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Die Mordmerkmale »grausam« und »mit gemeingefährlichen Mitteln«

  • Michael Köhne
Published/Copyright: March 4, 2010
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JURA - Juristische Ausbildung
From the journal Volume 31 Issue 4

Durch die Mordmerkmale (§ 211 Abs. 2 StGB) werden die vorsätzlichen Tötungsdelikte in Mord und Totschlag unterteilt. Dies ist von großer praktischer Bedeutung, weil für einen Mord absolut die lebenslange Freiheitsstrafe angedroht ist. Zur Verhinderung einer unangemessen hohen Strafe im Einzelfall sind die Merkmale einengend zu interpretieren. Der folgende Beitrag befasst sich insoweit mit den Mordmerkmalen »grausam« und »mit gemeingefährlichen Mitteln«.

Online erschienen: 2010-03-04
Erschienen im Druck: 2009-April

© Copyright 2009 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin

Downloaded on 15.12.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/JURA.2009.265/html
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