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Korrigendum zu: Maximilian Bach. Bericht zum Arbeitsgespräch „Arsen in Büchern: Auf dem Weg zu angemessenen Arbeitsschutzmaßnahmen“

Dieses Erratum berichtigt die Onlineversion des folgenden Artikels: https://doi.org/10.1515/bd-2025-0019
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Veröffentlicht/Copyright: 8. Juli 2025
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Korrigendum zu: Maximilian Bach. Bericht zum Arbeitsgespräch „Arsen in Büchern: Auf dem Weg zu angemessenen Arbeitsschutzmaßnahmen“ Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, 10. bis 11. Oktober 2024. Bibliotheksdienst. Band 59, Heft 2, Seiten 102–110

(DOI: 10.1515/bd-2025-0019):

Nachtrag von Maximilian Bach zum Bericht zum Arbeitsgespräch „Arsen in Büchern: Auf dem Weg zu angemessenen Arbeitsschutzmaßnahmen“:

Im Januar 2025 erschien im Bibliotheksdienst 59, 2 der „Bericht zum Arbeitsgespräch ‚Arsen in Büchern: Auf dem Weg zu angemessenen Arbeitsschutzmaßnahmen‘“ (vgl. doi.org/10.1515/bd-2025-0019). Herr Dr. Robert Knobel hat darum gebeten, die dortigen Ausführungen zu Kriterien, die gegen eine Aufnahme in die ZED sprechen, sowie zur Diskussion im Anschluss an seinen Vortrag durch folgende Formulierungen zu präzisieren:

Dr. Robert Knobel, Aufsichtsperson bei GUVH/LUKN (Hannover), umriss die gesetzlichen Hintergründe und den Aufbau der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED). Dabei handelt es sich um ein Serviceangebot, das Arbeitgebern seit 2015 die Führung eines Expositionsverzeichnisses im Rahmen einer zentralen Datenbank ermöglicht. Die Dokumentation und langfristige Speicherung der Daten von Beschäftigten, die Gefahrstoffen exponiert sind, ist gesetzlich verpflichtend, sofern im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ein entsprechendes Risiko festgestellt wurde.

Als Kriterien, die gegen eine Aufnahme in die Datenbank sprechen, wurden benannt:

  • Einhaltung der Grenzwerte

  • Aufnahme geringer Mengen

  • kurzzeitige Exposition

  • günstige Stoffeigenschaften

  • geschlossene, technisch dichte Anlagen

Auf konkrete Nachfrage in der anschließenden Diskussion, ob die für eine Aufnahme in die ZED erforderlichen Voraussetzungen bei den diskutierten Tätigkeiten in Bibliotheken als erfüllt anzusehen seien, wies Herr Dr. Knobel darauf hin, dass dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln ist.

Online erschienen: 2025-07-08
Erschienen im Druck: 2025-07-04

© 2025 bei den Autoren, publiziert von Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Dieses Werk ist lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.

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