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Die Bewältigung der Corona-Pandemie durch das Team der Hochschulbibliothek Ludwigshafen/Rhein

  • Guido Oh EMAIL logo and Torsten Haß EMAIL logo
Published/Copyright: July 10, 2021
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Zusammenfassung

Die coronabedingten Erlebnisse und Vorgänge in der Hochschulbibliothek Ludwigshafen waren eine nie dagewesene Ausnahmesituation für alle Beteiligten. Die Herausforderungen für einen reibungslosen und vor allem sicheren Ablauf vor und hinter den Kulissen stellten das Bibliotheksteam vor großen Herausforderungen, die letztlich souverän gemeistert und seitens der Hochschulleitung und der Studierendenschaft anerkennend gewürdigt wurde. Dieser Bericht versucht mit Stand 29.04.2021 Verlauf und Entwicklungen der Corona-Situation chronologisch einzuordnen und einen Einblick zu geben in die Ereignisse und Problemstellungen im Betrieb, im Alltagsgeschäft und im Homeoffice.

Abstract

The efforts, modified operations and procedures due to the spread of coronavirus have confronted the staff at the library of the University of Applied Sciences in Ludwigshafen with unprecedented, exceptional circumstances. Maintaining a smooth and safe environment for operational processes front-of-house and behind the scene was a huge challenge for the entire library team, which they have mastered confidently and successfully, earning them much praise and appreciation on the part of both university administration and students. The report offers a chronological account of events and developments during the corona situation until 29 April 2021, giving insight into the concrete problems caused by the pandemic for operations and services, day-to-day tasks and working from home.

Die Iden des März

Noch im Februar 2020 ging alles seinen gewohnten Lauf. Mitte des Monats schickte die Bibliotheksleitung alle studentischen Hilfskräfte nach Hause, da sich umfangreiche Umbauarbeiten in der Zentralbibliothek anbahnten. Die Medien betroffener Regal-Bereiche räumte das Team komplett in Umzugskartons. Zu diesem Zeitpunkt kündete nichts von grundlegenden Veränderungen im Alltagsgeschäft und -leben. Die Umzugskartons allerdings sollten später noch von Nutzen sein (Bücherquarantäne).

Am 27. Februar 2020 schickte der Hochschulpräsident dann eine Rundmail an alle Beschäftigten, klärte über Präventions-Hygienemaßnahmen auf und nannte das Vorgehen im Krankheitsfall. Am 12. März 2020 folgten die ersten Einschränkungen im Hochschulbetrieb. Der Lehrbetrieb in Präsenzform wurde bis zum 18. April 2020 eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Verwaltungsbereiche, Bibliotheksstandorte sowie andere zentrale Einheiten nicht betroffen. Das Hochschulpräsidium richtete zur Pandemie-Bewältigung eine Corona-Task Force ein, die sich regelmäßig treffen und beraten sollte. Des Weiteren setzte die Hochschulleitung Maßgaben (Nebenabreden) für mobiles und flexibles Arbeiten in Kraft und ermöglichte Beschäftigten so die Arbeit im Homeoffice bis zu 100 Prozent der regulären Arbeitszeit – sofern der Arbeitsplatz sich denn zum mobilen Arbeiten eignete. Im Fall der Bibliothek traf dies nur teilweise zu, da eines der Kerngeschäfte der Hochschulbibliothek die Ausleihe physischer Medien war.

Die Studierenden wurden aktiv auf das bibliothekarische Online-Angebot verwiesen. Das Bibliotheksteam räumte im weiteren Verlauf die Arbeitsplätze im Lesebereich und beim PC-Pool. Die Verweildauer der Nutzer*innen sollte auf diese Weise auf ein Minimum beschränkt werden. Zusätzlich kehrte die Hochschulbibliothek zu jenen verkürzten Öffnungszeiten zurück, wie sie in vorlesungsfreien Zeiten üblich sind und schloss zusätzlich am Samstag.

Am 19. März 2020 befand sich die Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen (HWG) bereits in der „gelben Phase“, die den Betrieb vor Ort auf die wesentlichsten Dinge heruntergefahren hatte. Jedoch sprach die Hochschulleitung bereits von einer anstehenden „roten Phase“, bei der man rasch in einen Notbetrieb überwechseln wollte. In der „roten Phase“ sollten sehr wenige Beschäftigte in die HWG gelassen werden, vorrangig solche, die in systemkritischen Bereichen tätig oder mit kritischen Handlungsfeldern befasst waren. Für die Zentralbibliothek und die Teilbibliothek Fachbereich IV blieb jeweils ein/e Bibliotheksbeschäftigte/r vor Ort (siehe unten).

