Gerichtshof der Europäischen Union: Urteil in der Rechtssache C-117/13 Technische Universität Darmstadt/Eugen Ulmer KG
Ein Mitgliedstaat darf Bibliotheken gestatten, bestimmte Bücher aus ihrem Bestand ohne Zustimmung der Rechtsinhaber zu digitalisieren, um sie an elektronischen Leseplätzen bereitzustellen.
Die Mitgliedstaaten dürfen innerhalb bestimmter Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen, darunter die Zahlung eines gerechten Ausgleichs an die Rechtsinhaber, den Nutzern gestatten, von der Bibliothek digitalisierte Bücher auf Papier auszudrucken oder auf einem USB-Stick zu speichern.
Nach der Urheberrechtsrichtlinie[1] haben die Urheber das ausschließliche Recht, die Vervielfältigung und die Wiedergabe ihrer Werke zu erlauben oder zu verbieten. Die Mitgliedstaaten können jedoch bestimmte Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf dieses Recht vorsehen. Eine solche Befugnis besteht insbesondere im Hinblick auf öffentlich zugängliche Bibliotheken, die Werke aus ihrem Bestand den Nutzern zu Zwecken der Forschung und privater Studien auf eigens hierfür eingerichteten Terminals zugänglich machen. In der vorliegenden Rechtssache ersucht der deutsche Bundesgerichtshof den Gerichtshof um Klärung der Tragweite dieser Befugnis, von der Deutschland Gebrauch gemacht hat.
Der Bundesgerichtshof hat über einen Rechtsstreit zwischen der Technischen Universität Darmstadt und der Eugen Ulmer KG, einem deutschen Verlagshaus, zu entscheiden. Die Bibliothek der Universität hatte ein von Eugen Ulmer herausgegebenes Buch[2] digitalisiert, um es an ihren elektronischen Leseplätzen bereitzustellen. Auf das Angebot des Verlagshauses, die von ihm herausgegebenen Lehrbücher (darunter das in Rede stehende Buch) als elektronische Bücher („E-Books“) zu erwerben und zu nutzen, ist die Universität nicht eingegangen. Die Eugen Ulmer KG wendet sich vor Gericht dagegen, dass die Universität das in Rede stehenden Buch digitalisiert hat und dass Nutzer der Bibliothek von elektronischen Leseplätzen aus das Buch ausdrucken oder auf einem USB-Stick speichern und/oder solche Vervielfältigungen aus der Bibliothek mitnehmen können.
In seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof zunächst fest, dass sich eine Bibliothek auch dann, wenn der Rechtsinhaber ihr den Abschluss von Lizenzverträgen über die Werknutzung zu angemessenen Bedingungen anbietet, auf die für eigens eingerichtete Terminals vorgesehene Ausnahme berufen kann, weil sie sonst nicht die Möglichkeit hätte, ihrer grundlegenden Zweckbestimmung zu entsprechen und die Forschung und private Studien zu fördern.
Sodann befindet der Gerichtshof, dass die Richtlinie es den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, Bibliotheken das Recht einzuräumen, Werke aus ihren Beständen zu digitalisieren, wenn es zu Zwecken der Forschung und privater Studien erforderlich ist, diese Werke Mitgliedern der Öffentlichkeit auf eigens hierfür eingerichteten Terminals zugänglich zu machen. Das Recht der Bibliotheken, die in ihren Sammlungen befindlichen Werke auf eigens eingerichteten Terminals zugänglich zu machen, drohte nämlich einen großen Teil seines sachlichen Gehalts und sogar seiner praktischen Wirksamkeit zu verlieren, wenn sie kein akzessorisches Recht zur Digitalisierung der betroffenen Werke besäßen.
