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Niederlassungsfreiheit via völkerrechtlicher EG-Assoziierungsabkommen - Zugleich Besprechung der Entscheidung BGH NJW 2005, 3351
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Marc-Philippe Weller
Published/Copyright:
September 15, 2006
Abstract
ZPO § 50; EWR Art. 31, 34; EGV Art. 310
1. Eine in dem EFTA-Staat Fürstentum Liechtenstein nach dessen Vorschriften wirksam gegründete Kapitalgesellschaft ist in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens auf der Grundlage der darin garantierten Niederlassungsfreiheit (Art. 31 EWR) – unabhängig von dem Ort ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes – in der Rechtsform anzuerkennen, in der sie gegründet wurde.
2. Eine liechtensteinische Aktiengesellschaft ist daher befugt, ihre vertraglichen Rechte in der Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.
Published Online: 2006-09-15
Published in Print: 2006-09-01
© Walter de Gruyter
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