Am 20. März 2020 trat im Zusammenhang mit der Zweiten Corona-Bekämpfungsverordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung[1] die Schließung der Bibliotheken mit sofortiger Wirkung in Kraft. Als Antwort auf diese Verordnung leitete die Hochschulleitung am 23. März 2020 die „rote Phase“ ein und schloss die Gebäude und sämtliche Einheiten für den Publikumsverkehr. Diese Maßnahmen wurden über die Bibliotheks-Website, die Facebook-Präsenz der HWG sowie einen „CoronaTicker“ auf der HWG-Website kommuniziert.

Die Arbeitssituation im März 2020

Nachdem am 23. März 2020 alle Beschäftigten grundsätzlich ins Homeoffice geschickt wurden, war dennoch in der Zentralbibliothek und der Teilbibliothek Fachbereich IV je ein/e Beschäftigte im Vorort-Dienst. Die Gebäude konnten zu diesem Zeitpunkt nur noch mit Sondergenehmigungen und Schließsystem-Freischaltungen betreten werden. Mit dieser Not-Aufrechterhaltung wollte man den Nutzer*innen im Lockdown die vor allem elektronisch basierte „Fern-Services“ der Bibliothek weiterhin vermitteln können. Eine Bestellung und Aushändigung von physischen Medien sollte dagegen erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder erfolgen. Dieser Notbetrieb dauerte in der Zentralbibliothek bis zum 27. April 2020 an.

Da in dieser Phase nicht alle Bibliotheksmitarbeitenden mit Dienstnotebooks versorgt und die Arbeit mit der Bibliothekssoftware via „Remote-Zugriff“ noch nicht möglich war, erfolgte die diesbezügliche Fern-Kommunikation der Bibliothek über den Vorort-Dienst. Unterstützt wurde der Vorort-Dienst von den Homeoffice-Beschäftigten durch die Beantwortung jener allgemeinen E-Mail-Anfragen, bei denen kein Zugriff auf die Bibliothekssoftware nötig war.

Wie vor der Pandemie auch befasste sich die auf diese Weise aufrechterhaltene Kund*innen-Beratung mit Anfragen zu Ausleihen, Verlängerungen, zum Status des Bibliothekskontos, Mahngebühren, Überweisungen, Vormerkungen, Exmatrikulationsanfragen, Verlagsmitteilungen. Durch die Schließung der Bibliothek häuften sich allerdings die Anfragen zu den elektronischen Ressourcen. Der Vorort-Dienst in der Zentralbibliothek (aufrechterhalten durch eine zertifizierte Teaching Librarian) bot Beratungen und z. T. Schulungen am Telefon an. Darüber hinaus gab es für den Vorort-Dienst täglich anfallende Arbeiten wie Posteingang oder Rechnungsbearbeitung.

Der Service für die Nutzergruppen, wie beispielsweise die Studierenden, wurde großzügig gehandhabt. Die Fristen der Entleihungen wurden auf Anfang Mai verlängert, der Mahnlauf bis dahin ausgesetzt. Die Bibliothek informierte darüber hinaus verstärkt aktiv über die Möglichkeit zur Nutzung von E-Books, E-Journals und Datenbanken, sowie über Tipps zu „E-Learning“ mit Videotutorials und ähnlichem.

Bei denjenigen Beschäftigten, die im Homeoffice waren, wurde etwaige vakante Dienstzeit für strategische Überlegungen, Fortbildung und andere Dinge aufgewendet, die im Arbeitsalltag gerne einmal liegen bleiben. Das Betriebsklima versuchte die HWG im Intranet durch eine Foto-Text-Strecke mit dem Titel „Helden im Homeoffice“ aufrecht zu erhalten. Flankiert wurden die „Helden im Homeoffice“ in der Anfangsphase des Lockdowns durch einen bibliotheksinternen täglichen „Corona-Kalender“ mit heiteren Gedichten u. a. von Erich Kästner, Heinz Erhardt, Wilhelm Busch oder Eugen Roth.

