Artikel
Lizenziert
Nicht lizenziert
Erfordert eine Authentifizierung
ÖR Das „intendierte Ermessen“
-
Friedrich Schoch
Veröffentlicht/Copyright:
22. April 2010
Die gesetzliche Programmierung der Verwaltung korreliert mit der gerichtlichen Kontrolldichte. Ist eine Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln (vgl. § 40 VwVfG), beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle auf die Ermittlung von Ermessensfehlern (vgl. § 114 S. 1 VwGO). Das von der Rechtsprechung entwickelte »intendierte Ermessen« hat Konsequenzen für die Ermessensfehlerlehre, reduziert zugleich aber auch die behördliche Begründungspflicht (§ 39 I 3 VwVfG).
Online erschienen: 2010-04-22
Erschienen im Druck: 2010-May
© 2010 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin
Sie haben derzeit keinen Zugang zu diesem Inhalt.
Sie haben derzeit keinen Zugang zu diesem Inhalt.
Artikel in diesem Heft
- ZR Ersatzzustellung bei bereits aufgegebenen Geschäftsräumen
- StR Zur Belehrungspflicht nach sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen
- Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kreditkartengeschäfts
- Berechnung des Schadens nach der Differenzhypothese
- Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Verbänden
- Juristenlatein – häppchenweise (II)
- ZR Stellvertretung – Grundstruktur und neuere Entwicklungen
- ÖR Das „intendierte Ermessen“
- ÖR Das behördliche Hausrecht
- Kriminologie im 21. Jahrhundert – Neue Erkenntnisse und Entwicklungen
- Die aktuelle Entscheidung Zur Notwendigkeit einer teleologisch-restriktiven Auslegung der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung nach § 224 I Nr. 4 StGB
- Übungshausarbeit ZR Traumurlaub in Tollinesien
- Übungsklausur StR Goldkette und Amulett
- Examensklausur Schwerpunktbereich Informations- und Medienrecht Die verhängnisvolle Freizeitveranstaltung
Artikel in diesem Heft
- ZR Ersatzzustellung bei bereits aufgegebenen Geschäftsräumen
- StR Zur Belehrungspflicht nach sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen
- Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kreditkartengeschäfts
- Berechnung des Schadens nach der Differenzhypothese
- Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Verbänden
- Juristenlatein – häppchenweise (II)
- ZR Stellvertretung – Grundstruktur und neuere Entwicklungen
- ÖR Das „intendierte Ermessen“
- ÖR Das behördliche Hausrecht
- Kriminologie im 21. Jahrhundert – Neue Erkenntnisse und Entwicklungen
- Die aktuelle Entscheidung Zur Notwendigkeit einer teleologisch-restriktiven Auslegung der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung nach § 224 I Nr. 4 StGB
- Übungshausarbeit ZR Traumurlaub in Tollinesien
- Übungsklausur StR Goldkette und Amulett
- Examensklausur Schwerpunktbereich Informations- und Medienrecht Die verhängnisvolle Freizeitveranstaltung