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Veröffentlicht/Copyright: 13. Januar 2021
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Reprints Desk bietet neuen Dokumentlieferdienst an

Über den Dokumentlieferdienst AutoDoc des FIZ Karlsruhe wird Reprints Desk das Akademische Programm für akademische Einrichtungen anbieten. Wie Research Solutions Inc. am 10. September 2020 ankündigte wird AutoDoc sofortigen Zugriff auf die Academic Collection von Reprints Desk erhalten. Reprints Desk ist eine Tochterfirma von Research Solutions. Seit 2016 liefert AutoDoc dem akademischen Bereich Dokumente, wenn ein Artikel nicht über eine Subskription beim Verlag erhältlich ist. Nutzerinnen und Nutzer des erweiterten Dienstes erhalten Zugriff auf urheberrechtskonforme, native PDF-Dateien aus 30.000 wissenschaftlichen Zeitschriften von etwa 60 Verlagen. Ein weiterer Vorteil sei, dass nicht auf fragwürdige Quellen zurückgegriffen werden müsse.

Weitere Informationen zu AutoDoc und zur Registrierung unter autodoc.products.fiz-karlsruhe.de.

Journalisten haben Presseauskunftsanspruch

Gegenüber Bundesbehörden haben Journalisten einen verfassungsunmittelbaren Presseauskunftsanspruch. Natürliche und juristische Personen haben dagegen einen Anspruch auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Dies geht aus der Antwort des Bundestages (19/21796) auf eine Kleine Anfrage (19/21551) der AfD-Fraktion hervor. Am 4. September 2020 informiert der Bundestag auf seiner Website, dass sich der besondere Anspruch von Journalisten und Medienvertretern aus Artikel 5 des Grundgesetzes ergibt.

Die Presse könne dadurch ihrer demokratischen Kontrollaufgabe nachkommen. Bürger könnten durch die Presse Informationen über Verfahren, Vorgänge und Missstände erhalten. Dies sei wichtig zur parlamentarischen Kontrolle.

Die Bundesregierung meint weiter, dass auch parlamentarische Anfragen ein Bestandteil der demokratischen Kontrolle seien. Allerdings müsse diese Form der Kontrolle auf ein „funktionsverträgliches Maß“ begrenzt sein. Die Belastung des Fachpersonals habe, so der Bundestag, in den letzten Legislaturperioden „erheblich“ zugenommen. So lag die Zahl der Kleinen Anfragen laut Vorlage in der vergangenen Legislaturperiode bei fast 4.000 und erreichte in der laufenden Legislaturperiode bis zum Stichtag 13. August 2020 bereits 8.067 Kleine Anfragen.

Handy-Verbot am Arbeitsplatz ist wenig sinnvoll

Angestellte bräuchten am Tag hin und wieder eine kleine Auszeit erklärt Psychologe Dominik Rosenauer gegenüber Pressetext. Das reduziere selbstverständlich die Produktivität der Angestellten. Ein Verbot sei aber wenig sinnvoll. Angestellte würden entweder aus Trotz trotzdem auf ihr Handy schauen oder sich von etwas anderem ablenken lassen, meint Rosenauer weiter. Pressetext schreibt in seinem Artikel vom 3. September 2020 weiter, dass sich Angestellte in den Vereinigten Staaten pro Tag 2,5 Stunden ablenken lassen würden. Dies ginge aus einer Umfrage von Screen Education unter 1.019 Angestellten hervor. Auch strikte Regeln würden daran nichts ändern. Obwohl 47 Prozent der Arbeitgeber der Befragten Handy-Verbote etabliert haben, gebe es Schwierigkeiten diese Maßnahmen umzusetzen. Unfälle sind eine weitere Folge der Ablenkung durch das Handy. 14 Prozent der Befragten geben an, es habe mindestens einen Unfall wegen Ablenkung gegeben. Bei der Hälfte diesen Fällen kam es zu Verletzungen oder gar Todesfällen. Außerdem wurde bei fast zwei Dritteln der Unfälle etwas beschädigt.

Link zur Umfrage „Digital Distraction & Workplace Safety Survey”: https://bit.ly/2Gdmb4v

TÜV-Verband fordert Regeln für Künstliche Intelligenz

Der TÜV-Verband hat ein Positionspapier veröffentlicht. Darin wird eine gesetzliche Regulierung von Produkten und Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz gefordert, schreibt der Verband am 7. September 2020 auf seiner Website. Seien beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz die Gesundheit oder Grundrechte von Menschen in Gefahr, sollten KI-Systeme Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, fordert Marc Fliehe, Leiter Digitalisierung und Cybersecurity beim TÜV-Verband. Weiter meint er, dass unterschiedliche Systeme verschiedene Anforderungen erfüllen müssten. Je nach Gefährdungspotential sollten KI-Systeme in Risikoklassen eingeteilt und entsprechend reguliert werden. Beispiele sind unter anderem automatisierte Fahrzeuge, medizinische Diagnosen, mit Menschen interagierende Roboter oder Entscheidungssysteme, die Personen betreffen. Von einem Regulierungsverzicht über formelle Anforderungen bis zu einem Verbot besonders gefährlicher oder ethisch fragwürdiger KI-Anwendungen könnte die Regulierung gestaffelt sein. Der TÜV-Verband unterstützt damit die Pläne der EU-Kommission, einen europäischen Rechtsrahmen für KI-Systeme zu schaffen.