Öffnungsstrategien im Hintergrund

Am 16. April 2020 liefen bei Meetings der HWG-CoronaTaskforce bereits Gespräche und Planungen, wie ein „Hochfahren“ des Hochschulbetriebs aussehen könnte. Auch die Bibliotheksleitung machte sich über eine partielle Bibliotheksöffnung Gedanken und teilte die Planungen/Sicherheitsempfehlungen diverser Arbeitskreise sowie Wissenschaftlicher und Öffentlicher Bibliotheken mit dem Team. Im Vordergrund standen bei diesen Wiedereinstiegs-Überlegungen vor allem die Einhaltung der Mindestabstände, die Einlasskontrolle, die damit verbundene Reglementierung der Besucherzahlen und die Schutz-/Möblierungsfragen für die Beschäftigten (Spuckschutzwände, Masken, Handschuhe).

Übertragen auf die Räumlichkeiten der Bibliothek sah dies im Folgenden so aus:

  • Die Hochschule stellte ausreichend Einweg- und Mehrwegmasken zur Verfügung. Ergänzend dazu bestellte die Bibliotheksleitung am 23. April 2020 Gesichtsvisiere für alle Bibliotheksbeschäftigten.

  • Flächen- und Handdesinfektionsmittel für das Personal wurden in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt.

  • Plexiglas-Spuckschutzwände sollten erst mit der Öffnung für Publikumsverkehr im Herbst kommen. Die Bibliothek behalf sich bis zum Eintreffen der Plexiglaswände selbst, indem es die Lärmschutzwände im Lesebereich kurzerhand in Schutzwände für die Büroräume umfunktionierte.

  • Die Bibliotheksleitung teilte das Team der Zentralbibliothek (Ernst-Boehe-Straße) in zwei Kohorten auf. So war gewährleistet, dass bei einem Corona-Fall in einer Kohorte der Betrieb in der Zentralbibliothek aufrechterhalten werden konnte.

  • An den Eingangstüren der Hochschulgebäude wurden Plakate mit Verhaltensregeln angebracht. Ein Betreten war ohne triftigen Grund (vorherige Terminabsprache) nicht möglich. Externe mussten von den Beschäftigten aus Verwaltung und den zentralen Einheiten am Eingang abgeholt und wieder hinausbegleitet werden.

  • Zugangskontrolle zur Bibliothek (bei Öffnung für Publikumsverkehr): Angedacht war, die vorhandenen Einkaufskörbe zu nutzen. Bei der tatsächlichen kurzzeitigen Öffnung für den Publikumsverkehr im September 2020 wurden farbige Silikonbänder zum Mittel der Wahl. Bei der Frage, wie viele Nutzer*innen in die Zentralbibliothek gelassen werden sollten, zählte nicht nur die Maßgabe der 4. Corona Bekämpfungsverordnung (Personenzahl pro qm)[2], sondern es wurde das Bibliotheksteam befragt, mit wie vielen Nutzer*innen im Raum man sich noch „wohl fühlen“ würde. Dadurch ergab sich ein Höchstwert für den gleichzeitigen Zugang von 15 Personen.

Auf den Einsatz von Einweghandschuhen wurde verzichtet. Seife und Wasser sollten genügen, was sich im Nachhinein als weise Entscheidung herausstellte (Biotop unter dem Handschuh).

Die partielle Öffnung der Hochschulbibliothek: Alltagsbetrieb vor Ort

Mit der Bund-Länder-Einigung zu Corona-Maßnahmen vom 15. April 2020[3] und der Vierten Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz[4] wurden Maßgaben zur Öffnung von Bibliotheken an Hochschulen (unter Auflagen) beschlossen. Für die HWG-Bibliothek bedeutete dies, dass in der Zentralbibliothek ab dem 27. April 2020 wieder die Ausleihe von Büchern möglich wurde, der Zutritt blieb allerdings weiter verwehrt; die Standorte in der Maxstraße (Teilbibliothek Fachbereich IV) und an der Rheinpromenade (Ostasieninstitut) folgten aus organisatorischen und technischen Gründen am 4. Mai. Bis dahin „verschiffte“ das Facility Buchbestellungen aus jenen Bibliotheksbeständen in die Zentralbibliothek. Die Ausgabe und Rücknahme von Büchern erfolgte an einem Notschalter am Eingang zu Gebäude B, in dem die Zentralbibliothek liegt. Die Zugangskontrolle für das gesamte Gebäude übernahm hierbei das Bibliotheksteam.