Dieses Recht zur Wiedergabe, das öffentlich zugänglichen Bibliotheken eingeräumt werden kann, kann jedoch nicht einzelnen Mitgliedern der Öffentlichkeit gestatten, Werke von eigens hierfür eingerichteten Terminals aus auf Papier auszudrucken oder auf einem USB-Stick zu speichern. Das Ausdrucken eines Werks auf Papier oder sein Speichern auf einem USB-Stick sind nämlich Vervielfältigungshandlungen, da damit eine neue Kopie der einzelnen Mitgliedern der Öffentlichkeit zugänglich gemachten digitalen Kopie des Werks erstellt werden soll. Solche Vervielfältigungshandlungen sind nicht erforderlich, um das Werk für die Nutzer auf eigens hierfür eingerichteten Terminals wiederzugeben, und sind daher nicht durch das Recht zur Wiedergabe auf eigens hierfür eingerichteten Terminals gedeckt, zumal sie von den einzelnen Mitgliedern der Öffentlichkeit und nicht von der Bibliothek selbst vorgenommen werden.
Die Mitgliedstaaten können allerdings innerhalb der Grenzen und unter den Voraussetzungen, die in der Richtlinie festgelegt sind, eine Ausnahme oder eine Beschränkung vom ausschließlichen Vervielfältigungsrecht der Rechtsinhaber vorsehen und auf diese Weise den Nutzern einer Bibliothek gestatten, Werke von eigens hierfür eingerichteten Terminals aus auf Papier auszudrucken oder auf einem USB-Stick zu speichern. Hierfür muss an die Rechtsinhaber ein angemessener Ausgleich gezahlt werden.
Hinweis: Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens können die Gerichte der Mitgliedstaaten in einem bei ihnen anhängigen Rechtsstreit dem Gerichtshof Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts oder nach der Gültigkeit einer Handlung der Union vorlegen. Der Gerichtshof entscheidet nicht über den nationalen Rechtsstreit. Es ist Sache des nationalen Gerichts, über die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofs zu entscheiden. Diese Entscheidung des Gerichtshofs bindet in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem befasst werden.
Quelle: Europäischer Gerichtshof, Pressemitteilung Nr. 124/14. Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet. Der Volltext des Urteils wird am Tag der Verkündung auf der Curia-Website veröffentlicht: www.curia.europa.eu
Deutscher Bibliotheksverband begrüßt EuGH-Urteil zu digitalen Leseplätzen
Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu digitalen Leseplätzen wurde beim Deutschen Bibliotheksverband mit Zufriedenheit aufgenommen. Der EuGH hat den Bibliotheken bestätigt, dass sie ihre Bücher digitalisieren dürfen, um sie an Leseplätzen in den Räumen der Bibliothek anzuzeigen. Strittig war vor Gericht insbesondere, ob Angebote von Verlagen, die elektronischen Fassungen der Bücher zu lizenzieren, dieses Recht hindern würden. Hier hat der EuGH die Bibliotheken in ihrer Auffassung bestätigt und geurteilt, dass einseitige Angebote von Verlagen nicht ausreichen, um die Digitalisierung zu verhindern.
Etwas unklarer war der EuGH allerdings bei der Frage, ob aus den digitalisierten Büchern im gleichen Umfang kopiert und abgespeichert werden darf wie aus den analogen Originalen. „Hier hat der Gerichtshof vor allen Dingen festgestellt, dass der nationale Gesetzgeber – in unserem Fall also Deutschland – Regelungen erlassen darf, die auch das Ausdrucken und Abspeichern erlauben“, erläuterte Oliver Hinte, der Vorsitzende der Rechtskommission des Bibliotheksverbandes. „Nach meinem Eindruck hat der deutsche Gesetzgeber diese Möglichkeit tatsächlich bereits genutzt. Das Ausdrucken und Abspeichern – im gleichen klar begrenzten Umfang wie bei den gedruckten Büchern – wäre also auch bei den Leseplatz-Kopien erlaubt. Ob das tatsächlich so ist, wird nun der Bundesgerichtshof entscheiden müssen, der das Urteil des EuGHs umzusetzen hat.“
Kontakt:
Deutscher Bibliotheksverband e. V.
