Anerkennungsgrundsatz und Rechtsmissbrauch im europäischen Fahrerlaubnisrecht
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Johannes Saurer
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung wurde vom EuGH bislang als nahezu unantastbarer Grundpfeiler des EU-Fahrerlaubnisrechts betrachtet. In zwei Parallelentscheidungen vom 26. 6. 2008 lässt der EuGH nun erstmals die Durchbrechung des Anerkennungsgrundsatzes in bestimmten Fällen des Rechtsmissbrauchs zu und trägt damit zur Eindämmung des sogenannten EU-Führerscheintourismus bei. Die Entscheidungen sind gleichwohl in ihrer Reichweite begrenzt, da der EuGH weder die eigene Rechtsprechung auf anderen Rechtsgebieten, noch die weitergehenden Argumente der deutschen Rechtspraxis oder die Schlussanträge des Generalanwalts aufgreift.
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