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BGH v. 25.4.2007 – 1 StR 159/07

Veröffentlicht/Copyright: 22. August 2007
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Juristische Rundschau
Aus der Zeitschrift Band 2007 Heft 7

Abstract

§§ 29 ff. BtMG; §§ 25, 27 StGB; § 261 StPO

Behauptet der Transporteur von Betäubungsmitteln, sein Tatbeitrag habe sich darin erschöpft, die Betäubungsmittel im Auftrag eines Dritten zu transportieren, und individualisiert er seinen Auftraggeber nicht, so ist der Tatrichter nicht auf Grund des Zweifelssatzes gehalten, diese auf eine Beihilfe zum Handeltreiben abzielende Einlassung zugrunde zu legen, wenn keine zuverlässigen Anhaltspunkte für Auftrag und Person des Auftraggebers vorliegen.

Beschl. des BGH v. 25. 4. 2007 – 1 StR 159/07 –.

Published Online: 2007-08-22
Published in Print: 2007-07-27

© Walter de Gruyter

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