Die Möglichkeit des eigenständigen Zugriffs auf die Bestände bestand in der Zentralbibliothek und in der Teilbibliothek Fachbereich IV nicht. Am dritten und kleinsten Standort (Bibliothek des Ostasieninstituts OAI) konnten Nutzer*innen die Bibliothek nach Vorreservierung zur Ausleihe/Rückgabe allerdings ab dem 25. Mai 2020 sogar betreten („termin shopping“).

Die Regularien für Buchbestellungen gab die Bibliotheksleitung in einer Rundmail an alle Studierenden und auf der Homepage der Bibliothek bekannt. Das Bestellprocedere sah wie folgt aus:

  • Nutzer*innen konnten via E-Mail und als Word-Dokument im Anhang Bücher bestellen. Dabei galt ein Maximum von 10 Medien pro Tag (später auf 20 erhöht). Nötige Angaben wie Signatur, Auflagenzahl, ISBN-Nummer blieben in der Verantwortung und Selbstrecherche der Studierenden. Die so bereitgestellten Medien wurden auf die Konten der Nutzenden entliehen und eine Woche zur Abholung bereitgestellt.

  • Die Ausgabe der Bestellungen erfolgte nur persönlich und gegen Vorlage der StudiCard. Dabei wurde strengstens auf die Einhaltung des Infektionsschutzes geachtet. Kundenseitige Atemschutzmasken und einzelnes Eintreten waren obligatorisch. Eine selbstgebaute Plexiglasscheibe und Flächendesinfektionsmittel schützten die Mitarbeitenden.

  • Bei der Rückgabe von Büchern kamen die eingangs erwähnten Umzugskartons zum Einsatz. Die Bücher konnten so kontaktlos über Nacht gelagert und am nächsten Werktag zurückgebucht werden. Waschen und Desinfizieren der Hände reichte aus, um das Team zu schützen.

Auch die Anmeldung zur Bibliotheksnutzung war von da an per E-Mail möglich.

Um die Kontakte innerhalb des Teams zu beschränken, führte die Bibliotheksleitung in der Zentralbibliothek die oben bereits erwähnte „Kohortenbildung“ ein. Diese Aufteilung erwies sich als vorteilhaft, da im Verlauf der Pandemie Corona-Verdachtsfälle bei studentischen Hilfskräften und beim Stammpersonal auftauchten.

Am 4. Mai 2020 hatte die Teilbibliothek Fachbereich IV ihren Notschalter fertig eingerichtet. Dort galten ähnliche Regularien wie in der Zentralbibliothek. Mit dem Unterschied, dass der Zugang zum kompletten Gebäude vollkommen für den Publikumsverkehr verwehrt blieb, während im Gebäude der Zentralbibliothek zwei im Flur aufgehängte Gerätschaften zugänglich waren: An der einen konnten die Studierenden ihre StudiCard neu validieren, an der anderen die elektronische Geldbörse der StudiCard aufladen.

Zwischen der Bibliotheksleitung (Leiter der einen Zentralbibliotheks-Kohorte) und der oben erwähnten Teaching Librarian, die die andere Kohorte anführte, fand ein regelmäßiger Fern-Austausch über den Stand der Dinge und weiterer Entwicklungen statt. Die Bibliotheksleitung informierte und fütterte das Team immer wieder zwischendurch mit Info-Splittern aus Zoom-Meetings der Abteilungsleiter, Führungskräfte oder der Corona-TaskForce.

Mitte Mai 2020 stellte die Hochschulleitung dann flächendeckend für alle Beschäftigten Dienstnotebooks, Headsets und Webcams bereit. Das Rechenzentrum installierte das Bibliotheks-Lokalsystem Alephino auf die Notebooks und richtete VPN-Zugänge für den Remote-Zugriff ein. Diese Entwicklung führte zu einer Entlastung der vor Ort arbeitenden Kohorte und eröffnete neue Möglichkeiten, aus dem Homeoffice die Kolleg*innen aktiv zu unterstützen.

Weitere Teilöffnung der Bibliotheken im September 2020

Am 1. September 2020 wurden alle Hochschulgebäude wieder geöffnet (ausgenommen das Gebäude, in dem die Teilbibliothek Fachbereich IV liegt). Damit zog sich der „Notschalter“ der Zentralbibliothek von der Außenfront des Gebäudes, in dem auch die Zentralbibliothek liegt, zurück ins Innere des Gebäudes, nämlich zum Rand der Bibliothek (Umwandlung eines Flur-Notausgangs). Mit Maßgabe der 11. rheinland-pfälzischen Corona Bekämpfungsverordnung[5] bereiteten sich die Hochschule sowie die Bibliotheken auf eine Öffnung für den Publikumsverkehr vor.

