Startseite Germanistische Linguistik Die Entzifferung der Gattung „Hexenprozessakte“ – Anmerkungen aus historischer Perspektive
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Die Entzifferung der Gattung „Hexenprozessakte“ – Anmerkungen aus historischer Perspektive

  • Rita Voltmer
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Abstract

Die Präsenz der Gattung „Hexenprozessakte“ ist in der interdisziplinären und internationalen Forschung nicht zu übersehen. Unter dem Etikett „Hexenprozessakte“ wird eine Vielfalt gerichtsnotorisch gewordener Fälle subsumiert, die - deklariert als superstitiöse, magische bzw. zauberische Delikte- vor unterschiedlichen Gerichts- und Appellationsinstanzen in Europa und seinen Kolonien verhandelt sowie höchst variantenreich schriftlich gespeichert wurden. Die Funktion der Protokolle als regelbestimmte, rechtsfindende und rechtsetzende Dokumente, die innerhalb eines Kriminalverfahrens zum Zweck der Legitimation und juristischen Beweiskraft entstanden sind, bestimmte maßgeblich den Inhalt. Nach einer kurzen Einführung in die unterschiedlichen methodischen Herangehensweisen wird der Konstruktcharakter der Gattung „Hexenprozessakte“ problematisiert im Vergleich von Aktenmaterial aus Neuengland, Schweden, Finnland, Norwegen, Luxemburg und Lothringen. Besondere Bedeutung erlangte die von frühneuzeitlichen Gerichten vorgenommene narrative typification, welche sich aus entsprechenden Schuldvermutungen, Vorannahmen und Vorurteilen speiste. An Beispielen aus dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation im Vergleich mit anderen europäischen Regionen wird gezeigt, dass die Schreiber (Notare) als wichtige Akteure (directores) im Verfahren und bei der Anlage des Wissensspeichers „Hexenprozessakte“ zu gelten haben.

Abstract

Die Präsenz der Gattung „Hexenprozessakte“ ist in der interdisziplinären und internationalen Forschung nicht zu übersehen. Unter dem Etikett „Hexenprozessakte“ wird eine Vielfalt gerichtsnotorisch gewordener Fälle subsumiert, die - deklariert als superstitiöse, magische bzw. zauberische Delikte- vor unterschiedlichen Gerichts- und Appellationsinstanzen in Europa und seinen Kolonien verhandelt sowie höchst variantenreich schriftlich gespeichert wurden. Die Funktion der Protokolle als regelbestimmte, rechtsfindende und rechtsetzende Dokumente, die innerhalb eines Kriminalverfahrens zum Zweck der Legitimation und juristischen Beweiskraft entstanden sind, bestimmte maßgeblich den Inhalt. Nach einer kurzen Einführung in die unterschiedlichen methodischen Herangehensweisen wird der Konstruktcharakter der Gattung „Hexenprozessakte“ problematisiert im Vergleich von Aktenmaterial aus Neuengland, Schweden, Finnland, Norwegen, Luxemburg und Lothringen. Besondere Bedeutung erlangte die von frühneuzeitlichen Gerichten vorgenommene narrative typification, welche sich aus entsprechenden Schuldvermutungen, Vorannahmen und Vorurteilen speiste. An Beispielen aus dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation im Vergleich mit anderen europäischen Regionen wird gezeigt, dass die Schreiber (Notare) als wichtige Akteure (directores) im Verfahren und bei der Anlage des Wissensspeichers „Hexenprozessakte“ zu gelten haben.

Heruntergeladen am 15.12.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783110679649-002/html
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