Das Positionspapier ist abrufbar unter: https://www.vdtuev.de/news/positionspapier-ki.

Lesespuren Thomas Manns online verfügbar

Dank einer neuen Datenbanklösung sind nun Thomas Manns Anmerkungen in seiner Privatbibliothek online recherchierbar. Dies teilte die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich am 7. September 2020 mit. Im Thomas-Mann-Archiv der ETH-Bibliothek ist neben dem handschriftlichen Nachlass auch die private Bibliothek enthalten, die Thomas Mann bei seinem Tod 1955 hinterließ. Mann markierte und annotierte in zahlreichen seiner Bücher. Dass er Anmerkungen in viele seiner Bücher geschrieben hatte, war bekannt. Allerdings war nicht systematisch erfasst, welche Bücher in welcher Dichte bearbeitet worden waren.

In einem vom Schweizerischen Nationalfonds geförderten Kooperationsprojekt des Thomas-Mann-Archivs, der ETH-Bibliothek und der Professur für Literatur- und Kulturwissenschaft der ETH Zürich wurden daher sämtliche Lesespuren in der Nachlassbibliothek erschlossen und digitalisiert. In Rund 4300 Bänden sind Anmerkungen enthalten, das sind 60 Prozent. Im Projekt entstand eine neue Datenbanklösung, die direkten Zugang zu den über 2700 digitalisierten Bänden und den einzelnen Lesespuren schafft. Die Datenbank war wegen urheberrechtlicher Beschränkungen einzelner Bände seit April 2009 nur im Lesesaal des Thomas-Mann-Archivs zugänglich. Seit Sommer 2019 wurde die Rechtssituation in einem weiteren Projekt geklärt und die Datenbank so erweitert, dass rechtefreie Titel online gestellt und geschützte Inhalte abgegrenzt werden können. Damit ist es möglich, geschützte Titel online zu durchsuchen wobei Trefferlisten und Metadaten zu den erschlossenen Lesespuren einen guten Eindruck zu Menge und Art der Markierungen und Annotationen vermitteln. Über 900 Bände werden aktuell unter https://nb-web.tma.ethz.ch online gestellt. Einsichtnahme in Digitalisate und Volltexte der geschützten Bände ist weiterhin nur vor Ort im Thomas-Mann-Archiv möglich.

Zoom verbessert Sicherheit

Zoom verfügt jetzt über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle User-Accounts. Neben anderen Programmen ist während der Covid-19-Epidemie das Online-Konferenz-Programm Zoom zu einem wichtigen Bestandteil der mobilen Arbeit geworden. Allerdings gab es immer wieder Kritik wegen Datenschutz und -sicherheit. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung soll Konferenzen sicherer machen. Anwender müssen sich nach der Aktivierung des Authentifizierungsprozesses mit einem einmaligen Code ausweisen, den sie entweder per SMS, über einen Anruf, oder über eine Authentifizierungs-App erhalten. Jeder spezifische Code kann nur einmalig verwendet werden und ist zeitlich begrenzt gültig. Administratoren können auch festlegen, welche Konferenzteilnehmer sich auf diese Art ausweisen müssen.

Eine weitere Maßnahme soll das sogenannte „Zoombombings“ bekämpfen, bei der Trolle unerwünscht in Chats auftauchen. Um einen einzelnen Teilnehmer zu verbannen, müssen Moderatoren zuerst mit der neuen Option „Suspend Participant Activities“ alle Aktivitäten in der Konferenz einstellen. Dann können sie Zoom einzelne Nutzer melden, wobei sie Details zu deren Aktivitäten geben sowie Screenshots davon hinzufügen können. Sobald sie die Nachricht an die Betreiber geschickt haben, wird der Zoombomber entfernt und das Meeting kann weitergehen.