Am 28. September folgte schließlich die Öffnung der Zentralbibliothek und des Bibliotheksstandortes Ostasieninstitut mit folgenden Einschränkungen:

  • keine Arbeitsplätze, keine PC-Plätze, keine Vor-Ort-Beratung, kein unnötig langer Aufenthalt: die Stühle waren in der Zentralbibliothek bereits im Frühjahr weggeräumt worden. Der RFID-Selbstverbucher ersetzte die Theken-Ausleihe und das oben geschilderte Ausleih- und Bestellprocedere. Aufsichtsscanner und PC-Pool blieben außer Betrieb, ausgenommen ein Schnellrecherche-PC.

  • Zugangsbeschränkung durch Silikonarmbänder: siehe oben. Wenn die Armbänder am Eingang zur Zentralbibliothek „vergriffen“ waren, war die Zahl der Menschen, die sich zeitgleich in den Räumlichkeiten aufhalten durften, erreicht. Die Desinfizierung der Einlassbänder war möglich, erfolgte aber auf eigene Verantwortung.

  • Pflicht zur dauerhaften Mund-Nasen-Bedeckung

  • Bauliche Problematik in der Teilbibliothek Fachbereich IV: Wegen der beengten Räumlichkeiten und der unzureichenden Lüftungsmöglichkeiten blieb der Standort Teilbibliothek weiter geschlossen. Anders als in der Zentralbibliothek existiert hier seit Pandemie-Beginn durchgängig nur ein Notschalterbetrieb mit dem bekannten Ausleih- und Bestellprocedere.

Nachdem bereits in der Ersten Welle verschiedene Veranstaltungsformate auf eine digitale Variante umgestellt worden waren, erprobte die Bibliothek in jener „Entspannungsphase“ am 9. Oktober erstmals ein hybrides Format: Studierende waren in einer Präsenzveranstaltung, die Bibliothek schaltete sich über das Netz hinzu und führte ihre Präsentation durch.

Steigende Inzidenzzahlen und die Rückkehr in einen zweiten Shutdown

Am 16. Oktober 2020 berichtete der Hochschulpräsident in einer Rundmail von steigenden Inzidenzwerten im Umkreis der Hochschule Ludwigshafen. Mannheim war zu dem Zeitpunkt bereits zum „Risikogebiet“ erklärt worden. Die Hochschulleitung bereitete sich daher auf einen möglichen Shutdown vor und warnte die Studierenden, dass man notfalls schnell erneut zur Online-Lehre zurückkehren würde. Die Gebäude- und Bibliotheksschließungen wurden zwar nicht explizit erwähnt, schwangen aber bedrohlich in den Formulierungen mit. Am 19. Oktober 2020 briefte die Bibliotheksleitung daher das Team in einer Rundmail hinsichtlich eines etwaigen sofortigen Wechsels in den Notschalterbetrieb.

Am 21. Oktober 2020 meldete die Stadt Ludwigshafen 66 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und wurde als „Risikogebiet“ eingestuft.[6] Nach Maßgabe der Beschlussfassung in der Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vom 28. Oktober 2020[7] kehrte die Hochschulbibliothek infolgedessen am 2. November 2020 zurück in den Notschalterbetrieb – und die Beschäftigten der Zentralbibliothek in die Kohortenbildung. Die Hochschule selbst plante am selben Tag in die digitale Lehre zu wechseln.

Zweite und dritte Welle: „Business as usual“

Während in der ersten Infektionswelle im Bibliotheksbetrieb noch Dinge auf ihre Alltagstauglichkeit hin ausprobiert werden mussten, kehrte man zu Beginn der zweiten Welle einfach zu den dann während der ersten Welle bewährten Verfahrensweisen zurück: kontaktarmer Ausleihservice, Mengenbegrenzung, und so weiter. Die Kundschaft hatte sich entsprechend rasch an die alt-neuen Modalitäten gewöhnt, sofern sie nicht ganz neu an der Hochschule war. Während der ganzen zweiten Welle gab es dennoch folgende Neuerungen:

  • Die Hochschulleitung stellte den Führungskräften und deren Stellvertreter*innen am 14. Januar 2021 eine „Vorlage bei Einschränkung des Bewegungsradius“ zur Verfügung, nachdem seit 11. Januar 2021 die Möglichkeit bestand, dass Landkreise und Städte eine Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer verfügen. Wege zur Arbeitsstätte waren von dieser Einschränkung allerdings ausgenommen – daher die Bescheinigung[8], die insbesondere für die Hiwis wichtig werden konnte, da sie über keinen Mitarbeiter*innen-Ausweis verfügen.

