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Die Europäisierung des Strafrechtsaus der polnischen Sicht

Published/Copyright: February 15, 2005

Abstract

 Es würde den Rahmen dieses Referats sprengen, wollte man ausführlich die Strafrechtsinstitute in vergleichender Sicht darstellen. Von Bedeutung kann,wie mir scheint, eine Darstellung der wichtigsten Ausgangspunkte für eine Debatte über die Annäherung der Strafbarkeitsgrundsätze in den Mitgliedstaatender Europäischen Union sein. Die Frage, ob dies überhaupt möglichsei, war bereits Gegenstand zahlreicher Diskussionen und Überlegungen.Seit 1991 fanden in Deutschland mindestens vier große Konferenzen zudiesem Thema statt. Und wie es bei solchen Fragen nicht selten der Fall ist,gingen die Meinungen zu einer möglichen Annäherung im Allgemeinen, undzur Notwendigkeit eines europäischen Strafrechts im Sinne einer supranationalen Strafrechtsordnung im Besonderen stark auseinander, und sindnach wie vor geteilt. Es besteht heute kein Zweifel darüber, dass ein europäisches Wirtschaftsrecht bereits Tatsache ist, dass an einem europäischen Verwaltungsrechtgearbeitet wird, dass für die Schaffung des europäischen Zivilrechts sehr viel getan wurde. Warum kommt es also dann zu Bedenken,wenn von einem europäischen Strafrecht die Rede ist? Es wird oft betont,dass es gerade das Strafrecht sei, in dem die Souveränität eines Staates imhöchsten Grad zum Ausdruck kommt. In dem Recht zu strafen, d.h. zubestimmen, welche Verhaltensweisen auf dem jeweiligen Gebiet strafwürdigzu sein haben, und welche Strafen für solche Verhaltensweisen vorzusehensind, kommt die Souveränität eines Staates am deutlichsten zum Ausdruck.

Published Online: 2005-02-15
Published in Print: 2005-02-06

Walter de Gruyter GmbH & Co. KG

Downloaded on 19.4.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/zstw.2006.117.4.749/html
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