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Die Mordmerkmale »grausam« und »mit gemeingefährlichen Mitteln«
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Michael Köhne
Published/Copyright:
March 4, 2010
Durch die Mordmerkmale (§ 211 Abs. 2 StGB) werden die vorsätzlichen Tötungsdelikte in Mord und Totschlag unterteilt. Dies ist von großer praktischer Bedeutung, weil für einen Mord absolut die lebenslange Freiheitsstrafe angedroht ist. Zur Verhinderung einer unangemessen hohen Strafe im Einzelfall sind die Merkmale einengend zu interpretieren. Der folgende Beitrag befasst sich insoweit mit den Mordmerkmalen »grausam« und »mit gemeingefährlichen Mitteln«.
Online erschienen: 2010-03-04
Erschienen im Druck: 2009-April
© Copyright 2009 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin
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