Corona-Falschmeldungen enttarnen

Mit Check the fact lassen sich Falschmeldungen über Corona finden und widerlegen. Zweifelhafte Meldungen, Bilder oder Tweets werden per Link oder Texteingabe auf check-the-fact.com hochgeladen, die Webseite liefert mit einer KI-basierten Online-Analyse und 36 Fachleuten verschiedener Fachrichtungen eine Einschätzung über den Wahrheitsgehalt: Grün: Glaubwürdig. Teilen erwünscht, Gelb: Zweifelhaft! Hinweise beachten, Rot: Unglaubwürdig. Nicht weitergeben! Klarstellen, Grau: Nicht auswertbar. Hinweise beachten

Bundeszentrale für Digitale Aufklärung

Die Bundeszentrale für Digitale Aufklärung ist eine Initiative der Staatsministerin für Digitalisierung, keine Behörde oder feste Organisationseinheit. Der Aufbau der Bundeszentrale ist als agiler Prozess angelegt. Die Maßnahmen und Veranstaltungen im Rahmen der Initiative werden personell und finanziell durch das Bundeskanzleramt getragen. Im Rahmen der ersten Projektphase hat 2020 ein Expertengespräch mit Stakeholdern aus den Bereichen Schule und Bildung stattgefunden, das dem Austausch über Handlungsbedarfe über die digitale Bildungstransformation diente.

Rechtskonformer Einsatz von Microsoft 365

Detlef Schmuck, Geschäftsführer der Hamburger TeamDrive GmbH (www.teamdrive.com), widerspricht der von Datenschützern geäußerten Ansicht, Microsoft 365 könne in Deutschland nicht rechtskonform genutzt werden. Zahlreiche Anwälte in Deutschland hätten die Microsoft-Software rechtskonform im Einsatz, allerdings in Kombination mit dem TeamDrive-Clouddienst, der dafür sorgt, dass alle personenbezogenen Daten hochverschlüsselt in einer deutschen Cloud und nicht in Microsofts OneDrive-Cloud abgelegt werden. TeamDrive gilt als „sichere Sync&Share-Software made in Germany“ für das Speichern, Synchronisieren und Teilen von Daten und Dokumenten, weil sie den Hochsicherheitsanforderungen gem. Paragraf 203 Strafgesetzbuch für Berufsgeheimnisträger entspricht. Grundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann – weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Dies ist seit Anfang 2020 sogar mit dem Datenschutzgütesiegel „EuroPriSe“ bestätigt. TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.

Lagebericht Bibliotheken 2020

Der Deutsche Bibliotheksverband hat seinen Bericht zur Lage der Bibliotheken für 2020 veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen der Coronavirus–Pandemie. Trotz der Hygienemaßnahmen konnten Menschen mithilfe zahlreicher Online-Services weiterhin mit Medien versorgt werden. Zudem hätten Bibliotheken schnell neue digitale Angebote geschaffen.

Doch die Coronavirus-Pandemie verursacht große finanzielle Belastungen. Es sei nicht abzusehen, wie sich die finanzielle Situation für Kommunen entwickeln wird. Daher befürchtet der Bibliotheksverband, dass es in der Folge im öffentlichen Sektor zu Einsparungen auf Kosten der Bibliotheken kommen könnte.

Weitere Themen sind die Entwicklung des digitalen Wandels in Bibliotheken, der Beitrag von Bibliotheken zu den UN-Nachhaltigkeitszielen, dem steigende Bedarf an Infrastruktur für Forschungsdaten und die Stärkung von Bibliotheken als Bildungseinrichtungen.

Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/publikationen/Bericht_zur_Lage_2020__2021_WEB.pdf

Informationsservice zbMATH Open Access

Der umfassende internationale Informationsservice zbMATH wird Anfang 2021 Open Access und damit kostenfrei zur Verfügung stehen. zbMATH (früher Zentralblatt für Mathematik) beinhaltet umfangreiche Informationen über mathematische Publikationen, Autoren, Referenzen und Software. Sie bietet damit die Option zum kollaborativen Arbeiten ebenso wie zur Verbreitung von mathematischem Wissen und zur Diskussion von Forschungsergebnissen. Damit diese Daten ohne Einschränkungen nachgenutzt und vernetzt werden können, wurde das bisherige Lizenzmodell zugunsten einer Open Access-Plattform aufgegeben. Offene Schnittstellen ermöglichen die Einbindung weiterer Dienste, wie Volltextsuchen aus freien digitalen Bibliotheken wie arXiv und EuDML und Verknüpfungen mit wenig erschlossenen mathematischen Forschungsdaten. FIZ Karlsruhe wird zunächst technisch reife Datenbestände in zbMATH einbinden und sie für weitere vernetzte Aktivitäten verfügbar machen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Produktwebsite von zbMATH unter www.zbmath.org sowie unter www.fiz-karlsruhe.de

Online erschienen: 2021-01-13
Erschienen im Druck: 2021-01-07

© 2021 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Heruntergeladen am 4.2.2026 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/iwp-2020-2141/html?lang=de
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