Startseite ÖR Das „intendierte Ermessen“
Artikel
Lizenziert
Nicht lizenziert Erfordert eine Authentifizierung

ÖR Das „intendierte Ermessen“

  • Friedrich Schoch
Veröffentlicht/Copyright: 22. April 2010
Veröffentlichen auch Sie bei De Gruyter Brill
JURA - Juristische Ausbildung
Aus der Zeitschrift Band 32 Heft 5

Die gesetzliche Programmierung der Verwaltung korreliert mit der gerichtlichen Kontrolldichte. Ist eine Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln (vgl. § 40 VwVfG), beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle auf die Ermittlung von Ermessensfehlern (vgl. § 114 S. 1 VwGO). Das von der Rechtsprechung entwickelte »intendierte Ermessen« hat Konsequenzen für die Ermessensfehlerlehre, reduziert zugleich aber auch die behördliche Begründungspflicht (§ 39 I 3 VwVfG).

Online erschienen: 2010-04-22
Erschienen im Druck: 2010-May

© 2010 by De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH, Berlin

Heruntergeladen am 7.9.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/jura.2010.358/html?lang=de&srsltid=AfmBOoohp9Frkrzb_RzSl45aDe1MiQX2DOPRZ5uzLx0VvnoLs5kD-gr8
Button zum nach oben scrollen