Maiken Hagemeister, Pressesprecherin und Leitung Kommunikation
Tel.: 0 30/644 98 99 25
E-Mail: hagemeister@bibliotheksverband.de
http://www.bibliotheksverband.de, http://www.bibliotheksportal.de
Oberverwaltungsgericht: Öffentliche Einrichtungen und Firmen dürfen Facebook-Fanseiten betreiben
Zum zweiten Mal haben Schleswiger Richter über Facebook entschieden, zum zweiten Mal gibt es eine Schlappe für den Datenschützer. Doch die Frage, ob Firmen daran gehindert werden dürfen, Fanseiten zu betreiben, könnte vor einem weiteren Gericht landen.
Öffentliche Einrichtungen und Firmen in Schleswig-Holstein dürfen nicht daran gehindert werden, Facebook-Fanseiten zu betreiben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig und bestätigte damit die Einschätzung des Verwaltungsgerichts. Die Berufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) sei zurückgewiesen worden, sagte Gerichtssprecherin Susanne Rublack der Nachrichtenagentur dpa.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte im Oktober 2013 entschieden, die Unternehmen seien für den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht verantwortlich, da sie faktisch keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung des sozialen Netzwerks hätten. „Ein Fanpage-Betreiber ist nicht dafür verantwortlich, was Facebook mit den personenbezogenen Daten der Nutzer macht“, erläuterte Rublack.
Das ULD will grundsätzlich geklärt haben, inwieweit deutsche Betreiber von Fanpages für die nach seiner Ansicht datenschutzwidrige Datenverarbeitung durch Facebook mit verantwortlich sind. Das ULD meint, den Facebook-Nutzern müsse es möglich sein, sich unerkannt über die Inhalte auf der Fanpage zu informieren. Die Nutzerdaten dürften nur dann zu Werbezwecken verarbeitet werden, wenn die Besucher von Fanpages hierfür eine „ausreichend informierte, bewusste, freiwillige und frei widerrufbare Einwilligung erteilt haben.“ Das sei auf Facebook nicht gegeben.
Wegen der „Grundsatzbedeutung“ des Falles habe das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. ULD-Leiter Thilo Weichert habe nun einen Monat Zeit, um Revision einzulegen.
Verwertungsgesellschaften auch in digitaler Welt sichern
Deutscher Kulturrat positioniert sich zur Umsetzung der EU-Verwertungsgesellschaftsrichtlinie
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sich in einer Stellungnahme zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten geäußert. Damit positioniert sich der Deutsche Kulturrat zur Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zu weiteren Änderungen im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz.
Der Deutsche Kulturrat hofft, dass der deutsche Gesetzgeber die vorhandenen Spielräume der EU-Richtlinie bei der Umsetzung ausschöpft, um die besondere soziale, kulturelle und kulturpolitische Bedeutung der Verwertungsgesellschaften in Deutschland zu erhalten und zu stärken.
Verwertungsgesellschaften nehmen in Deutschland eine zentrale Rolle bei der Sicherung der kulturellen Vielfalt ein. Kulturelle Vielfalt ist keine Leerformel für Sonntagsreden. Im Gegenteil, ein wesentlicher Bestandteil der deutschen und europäischen Kultur ist ihre Vielfalt, die in verschiedenen künstlerischen Formen, in populärer Kunst, aber auch in Werken, die nur ein kleines Publikum begeistern können, ihren Ausdruck findet. Der Deutsche Kulturrat setzt sich mit Nachdruck für die Wahrung und den Ausbau der kulturellen Vielfalt ein. Er ist der Überzeugung, dass Wettbewerb gerade im Kultursektor nicht der beste Weg ist, um kulturelle Vielfalt zu ermöglichen und zu erhalten. Insofern sieht der Deutsche Kulturrat im angestrebten europäischen Wettbewerb der Verwertungsgesellschaften keinen Gewinn für das kulturelle Leben. Jedenfalls müssen für den vorgesehenen Wettbewerb der Verwertungsgesellschaften in Europa gleiche Bedingungen geschaffen und Absenkungen bestehender Standards verhindert werden.