  • Infolge der Bund-Länder-Konferenz am 19. Januar 2021[9] wurde analog zur Verpflichtung zu medizinischen Masken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel auch das Tragen einer OP-/FFP2-Maske auf dem Campus verpflichtend. Hochschulbeschäftigte durften sie jedoch weiterhin direkt am Arbeitsplatz (Schreibtisch) absetzen. Wie immer bei Einführung einer neuen Regelung gab es Detailfragen zu klären, z. B. was die widersprüchlichen Angaben zur mehrmaligen Verwendung einer OP-/FFP2-Maske angeht. Der Beschluss der Bund-Länder-Konferenz redete nämlich nicht von Einweg-/Einmal-Masken, sondern von medizinischen Masken. „Es gibt sterile und unsterile Medizinische Gesichtsmasken“, so die Bibliotheksleitung, die die Direktive ausgab, es dürfe „jede/r so viele Masken verbrauchen, wie es in der individuellen Situation ihm oder ihr zur Aufrechterhaltung des Gesundheitsschutzes von sich selbst und der Mitmenschen angemessen erscheint.“ Eine mehrmalige Verwendung sei daher nicht ausgeschlossen, sofern die Maske nicht durchfeuchtet sei und die Tragedauer nicht vier Stunden überschreite.

  • Infolge der Bund-Länder-Konferenz am 19. Januar 2021 wurde die „Homeoffice-Pflicht“ für Auszubildende noch einmal verschärft: Eine Anwesenheit an der Hochschule sollte nur dann erfolgen, wenn die Vermittlung von Kenntnissen und/oder die Arbeitsprozesse dies unbedingt erforderten.

  • Infolge der Bund-Länder-Konferenz am 19. Januar 2021 wurde hochschulseitig festgelegt, dass in einem Raum maximal eine Person ihren Arbeitsplatz haben solle – unabhängig von der Raumgröße. Auch hier gab es eine Detailfrage zu klären: Darf niemand den Bibliotheks-Lesesaal z. B. zum Bücher-Zurückstellen betreten, wenn das Notschalter-Personal an seinem Platz ist – und somit im Lesesaal? Die pragmatische Klarstellung der Bibliotheksleitung: Der kurzfristige Aufenthalt mit einer Person in einem Raum (z. B. zum Bücherziehen oder -rückstellen im Lesesaal) muss erlaubt sein. Analogie: Das Treppenhaus eines Hochschulgebäudes wird z. T. ebenfalls von mehr als einer Person genutzt (ist aber ein Raum), ein Flur wird z. T. ebenfalls von mehr als einer Person genutzt (ist aber ein Raum), und so weiter.

  • Am 20. April 2021 informierte der Hochschulpräsident, dass für Mitarbeitende mit Aufenthalt im Haus ab sofort ein Antigen-Selbsttest pro Woche zur Verfügung gestellt würde (am 28. April 2021 auf zweimal wöchentlich erhöht).

Kröten, Krokodile und Dinosaurier

Da von solchen Detailfragen abgesehen gegen Ende 2020 weitgehend „business as usual“ herrschte, traten bei der Pandemiebewältigung deutliche andere Themen in den Vordergrund als zuvor: Es ging ums Geld. Bereits während der ersten Welle hatte die Bibliotheksleitung in einer virtuellen Sitzung des Hochschulsenats davon gesprochen, dass man bei der pandemiebedingt forcierten Anschaffung von E-Books (statt gedruckter Bücher) zwar „Kröten“ schlucke, die man aus finanziellen Gründen in Vor-Corona-Zeiten nicht geschluckt hätte, dass man „Krokodile“ aber nach wie vor meide. Trotz „Krokodil-Verweigerung“ und gebremsten Ausgaben im Printbuch-Bereich wurde das Geld zum Jahresende knapp. Gleichzeitig tauchte ein Silberstreif am Horizont auf: Die rheinland-pfälzische Landesregierung richtete ein Sondervermögen zur nachhaltigen Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen ein. Die Ausgaben aus diesem Corona-Sondervermögen sollten den durch die Corona-Pandemie forcierten digitalen Wandel an den Hochschulen weiter vorantreiben und die sich grundlegend und rasant wandelnden Erwartungen der Hochschulangehörigen sicherstellen, die auch nach Ende der Pandemie bestehen bleiben und fortwirken werden. Der dazugehörige Gesetzestext[10]:

