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Neuausrichtung der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung im weiteren Sinne

Besprechung von BGH, Beschluss vom 27.6.2023 – II ZR 57/21, BGH, Beschluss vom 11.7.2023 – XI ZB 20/21, BGH, Beschluss vom 25.7.2023 – XI ZB 11/21 sowie BGH, Urteil vom 24.10.2023 – II ZR 57/21
  • Philipp Maximilian Holle EMAIL logo
Veröffentlicht/Copyright: 13. Februar 2025

1 Die deutsche Prospekthaftung ruhte lange Zeit stabil auf einer allgemeinen, von der Rechtsprechung entwickelten bürgerlich-rechtlichen und einer spezialgesetzlichen Grundlage. Allerdings baute der Gesetzgeber die spezialgesetzliche Grundlage in der Vergangenheit immer weiter aus. Diese Verschiebung in der Tektonik wurde nun jüngst zum Ausgangspukt eines offen ausgetragenen höchstrichterlichen Kräftemessens, das die gesamte Architektur der Prospekthaftung ins Wanken gebracht hat. Konkret geht es um die Frage, ob neben den ausgebauten Spezialgesetzen noch Platz für eine allgemeine bürgerlich-rechtliche Haftung bleibt. Nunmehr versuchen sich die streitenden Senate daran, die Architektur gemeinsam und ohne Einschaltung des Großen Senats wieder zu stabilisieren. Der nachfolgende Beitrag unterzieht dieses Unterfangen einer kritischen Würdigung und zeigt auf, dass es die gewachsenen Spannungen nicht umfänglich beseitigt.

For a long time, German prospectus liability was based on general civil law and special provisions. In the past, however, the legislator has continually expanded the special provisions. This has resulted in a dispute within the Federal Court of Justice (Bundesgerichtshof). In particular, the question arises to what extent there is still room for general civil liability in addition to the special provisions. The disputing panels have now come to an arrangement. The following article critically assesses the outcome and demonstrates that it does not completely resolve the dispute. 2

Online erschienen: 2025-02-13
Erschienen im Druck: 2025-02-11

© 2025 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Heruntergeladen am 2.10.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/zgr-2025-0001/html
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