Startseite Die aktuelle Entscheidung Das Bundesverfassungsgericht »bestimmt« den Inhalt des Untreuetatbestandes
Artikel
Lizenziert
Nicht lizenziert Erfordert eine Authentifizierung

Die aktuelle Entscheidung Das Bundesverfassungsgericht »bestimmt« den Inhalt des Untreuetatbestandes

  • Martin Böse
Veröffentlicht/Copyright: 9. Juli 2011
Veröffentlichen auch Sie bei De Gruyter Brill
JURA - Juristische Ausbildung
Aus der Zeitschrift Band 33 Heft 8

In seinem Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit des § 266 StGB entnimmt das Bundesverfassungsgericht dem Art. 103 Abs. 2 GG weitreichende Vorgaben für die Auslegung des Untreuetatbestandes. Das Gericht setzt sich eingehend mit den Tatbestandsmerkmalen der Vermögensbetreuungspflicht, ihrer Verletzung und der Herbeiführung eines Vermögensnachteils auseinander und formuliert auf dieser Grundlage Ansätze für eine einschränkende Auslegung des § 266 StGB. Die Ausführungen zum Bestimmtheitsgebot weisen jedoch über den Untreuetatbestand hinaus, indem sie allgemeine Anforderungen an die Auslegung von Strafgesetzen aufstellen und die Strafgerichte insoweit einer erhöhten verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterwerfen.

Online erschienen: 2011-07-09
Erschienen im Druck: 2011-August

© 2011 by Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/Boston

Heruntergeladen am 24.9.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/jura.2011.103/html
Button zum nach oben scrollen