§ 2

Zweck und Mittelverwendung des Sondervermögens

(1) Das Sondervermögen dient der Finanzierung der Bewältigung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie in Rheinland-Pfalz.

(2) Dazu werden dem Sondervermögen Landesmittel zugeführt zur

[…]

9. Stärkung der Digitalisierung an den Hochschulen bis zu einem Betrag von 50.000.000 EUR […]

Im Jahr 2020 profitierte die Ludwigshafener Hochschulbibliothek von diesen Sondermitteln zwar nur noch insoweit, als dass sie innerhalb von elf Tagen vor „Kassenschluss“ für 2.331,93 Euro E-Ressourcen bezahlen konnte, die noch „in der Pipeline“ waren. Im Folgejahr sollte das „Corona-Sondervermögen“ jedoch ein heißes Thema werden.

Innerhalb des erwähnten Programms zur Stärkung der Digitalisierung an den Hochschulen gab es eine Förderlinie, in deren Fokus u. a. der kontaktlose orts- und zeitunabhängige Zugang zu den Bibliotheken und ihren Beständen und Diensten stand. In einer Unter-AG, die sich ab Dezember 2020 mit Detailfragen dieser Förderlinie auseinandersetzte, waren außer Ministerialbeamten noch Führungskräfte rheinland-pfälzischer Bibliotheken bzw. des rheinland-pfälzischen Landesbibliothekszentrums vertreten. Schnell hieß es in der Unter-AG, dass man die Gelder aus dieser Förderlinie auf ein bestimmtes, hochschul-/universitätsübergreifendes Projekt konzentrieren wolle: das Thema „Next Generation Library System“ (NGS). In den rheinland-pfälzischen Bibliotheken der Hochschulen für angewandte Wissenschaft (HAW) kristallisierte sich schnell heraus, dass dort beim Thema NGS ein Teil-Aspekt besonders unter den Nägeln brannte: Fast alle rheinland-pfälzischen HAW-Bibliotheken besaßen kein „Ressource Discovery System“ (RDS), das im Übrigen nicht nur bei einem NGS, sondern schon auf einem Bibliothekssystem „alter Generation“ funktioniert. Doch ein RDS konnte nicht nur den „Dinosauriern“ unter den Bibliothekssystemen guttun, sondern war auch für den Betrieb eines NGS zwingend nötig. Schlussfolgerung der HAW-Bibliotheken: Ein auf den „Dinosaurier“ aufgepropftes RDS brachte der corona-geplagten Kundschaft sofortigen Nutzen, stellte gleichzeitig aber einen guten Meilenstein auf dem Weg zu einem vollumfänglichen NGS dar, für das aus ihrer Sicht die personellen Infrastrukturen für die HAW erst noch geschaffen werden mussten.

Unter Einbindung insbesondere der rheinland-pfälzischen HAW-Kanzler*innen betonten die HAW-Bibliotheken in der Folgezeit, wie wichtig in ihren Augen die Einführung eines RDS sei, um den Kundennutzen direkt zu steigern und gleichzeitig einen Meilenstein für die spätere vollumfängliche NGS-Einführung zu setzen. Ob und inwieweit dieses Ansinnen der rheinland-pfälzischen HAW-Bibliotheken erfolgreich ist, steht bei Abschluss dieses Textes allerdings noch nicht fest.

Hinweis

Dieser Bericht stellt eine Zwischenbilanz dar, die im Frühjahr 2022 mit dem Buch „WirUs“ (ISBN 9798720835026) fortgeführt und ausgebaut wird. Gleichzeitig wird „WirUs“ auch die Sicht eines FaMI-Auszubildenden auf die Situation in der Berufsschule, auf das Homeschooling usw. schildern.

Published Online: 2021-07-10
Published in Print: 2021-07-27

© 2021 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

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  25. Termine
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