Der Schutz des Bürgen durch die Einrede der Aufrechenbarkeit – am Beispiel von Aufrechnungsverboten gemäß § 394 BGB
-
Volker Wiese
Abstract
Seit jeher ist die Frage umstritten, welche Einreden einem Bürgen zustehen, wenn zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner der gesicherten Forderung eine Aufrechnungslage besteht. Im Kern geht es um die Auslegung der Vorschrift § 770 Abs. 2 BGB, nach der ein Bürge die Befriedigung des Gläubigers verweigern kann, »solange sich der Gläubiger durch Aufrechnung gegen eine fällige Forderung des Hauptschuldners befriedigen kann.« Einigkeit konnte nie erzielt werden, ob in § 770 Abs. 2 BGB auf die Aufrechnungsbefugnis des Gläubigers abgestellt ist, wie es der Wortlaut nahe legt, oder nicht vielmehr auf die Aufrechnungsbefugnis des Hauptschuldners. Letzteres hat der BGH in BGHZ 153, 293, 301 f. (NJW 2003, 1521, 1523) verworfen und entschieden, »dass die Einrede der Aufrechenbarkeit dem Bürgen unabhängig davon zusteht, ob der Hauptschuldner aufrechnen kann.«
© Walter de Gruyter
Articles in the same Issue
- Der Schutz des Bürgen durch die Einrede der Aufrechenbarkeit – am Beispiel von Aufrechnungsverboten gemäß § 394 BGB
- Gedanken zur Strafzumessungslösung bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung
- Die »Schuldspruchänderung« im Wiederaufnahmerecht
- Spannungen zwischen Verteidiger und Richter als Befangenheitsgrund
- VerfGH Berlin v. 22. 11. 2005 – 206/03, Rechtliches Gehör im Zivilprozess
- BGH v. 1. 6. 2006 – IV ZR 46/04, Rückabwicklung des Versicherungsvertrages nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (Looschelders)
- BGH v. 7. 6. 2005 – VI ZR 192/04, Schadensberechung bei unfallbeschädigtem Fahrzeug (Huber)
- BGH v. 22. 9. 2005 – IX ZB 7/04, Beschluss des Präsidenten einer französischen Anwaltskammer als Entscheidung i. S. d. Art. 32 EuGVVO (Gruber)
- BGH v. 22. 9. 2005 – IX ZB 265/04, Drittwiderspruchsklage gegen Vollziehungsmaßnahmen eines dinglichen Arrests aus Strafverfahren (Hoffmann)
- BGH v. 26. 8. 2005 – 2 StR 226/05, Zum Recht des Angeklagten auf Einsicht in die Akten eines abgetrennten Verfahrens. Auch ein an der Vortat Beteiligter kann Mitglied einer Geldwäscherbande sein (Krack)
- OLG Hamm v. 7. 10. 2004 – 2 Ss 345/04, Spannungen zwischen Verteidiger und Richter als Befangenheitsgrund (mit Abhandlung Zwiehoff)
- BAG aktuell
- Buchbesprechungen
Articles in the same Issue
- Der Schutz des Bürgen durch die Einrede der Aufrechenbarkeit – am Beispiel von Aufrechnungsverboten gemäß § 394 BGB
- Gedanken zur Strafzumessungslösung bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung
- Die »Schuldspruchänderung« im Wiederaufnahmerecht
- Spannungen zwischen Verteidiger und Richter als Befangenheitsgrund
- VerfGH Berlin v. 22. 11. 2005 – 206/03, Rechtliches Gehör im Zivilprozess
- BGH v. 1. 6. 2006 – IV ZR 46/04, Rückabwicklung des Versicherungsvertrages nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (Looschelders)
- BGH v. 7. 6. 2005 – VI ZR 192/04, Schadensberechung bei unfallbeschädigtem Fahrzeug (Huber)
- BGH v. 22. 9. 2005 – IX ZB 7/04, Beschluss des Präsidenten einer französischen Anwaltskammer als Entscheidung i. S. d. Art. 32 EuGVVO (Gruber)
- BGH v. 22. 9. 2005 – IX ZB 265/04, Drittwiderspruchsklage gegen Vollziehungsmaßnahmen eines dinglichen Arrests aus Strafverfahren (Hoffmann)
- BGH v. 26. 8. 2005 – 2 StR 226/05, Zum Recht des Angeklagten auf Einsicht in die Akten eines abgetrennten Verfahrens. Auch ein an der Vortat Beteiligter kann Mitglied einer Geldwäscherbande sein (Krack)
- OLG Hamm v. 7. 10. 2004 – 2 Ss 345/04, Spannungen zwischen Verteidiger und Richter als Befangenheitsgrund (mit Abhandlung Zwiehoff)
- BAG aktuell
- Buchbesprechungen