„Ressortforschung“ als Modus der Verwendung (sozial)wissenschaftlichen Wissens
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Volker Ronge
Zusammenfassung
An zwei Beispielen werden die Funktionen der sog. Ressortforschung – als über die Ministerialbürokratie hinaus getriebene Beratung und Verwissenschaftlichung der Politik – sowie ihre Besonderheiten – als prekäre Transfer- und Transformationsaufgabe zwischen den eigenständigen Sozialsystemen von Wissenschaft und Politik – auf empirischer Basis dargestellt. In den weiteren Kontext der Forschung zur sozialen Verwendung von Sozialwissenschaft gestellt, bildet die Ressortforschung einen institutionellen Modus des Transfers und der Transformation sozialwissenschaftlicher Ergebnisse: sie adressiert sich an Institutionen und ist – in Ressortforschungseinrichtungen – selbst institutionalisiert.
Summary
Applied (social science) research on behalf of government agencies makes up an example for the more general process and problem of transfer of scientific knowledge into (political) praxis. Government agencies increasingly use this mode of consulting which is to be interpreted as an extension of ministerial bureaucracy. Two examples of such governmental research organizations are taken to demonstrate what functions are fulfilled, and how the precarious balance between the societal systems of science and politics can be upheld within the organizations.
© 1988 by Lucius & Lucius, Stuttgart
Artikel in diesem Heft
- Abhandlungen
- Zu diesem Heft: „Verwendung soziologischen Wissens in juristischen Zusammenhängen“
- Sozialwissenschaftliche Ergebnisse und Argumente in der Familiengesetzgebung
- Die Suche nach dem Kindeswohl – Ein Lehrstück der soziologischen Jurisprudenz
- „Ressortforschung“ als Modus der Verwendung (sozial)wissenschaftlichen Wissens
- Verwendung sozialwissenschaftlichen Wissens im Gesetzgebungsverfahren. Zur Gesetzgebungsarbeit des Bundesbauministeriums
- Empirische Rechtsforschung als Ressortforschung im Bundesministerium der Justiz
- Gesetzesvorbereitende Forschung zu Sozialplänen im Konkurs
- Juristische Schutzwälle gegen Frauengleichstellungspolitik / Juridical protective walls against equal opportunity policy for women
- Die Bedeutung der Laienprogramme der Richter am Beispiel der Auslegung von § 1 246 RVO in der Sozialgerichtsbarkeit
- Normalität im Gefängnis?
- Vom Nachteil des Nutzens der Sozialwissenschaften für das Strafrecht
- Gegenöffentlichkeit und Gegenexperten
- Rezensionen
- Berichte und Ankündigungen
Artikel in diesem Heft
- Abhandlungen
- Zu diesem Heft: „Verwendung soziologischen Wissens in juristischen Zusammenhängen“
- Sozialwissenschaftliche Ergebnisse und Argumente in der Familiengesetzgebung
- Die Suche nach dem Kindeswohl – Ein Lehrstück der soziologischen Jurisprudenz
- „Ressortforschung“ als Modus der Verwendung (sozial)wissenschaftlichen Wissens
- Verwendung sozialwissenschaftlichen Wissens im Gesetzgebungsverfahren. Zur Gesetzgebungsarbeit des Bundesbauministeriums
- Empirische Rechtsforschung als Ressortforschung im Bundesministerium der Justiz
- Gesetzesvorbereitende Forschung zu Sozialplänen im Konkurs
- Juristische Schutzwälle gegen Frauengleichstellungspolitik / Juridical protective walls against equal opportunity policy for women
- Die Bedeutung der Laienprogramme der Richter am Beispiel der Auslegung von § 1 246 RVO in der Sozialgerichtsbarkeit
- Normalität im Gefängnis?
- Vom Nachteil des Nutzens der Sozialwissenschaften für das Strafrecht
- Gegenöffentlichkeit und Gegenexperten
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