Stammkapital heute – Zum veränderten Verständnis vom System des festen Kapitals und seinen Konsequenzen
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Tim Drygala
Abstract
I. Einleitung
Die Figur des festen Grundkapitals hat zur Zeit das, was man in der Politik eine schlechte Presse nennt. Mehrere vor allem ökonomisch argumentierende Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass das feste Kapital nicht nur nutzlos, sondern sogar regelrecht schädlich sei, da es vermeidbare Transaktionskosten verursache. Aus diesem Grund plädieren die Vertreter dieser Ansicht für eine Abschaffung des festen Kapitals und den Übergang zu einem System beweglicher Ausschüttungssperren, wie wir es aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis kennen. Zudem wird verstärkt auf die vertragliche Selbstvorsorge der verhandlungsstarken Großgläubiger hingewiesen, von der die in einer schwächeren Position befindlichen Gläubiger als Free Rider profitieren könnten. Gleichzeitig bietet die zunehmend auch in Deutschland wahrgenommene Rechtsform der Limited Company Anschauungsmaterial dafür, dass in einer der führenden Volkswirtschaften der Welt das Wirtschaften mit beschränkter Haftung offenbar auch ohne festes Kapital nicht schlecht funktioniert. Das spricht prima facie dafür, dass das feste Kapital offenbar nicht so unentbehrlich ist, wie viele gedacht haben.
© Walter de Gruyter
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- Berichtspflichten des Vorstands und Rechtsschutz der Aktionäre bei der Ausübung der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss im Rahmen eines genehmigten Kapitals - Anmerkung zu BGH ZIP 2005, 2205 (Mangusta/Commerzbank I) sowie BGH ZIP 2005, 2207 (Mangusta/Commerzbank II)
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