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Carsten Quilitzsch, Flick Gocke Schaumburg/Bonn — Authorized OECD Approach nach § 1 Abs. 5 AStG und der BsGaV auf dem Prüfstand – Auswirkungen der BFH-Urteile v. 18.12.2024
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Xaver Ditz
Veröffentlicht/Copyright:
27. August 2025
Zusammenfassung
Der BFH äußerte sich jüngst in seinen Urteilen v. 18.12.2024 zur Tragweite der Anwendung des § 1 Abs. 5 AStG und der BsGaV im Hinblick auf die Gewinnermittlung von Betriebsstätten. Im Wesentlichen hat die Rechtsprechung festgehalten, dass § 1 Abs. 5 AStG nicht als eigenständige Rechtsgrundlage für die Gewinnermittlung qualifiziert, sondern vielmehr als reine Korrekturvorschrift dient und der AOA demzufolge unzureichend im innerstaatlichen Recht umgesetzt wurde. Nachfolgend werden hierauf aufbauend die Konsequenzen aus den Urteilen besprochen.
Online erschienen: 2025-08-27
Erschienen im Druck: 2025-08-01
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Carsten Quilitzsch, Flick Gocke Schaumburg/Bonn — Authorized OECD Approach nach § 1 Abs. 5 AStG und der BsGaV auf dem Prüfstand – Auswirkungen der BFH-Urteile v. 18.12.2024
- Strukturelle, steuersystematische und praxisrelevante Dreieckskonstellationen im grenzüberschreitenden Kontext – zugleich Überlegungen zur Dogmatik der Konkurrenz von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und § 1 AStG (Teil 1)
- Die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen – systematische Erwägungen im Anschluss an die Entscheidung des BFH vom 27.3.2024 – VI R 5/22, BStBl. II 2024, 748 = FR 2024, 721
- Ceterum censeo
- Zwischen Startbahn und Steuerrecht schweben sie hernieden
- Rechtsprechung
- Betriebsübertragung
- Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch
- Steuerbefreiungen
- Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG
- Außergewöhnliche Belastungen
- Anforderungen an das sog. Schonvermögen der unterhaltenen Person beim Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen
- Internationales Steuerrecht
- Abkommensrechtliche Betriebsstätte eines Taxiunternehmens in den Räumen einer Taxifunkzentrale
- Außensteuerrecht
- § 1 Abs. 5 Satz 1 AStG als Einkünftekorrekturvorschrift
- Impressum
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Carsten Quilitzsch, Flick Gocke Schaumburg/Bonn — Authorized OECD Approach nach § 1 Abs. 5 AStG und der BsGaV auf dem Prüfstand – Auswirkungen der BFH-Urteile v. 18.12.2024
- Strukturelle, steuersystematische und praxisrelevante Dreieckskonstellationen im grenzüberschreitenden Kontext – zugleich Überlegungen zur Dogmatik der Konkurrenz von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und § 1 AStG (Teil 1)
- Die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen – systematische Erwägungen im Anschluss an die Entscheidung des BFH vom 27.3.2024 – VI R 5/22, BStBl. II 2024, 748 = FR 2024, 721
- Ceterum censeo
- Zwischen Startbahn und Steuerrecht schweben sie hernieden
- Rechtsprechung
- Betriebsübertragung
- Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch
- Steuerbefreiungen
- Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG
- Außergewöhnliche Belastungen
- Anforderungen an das sog. Schonvermögen der unterhaltenen Person beim Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen
- Internationales Steuerrecht
- Abkommensrechtliche Betriebsstätte eines Taxiunternehmens in den Räumen einer Taxifunkzentrale
- Außensteuerrecht
- § 1 Abs. 5 Satz 1 AStG als Einkünftekorrekturvorschrift
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