Startseite Überlange Kindesunterhaltsverfahren im Lichte der Verfahrensgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention
Artikel
Lizenziert
Nicht lizenziert Erfordert eine Authentifizierung

Überlange Kindesunterhaltsverfahren im Lichte der Verfahrensgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention

  • Matthäus Uitz
Veröffentlicht/Copyright: 18. Januar 2025

Zusammenfassung

Das Kindesunterhaltsrecht will die Befriedigung der elementaren Lebensbedürfnisse jener natürlichen Personen gewährleisten, denen seine materiellen Vorschriften vermögenswerte Leistungsansprüche gegen bestimmte Unterhaltsschuldner verleihen, bei denen es sich in aller Regel um ihre Angehörigen handelt. Die Verwirklichung dieses materiellen Versorgungsziels erfordert die rasche Durchsetzung und Zwangsvollstreckung von berechtigterweise erhobenen Kindesunterhaltsansprüchen im Verfahrensweg, um ihre Alimentationsfunktion nicht zu entwerten. Die Frage, welche Anforderungen die Verfahrensgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an die Effizienz und Effektivität der nationalen Verfahrensrechtsordnungen der 46 Mitgliedstaaten des Europarates stellen, insoweit Kindesunterhaltsansprüche den Verfahrensgegenstand bilden, versucht dieser Beitrag im Folgenden zu beantworten.

Online erschienen: 2025-01-18
Erschienen im Druck: 2025-01-01

© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Heruntergeladen am 5.11.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/gvrz-2025-080102/pdf
Button zum nach oben scrollen