Gerade in der digitalen Welt übernehmen Verwertungsgesellschaften wichtige, teilweise auch neue Aufgaben. Nutzer können durch Verwertungsgesellschaften in einem one-stop-shop auf ein breites Repertoire zugreifen, da die Verwertungsgesellschaften über Gegenseitigkeitsverträge und andere Kooperationsverträge auch das Repertoire von Verwertungsgesellschaften anderer Länder lizenzieren können. Die one-stop-shop Verwertungsgesellschaft hat eine Zeit- und Kostenersparnis bei den Nutzern zur Folge. Der nunmehr angestrebte europäische Wettbewerb von Verwertungsgesellschaft erschwert den one-stop-shop von Verwertungsgesellschaften.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Verwertungsgesellschaften waren die ersten Selbsthilfeorganisationen der Künstler. Künstler taten sich zusammen, damit sie gemeinsam dafür Sorge tragen, dass sie einen Ertrag aus der Nutzung ihrer kreativen Leistung ziehen können. Dieses Grundprinzip der Verwertungsgesellschaften hat in der digitalen Welt nichts an seiner Bedeutung verloren. Jetzt ist der deutsche Gesetzgeber gefordert, das besondere System der Verwertungsgesellschaften auch in der digitalen Welt zu stärken und damit einen Beitrag zur Sicherung kultureller Vielfalt zu leisten.“
Die Stellungnahme „Kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten“ kann unter http://www.kulturrat.de/pdf/2929.pdf als pdf-Datei geladen werden.
Deutscher Kulturrat e. V.
Mohrenstraße 63
10117 Berlin
Web: http://www.kulturrat.de
E-Mail: post@kulturrat.de
Tel: 030 – 226 05 28-0
Fax: 030 – 226 05 28-11
Deutscher Bildungsserver weitet OER-Engagement aus
Der Deutsche Bildungsserver unterstützte die von Wikimedia am 12. und 13. September 2014 in Berlin ausgerichtete Konferenz zu Open Educational Resources (OER) als Partner.
Der Deutsche Bildungsserver war offizieller Partner der zweitägigen Konferenz von Wikimedia Deutschland zu Open Educational Resources (OER), die vom 12. bis 13. September in Berlin ausgerichtet wurde. OER sind freie Bildungsmaterialien, die offen zugänglich sind und von jedem bearbeitet und weitergegeben werden dürfen. Die Konferenz befasste sich im Schwerpunkt mit der zukünftigen Entwicklung von OER und richtete sich an Interessierte aus allen Bildungsbereichen sowie aus Politik, Wirtschaft und Medien.
Das Programm unterteilte sich in einen feststehenden Teil mit Vorträgen von Expertinnen und Experten sowie einen offenen Teil mit Workshops, deren Inhalte und Abläufe von den Teilnehmenden selbst entwickelt wurden. Zentrale Programmpunkte waren unter anderem die beiden Keynote-Vorträge von Professor Dr. Dirk Van Damme (OECD) zum Thema „Open Educational Resources: Sharing Content and Knowledge differently is a Driver of Innovation in Education“ und Nicole Allen (SPARC – Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition) zum Thema „Generation Open – An International Look at the Coming Revolution in Education“. Das Team des Deutschen Bildungsservers war auch am Programm beteiligt: mit einem Vortrag, der unter der Überschrift „Bildungsserver go OER“ beschrieb, wie öffentliche Services zur OER-Entwicklung beitragen können, sowie mit eigenen Themeninitiativen für den offenen Workshopteil – zum Beispiel zur aktuellen Entwicklung der OER-Plattform Edutags.
