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Wo sind die Adressaten der Sicherungsverwahrung? Zur Rückfallgefahr schwerer Gewalttäter

  • Stefan Harrendorf
Published/Copyright: February 3, 2008
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Juristische Rundschau
From the journal Volume 2008 Issue 1

Abstract

In den letzten zehn bis fünfzehn Jahren war die Fortentwicklung des Straf- und Strafprozessrechts von zunehmender Verschärfung bestimmt. Wir müssen mit den Auswüchsen einer repressiven Kriminalpolitik leben. Zu diesen gehört gerade auch die Entwicklung des Sicherungsverwahrungsrechts seit 1998. Anfang der 1990er Jahre ging man noch von einer baldigen Abschaffung der damals ein Mauerblümchendasein fristenden Vorschrift des § 66 StGB a. F. aus. Es ist anders gekommen.Wir haben nun einen erweiterten § 66 StGB, dazu die vorbehaltene und als bisherigen Schlussstein die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die wir zu einem Gutteil einem in Bezug auf das befristete Fortgeltenlassen der für verfassungswidrig erklärten Länderunterbringungsgesetze bedenklichen und misslungenenUrteil des BVerfG verdanken.

Published Online: 2008-02-03
Published in Print: 2008-01-01

© Walter de Gruyter

Downloaded on 28.10.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/juru.2008.1.6/html
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