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Die »Schuldspruchänderung« im Wiederaufnahmerecht

– Zugleich Besprechung von BGHSt 48, 153 –
  • Sascha Ziemann
Veröffentlicht/Copyright: 22. Januar 2007
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Juristische Rundschau
Aus der Zeitschrift Band 2006 Heft 10

Abstract

I. Wiederaufnahmerechtliche Bedeutung der Entscheidung

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auf dem Gebiet des Wiederaufnahmerechts sind außerordentlich selten, da dieser nur über die sofortigen Beschwerden gegen erstinstanzliche OLG-Entscheidungen entscheidet. Der hier zu besprechende Beschluss des 3. Strafsenats des BGH vom 20. Dezember 2002 ist einer dieser seltenen Fälle, und er ist darüber hinaus auch wiederaufnahmerechtlich von großer Bedeutung. Denn: Entgegen der sonst eher restriktiven Wiederaufnahmepraxis wird eine partielle Wiederaufnahme (propter falsa, § 359 Nr. 2 StPO) zur Änderung eines tateinheitlichen Schuldspruchs zugelassen, obwohl diese aufgrund der absoluten Strafandrohung der beiden angegriffenen rechtskräftigen Verurteilungen – Völkermord in Tateinheit mit Mord – schon von vornherein zu keiner Veränderung im Strafausspruch führen kann (vom BGH an einer Stelle als »Schuldspruchänderung« bezeichnet).

Published Online: 2007-01-22
Published in Print: 2006-10-01

© Walter de Gruyter

Heruntergeladen am 19.11.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/JURU.2006.110/pdf
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