Der Anwendungsbereich der AGB-Kontrolle
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Michael Grünberger
In Klausuren ist die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mittlerweile zu einem Standardproblem geworden. In der Ausbildung wird deshalb der Schwerpunkt regelmäßig auf die Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle gesetzt. Damit man in diese Prüfung überhaupt einsteigen darf, muss es sich bei den Vertragsbedingungen um AGB handeln. Für eine erfolgreiche Fallbearbeitung ist es notwendig, den Normzweck der AGB-Kontrolle und ihre Legitimation in einer von Vertragsfreiheit geprägten Zivilrechtsordnung zu verstehen (I). Bevor man mit einer AGB-Prüfung beginnt, muss man untersuchen, ob die damit verfolgten Ziele nicht schon durch zwingendes Gesetzesrecht verwirklicht sind (II). Im Anschluss schildert dieser Beitrag darauf aufbauend und anhand von Fallbeispielen den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB (III).
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