Die OER-Konferenz von Wikimedia im Detail: https://wikimedia.de/wiki/OERde14
Der Deutsche Bildungsserver: www.bildungsserver.de
Mehr zu Open Education and Science: www.dipf.de/de/im-fokus/open-science-and-open-education
Kontakt:
OER/Deutscher Bildungsserver:
Ingo Blees
Tel.: +49 (0)69 24708-346, E-Mail: blees@dipf.de
Presse:
Philip Stirm
Tel.: +49 (0)69 24708-123, E-Mail: stirm@dipf.de
Ranking von Open-Access-Repositorien in Deutschland: peDOCS auf Rang Zwei
Rangliste hebt DIPF-Angebot als Best-Practice-Beispiel hervor
In einem neuen Ranking, das Open-Access-Repositorien in Deutschland nach der Qualität ihrer Services und Funktionen bewertet, belegt peDOCS, ein Angebot des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF), unter 152 Repositorien den zweiten Platz. Open-Access-Repositorien bieten freien Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Erstellt wurde das jetzt erstmals veröffentlichte Ranking OARR (Open Access Repository Ranking) von einem Forschungsprojekt des Instituts für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin. Mit dem Ranking verfolgt das Projekt das Ziel, dass sich Betreiber von Repositorien an besonders gelungenen Umsetzungen orientieren und die eigenen Angebote verbessern können.
Für das Ranking verwendeten die Forscherinnen und Forscher einen umfangreichen Katalog von Kriterien, die in übergreifenden Kategorien wie Nutzerfreundlichkeit, Zusatzangebote und Güte der Metadaten zusammengefasst wurden. Im Blickpunkt stand ausschließlich die Servicequalität. Die offen zugänglichen Bewertungsmaßstäbe des Rankings, das jedes Jahr neu veröffentlicht werden soll, will das Projekt im Austausch mit der Open-Access-Fachwelt kontinuierlich weiterentwickeln.
Zu peDOCS (www.pedocs.de): Das DIPF-Angebot bündelt elektronische Volltexte der Bildungsforschung und Erziehungswissenschaft und stellt diese kostenfrei zur Verfügung. Darüber hinaus realisiert peDOCS in Zusammenarbeit mit der Deutschen Nationalbibliothek die Langzeitarchivierung der eingestellten Texte. Neben Selbsteinträgen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erfolgt die Akquise der Publikationen auf Basis von unterschiedlichen Kooperationsmodellen mit Verlagen. Diese Zusammenarbeit sichert peDOCS redaktionell geprüften, einheitlich zitierfähigen wissenschaftlichen Content. Das Repositorium ist Teil des Fachportals Pädagogik, der zentralen Einstiegsplattform zu Fachinformationen für Bildungsforschung, Erziehungswissenschaft und pädagogische Praxis.
Details zum Ranking der Open-Access-Repositorien: http://repositoryranking.org/
Kontakt:
peDOCS:
Dr. Ute Paulokat
DIPF +49 (0)69 24708-318, paulokat@dipf.de
Presse:
Philip Stirm
DIPF +49 (0)69 24708-123, stirm@dipf.de
Bibliotheken meistern den Wandel
15. Jahrestagung des Arbeitskreises (AK) Bibliotheken und Informationseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft
Rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Gäste aus bibliothekarischen Arbeitskreisen weiterer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen begrüßte Elke Bubel vom Leibniz-Institut für neue Materialien und Sprecherin des AK Bibliotheken am 10. September 2014 in Bonn. Die Tagung eröffnete York Sure-Vetter, Präsident von GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Er überbrachte nicht nur die Grüße des Präsidenten der Leibniz-Gemeinschaft, sondern spannte in seiner Keynote auch den Bogen von der Tontafelbibliothek des Assurbanipal zu den heutigen Anforderungen durch Science 2.0 – und gab damit das Motto für die Tagung vor: „Bibliotheken meistern den Wandel“.
