehlungssysteme für den Nutzerkomfort zu schaffen und gleichzeitig den Schutz der Nutzerdaten zu gewährleisten. Für den Einsatz von Filmen in Bildung, Forschung und Lehre wird es erforderlich sein, durch verbesserte Vernetzung von Daten die Recherche der Verfügbarkeit von Filmen zu vereinfachen. Außerdem sind Systeme einzurichten, über die Bedarfe gemeldet werden können, welche Filme für Forschung und Lehre lizenziert werden sollen. Tarife für die Bildung sind mit den Verwertungsgesellschaften zu verhandeln, um den Einsatz von Filmen in Bildung, Forschung und Lehre ermöglichen. Grundsätzlich stellt sich beim Zugang zu Filmen ähnlich wie beim Zugang zu Literatur die Anforderung, publizierte Titel gemäß den Bedarfen und Nutzerinteressen für Bildung und Forschung verfügbar machen zu können. Audiovisuelle Inhalte müssen ebenso gut verfügbar, zitierbar und langfristig referenzierbar gemacht werden können, wie digitale Texte. Beim Video-Streaming stehen die Bibliotheken erst am Anfang einer dynamischen und derzeit noch schwer abzusehenden Entwicklung.

Über die Autoren

Dr. Anna Bohn

Öffentliche Zentralbibliothek, Stabsstelle strategische Filmentwicklung, Zentral- und Landesbibliothek Berlin, Breite Str. 30-36, D-10178 Berlin

Michel Piguet

Trialog AG, Die Unternehmensberatung für Bibliotheken, Archive und Wissensorganisation, Eugen-Huber-Str. 30, CH-8048 Zürich, Schweiz

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Online erschienen: 2020-12-08
Erschienen im Druck: 2020-11-30

© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

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Downloaded on 8.1.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/bfp-2020-2052/html
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