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BGH v. 17. 5. 2006 – XII ZB 250/03, Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit eines Ehevertrags

Published/Copyright: August 22, 2007
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Juristische Rundschau
From the journal Volume 2007 Issue 7

Abstract

§ 138 BGB

Ergibt bereits die Gesamtwürdigung eines Ehevertrags, dessen Inhalt für eine Partei ausnahmslos nachteilig ist und dessen Einzelregelungen durch keine berechtigten Belange der anderen Partei gerechtfertigt werden, dessen Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB), so erfasst die Nichtigkeitsfolge notwendig den gesamten Vertrag; für eine Teilnichtigkeit bleibt in einem solchen Fall kein Raum. Insbesondere lässt sich die Nichtigkeit des vereinbarten Ausschlusses des Versorgungsausgleichs nicht deshalb verneinen, weil bereits der Ausschluss des nachehelichen Unterhalts seinerseits nichtig sei und die benachteiligte Partei deshalb mit Hilfe des Altersvorsorgeunterhalts eine eigene Altersvorsorge aufbauen könne.

Beschl. des BGH v. 17. 5. 2006 – XII ZB 250/03.

Published Online: 2007-08-22
Published in Print: 2007-07-27

© Walter de Gruyter

Downloaded on 1.10.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/JURU.2007.083/html
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