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VerfGH Berlin v. 20. 3. 2007 – 40/06, Allgemeiner Gleichheitssatz; Willkürverbot; unzulässiger Ausforschungsbeweis
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Veröffentlicht/Copyright:
3. Februar 2008
Abstract
VvB Art. 10 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
Es ist anerkannt, dass der allgemeine Gleichheitssatz in seiner Ausformung als Rechtsanwendungsgleichheit und Willkürverbot verletzt ist, wenn ein Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist (hier: unvertretbare Annahme des Zivilgerichts über das Vorliegen eines unzulässigen Ausforschungsbeweises).
VerfGH des Landes Berlin, Beschl. v. 20. 3. 2007 – VerfGH 40/06.
Published Online: 2008-02-03
Published in Print: 2008-01-01
© Walter de Gruyter
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Artikel in diesem Heft
- Das Recht auf Besichtigung von Sachen
- Wo sind die Adressaten der Sicherungsverwahrung? Zur Rückfallgefahr schwerer Gewalttäter
- Beschuldigtenstatus und qualifizierte Belehrung
- VerfGH Berlin v. 20. 3. 2007 – 40/06, Allgemeiner Gleichheitssatz; Willkürverbot; unzulässiger Ausforschungsbeweis
- BGH v. 9. 10. 2006 – II ZR 46/05, Klagebefugnis eines Aktionärs zur Fortführung einer Anfechtungsklage analog § 266 Abs. 2 ZPO
- BGH v. 23. 11. 2006 – IX ZR 21/03, Pflichtverletzung eines Anwalts bei Beratung zur Rückgabe der Kassenzulassung
- BGH v. 10. 1. 2007 – XII ZR 72/04, Aufklärungspflicht des Autovermieters bzgl. Unfallersatztarifen
- BGH, Beschl. 23. 8. 2007 – 3 StR 50/07, Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats zur Vollstreckungslösung bei der Strafzumessung in Fällen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung
- BGH, Urt v. 3. 7. 2007 – 1 StR 3/07, Beschuldigtenstatus und qualifizierte Belehrung (mit Abhandlung Roxin)
- Buchbesprechungen
- BAG aktuell
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