Der erste Tag war erfüllt mit Praxisberichten zur Einführung von Discovery-Systemen in verschiedenen Einrichtungen außerhalb der Leibniz-Gemeinschaft. Die Vortragenden berichteten sowohl vom Tal der Tränen als auch von den Gipfelfreuden und gaben somit einen breiten Einblick in die An- und Herausforderungen in diesem Bereich. Berichte zur Arbeit des zehnköpfigen Sprecherrats des AK und den Lizenz- und Konsortialverhandlungen für die Institute der Leibniz-Gemeinschaft, die Entwicklungen zum Kerndatensatz Forschung sowie die Leistungen von Forschungsinformationssystemen standen am Vormittag des zweiten Tages auf dem Programm. Am Nachmittag wurde erstmals ein neues Format erprobt: Im Rahmen eines „World Café“ diskutierten die Teilnehmenden Fragen zum Bibliotheksmarketing. „Wie kann die Bibliothek zur Leistung der Institution beitragen?“ und „Was leistet die Bibliothek für ihre Nutzer?“. Mit Impulsreferaten spornte Simone Fühles-Ubach von der Fachhochschule Köln die Teilnehmenden an, diesen Fragen nachzugehen. Der Tag endete mit dem Besuch des Zoologischen Museums Alexander König – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere. Nachts im Museum gab es spannende Einblicke in die Arbeit der Einrichtung, die neben der Forschung in Feld und Labor auch mit den Aufgaben der Bibliotheken – Sammeln, Erschließen, Bereitstellen, Archivieren – zahlreiche Übereinstimmungen hat.
Open Access mit Vorträgen zu den Themen „Rechtliche Risiken bei der Open-Access-Bereitstellung“ und „Praktische Erfahrungen mit Article Processing Charges in den Bibliotheken der Max-Planck-Gesellschaft“ sowie Science 2.0 mit den Berichten aus dem Forschungsverbund Science 2.0, der von der ZBW – Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft in Kiel koordiniert wird, rundeten das Programm ab. Zum vollständigen Programm: http://arbeitskreis-bibliotheken-informationseinrichtungen.inm-gmbh.de/jahrestagungen/jahrestagung-2014/.
Im AK Bibliotheken und Informationseinrichtungen sind sowohl die Bibliotheken der Forschungsinstitute als auch die überregionalen Informationsinfrastruktureinrichtungen vertreten. Hierzu gehören die zentralen Fachbibliotheken – die Technische Informationsbibliothek (TIB), ZB MED – Leibniz-Informationszentrum Lebenswissenschaften und ZBW – sowie die Informationsinfrastruktureinrichtungen GESIS, FIZ Karlsruhe –Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur, das Deutsche Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) und ZPID – Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation. Eine gelungene Symbiose: Die „Großen“ erhalten sehr direkten Einblick in die Anforderungen aus der Wissenschaft an Fachinformationen, die Institutsbibliotheken profitieren von den Dienstleistungen, Services und der Vernetzung.
Die nächste Jahrestagung findet vom 16. bis 18. September 2015 in Bremen statt.
Ansprechpartner:
Technische Informationsbibliothek (TIB)
Dr. Sandra Niemeyer
Pressereferentin, Kommunikation und Marketing
Welfengarten 1 B, 30167 Hannover
Tel.: 0511 7 62 27 72
E-Mail: sandra.niemeyer@tib.uni-hannover.de
www.tib-hannover.de
Bibliometrie2014 | Altmetrics: Was folgt auf die klassische Bibliometrie?
Neue Formen von Forschung brauchen neue Metriken!
Vom 24. bis 26. September 2014 trafen sich knapp 100 Bibliometriker, Bibliothekare, Wissenschaftler aller Fachrichtungen, Verlagsrepräsentanten, Informationsdienstleister sowie Entscheidungsträger in Wissenschaft und Forschung zur zweiten internationalen Bibliometrie-Konferenz und -Fachmesse an der Universitätsbibliothek Regensburg. Schwerpunkt der Tagung war die Diskussionsfrage, in welchem Verhältnis klassische Bibliometrie zu neuen Formen wie Altmetrics steht.
Während der drei Kongresstage stellten Bibliometriker, Wissenschaftler und Informationsdienstleister ihre neuesten Analysen mit teilweise überraschenden Ergebnissen vor. Schwerpunktthemen waren vorrangig die Einsatzmöglichkeiten bibliometrischer Verfahren im Zeitalter des digitalen Wandels. Auch Systeme der Wissenschaftsverwaltung sowie Erarbeitung und Einsatz zusätzlicher Verfahren im Rahmen von Altmetrics standen im Mittelpunkt der internationalen Tagung.
Die Konferenz wurde am 24. September 2014 durch Dr. Rafael Ball, Direktor der Universitätsbibliothek Regensburg, und Prof. Dr. Nikolaus Korber, Vizepräsident der Universität Regensburg, eröffnet. Die Teilnehmer der Tagung wurden von Mitarbeitern der Universitätsbibliothek Regensburg durch das dreitägige Programm geführt. Dabei waren vor allem die Vorträge der Keynote Speaker, Prof. Dr. Wolfgang Glänzel und Dr. Juan Gorraiz, zwei Kernthemen des Symposiums. Beide beschäftigen sich seit über 20 Jahren mit den Themen der Bibliometrie, der mittelbaren Messung von Publikationen. Mit der Zeit wurde allerdings die unmittelbare Messung besonders im universitären Umfeld immer wichtiger, woraus sich die neue Form Altmetrics herausbildete. Prof. Dr. Wolfgang Glänzel stellte dabei eine zitationsbasierte Methode sowohl für disziplinäre als auch multidisziplinäre Beurteilung verschiedener Stufen von Fusionen vor. Dr. Juan Gorraiz, der seinen Vortrag am zweiten Konferenztag hielt, stellte Altmetrics als eine neue Herausforderung für Wissenschaft, Bibliotheken und Forschungsmanagement vor. Er führte die Teilnehmer auf unterhaltsame Weise durch das spezifische Themengebiet und beschäftigte sich währenddessen mit Vor- und Nachteilen dieser neueren Art von Messtechnik. Beide Präsentationen waren durchaus eine Bereicherung für die Tagung und wurden auch im Anschluss vielfach diskutiert.
Eine entscheidende Aussage traf William Gunn von Mendeley Ltd. aus Kalifornien, dass neue Forschungsformen neue Metriken benötigen. Ebenfalls als sehr erfolgreich stellten sich der Workshop von Dr. Jörg Hellwig (Elsevier Verlag) zu Metriken im Research Management sowie ein Workshop von Dr. Evangelia Lipitakis (Thomson Reuters) heraus. Im Anschluss an die jeweiligen Vorträge blieb für die interessierten Zuhörer immer Zeit, ungeklärte Fragen aufzuarbeiten oder den Referenten Anregungen für Nachforschungen zu bieten. Teilweise ergaben sich auch so neue Themengebiete für weitere Forschungsansätze.
Während dem vielseitig gestalteten Rahmenprogramm, darunter eine Führung durch die Universitätsbibliothek, das Digitalisierungszentrum und den Botanischen Garten der Universität Regensburg, blieb genug Zeit für den weiteren fachlichen, aber auch privateren Austausch. Abseits des Campus gab es Gelegenheit, noch andere sympathische Seiten Regensburgs kennenzulernen. Am ersten Abend der Konferenz wurden die Teilnehmer von der Bürgermeisterin der Stadt Regensburg, Frau Gertrud Maltz-Schwarzfischer, im Kurfürstenzimmer des Alten Rathauses empfangen. Am zweiten Abend gab es kulinarische Genüsse im malerischen Ambiente des Haus Heuport mit Blick auf den gotischen Dom zu Regensburg.
Dr. Rafael Ball, der Direktor der Universitätsbibliothek Regensburg, freute sich, die Konferenz mit einem positiven Gefühl neuer Erfahrungen und Erkenntnissen über neue Forschungsrichtungen schließen zu können. Er bedankte sich bei allen Helfern der Universitätsbibliothek Regensburg für den reibungslosen Ablauf der Konferenz sowie bei allen Referenten, die mit ihren Vorträgen und Diskussionen einen wertvollen Beitrag zum globalen Fortschritt in der Bibliometrie und damit der Messung von Wissenschaft geleistet haben.
Weitere Informationen:
Konferenzseite
www.ur.de/bibliothek/veranstaltungskalender/bibliometrie2014
Bibliometrie – Praxis und Forschung (erste deutsche Zeitschrift für Bibliometrie)
www.bibliometrie-pf.de
Ansprechpartner:
Peter Brünsteiner
PR & Marketing
Universitätsbibliothek Regensburg
Tel.: 0941 9 43-39 78
E-Mail: peter.bruensteiner@ur.de
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