Erzwungener Gehorsam: Mechanismen russischer Herrschaftssicherung in den besetzten Gebieten der Ukraine
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Yana Lysenko
Yana Lysenko ist Politikwissenschaftlerin und arbeitet an der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen,
Zusammenfassung
Dieser Beitrag geht der Frage nach, wie und mit welchen Mitteln Russland den Gehorsam der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten der Ukraine sichert. Im Fokus der Analyse stehen sowohl die seit 2014 kontrollierten Gebiete im Donbass als auch jene Territorien, die infolge der russischen Vollinvasion seit 2022 besetzt und annektiert wurden. Methodisch basiert der Beitrag auf einer qualitativen Analyse öffentlich zugänglicher Quellen und Dokumente, darunter russische Gesetze sowie untergesetzliche rechtliche und administrative Regelungen, Berichte internationaler Organisationen, Menschenrechtsberichte sowie Interviews und Zeugenaussagen, die von Drittorganisationen erhoben wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass russische Herrschaftssicherung auf einer gezielten Kombination repressiver und nicht-repressiver Instrumente beruht. Identifiziert werden vier zentrale Mechanismen der Gehorsamssicherung: erstens die digitale Abschottung und Kontrolle des Informationsraums, zweitens eine Passpolitik, die als administratives Zwangsmittel dient, drittens selektive und häufig willkürliche Repressionspraktiken sowie viertens materielle und soziale Anreize zur Belohnung von Anpassung und Kooperation. Der Beitrag kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass der beobachtbare Gehorsam der Zivilbevölkerung weniger als Ausdruck freiwilliger Zustimmung, sondern eher als Resultat eines gezielt erzeugten Zustands struktureller Alternativlosigkeit zu interpretieren ist.
Abstract
This article examines how, and by what means, Russia ensures the compliance of the civilian population residing within the occupied territories of Ukraine. The analysis focuses both on the areas of the Donbas that have been under Russian control since 2014 and on the territories occupied and annexed following Russia’s full-scale invasion in 2022. Methodologically, the study is based on a qualitative analysis of publicly available sources and documents, including Russian laws and subordinate legal and administrative regulations, reports and documentations by international and human rights organisations, as well as interviews and witness testimonies collected by third-party organisations. The findings demonstrate that Russian rule in the occupied territories relies on a deliberate combination of repressive and non-repressive instruments. The following four central mechanisms of compliance enforcement were identified: first, the digital isolation and control of the information space; second, a passport policy that functions as an administrative coercive instrument; third, selective and often arbitrary repressive practices; and fourth, material and social incentives to reward adaptation and cooperation. The article further concludes that the observable compliance of the civilian population should be interpreted less as an expression of voluntary consent than as the result of a deliberately produced condition of structural lack of alternatives.
1 Einleitung
Die russische Vollinvasion in die Ukraine im Jahr 2022, die im Herbst desselben Jahres in der von Russland erklärten – völkerrechtswidrigen und international überwiegend nicht anerkannten – Annexion der besetzten ukrainischen Gebiete mündete, schuf den Bedarf, sich analytisch mit den Mustern der Herrschaftssicherung im besetzten Territorium auseinanderzusetzen. Gegenstand der Analyse sind dabei sowohl jene Gebiete, die seit 2014 de facto unter der Kontrolle russisch gesteuerter separatistischer Verwaltungen standen – die „Volksrepublik Donezk“ und die „Volksrepublik Luhansk“ – als auch jene Territorien, die erst infolge der russischen „Spezialoperation“ ab 2022 besetzt wurden – Teile der Oblaste Cherson und Saporischschja.
Nach fast vier Jahren Krieg befindet sich lediglich die Oblast Luhansk nahezu vollständig unter russischer Kontrolle, während Russland in den übrigen annektierten Regionen lediglich eine Teilkontrolle ausübt. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass Russland in den Oblasten Donezk, Cherson und Saporischschja jeweils etwa drei Viertel des Territoriums kontrolliert: konkret ca. 72 Prozent der Oblast Cherson, ca. 75 Prozent der Oblast Saporischschja und ca. 78 Prozent der Oblast Donezk nach der DeepState-Analyse vom 1. Januar 2026. Dies gilt ungeachtet dessen, dass Russland diese Regionen in ihren administrativen Vorkriegsgrenzen als Föderationssubjekte in seine staatliche Ordnung integriert hat und die nicht kontrollierten Gebietsteile offiziell als „von der Ukraine besetzt“ betrachtet. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass Russland keine Kontrolle über die jeweiligen Oblasthauptstädte Cherson und Saporischschja ausübt. Infolgedessen richtete Russland sogenannte „vorübergehende Verwaltungszentren“ ein: Henitschesk fungiert als administratives Zentrum der besetzten Teile der Oblast Cherson, während Melitopol diese Funktion für die besetzten Gebiete der Oblast Saporischschja übernimmt.
Die Bevölkerungszahl in den besetzten Gebieten lässt sich nur schwer zuverlässig schätzen. Massive Fluchtbewegungen nach 2014 sowie erneut nach 2022, kombiniert mit Zuzug und Umsiedlungen, die von ukrainischen Behörden nicht mehr erfasst werden konnten, führen dazu, dass aktuelle Schätzungen erheblich von den ursprünglichen Zahlen des ukrainischen Melderegisters abweichen. Nach ukrainischen Angaben lebten Anfang 2022 in den heute von Russland besetzten Gebieten rund 6,37 Millionen Menschen. Infolge der russischen Vollinvasion verließen bis Ende 2022 etwa 2,9 Millionen Personen diese Regionen, sodass nach der Einschätzung von Petrov (2024: 2) von einer verbliebenen Bevölkerung von etwa 3,5 Millionen Menschen auszugehen ist. Diese Zahl steht jedoch in deutlichem Spannungsverhältnis zu stark überhöhten russischen Angaben zu Passausstellungen und zur Zahl der Wahlberechtigten in den „neuen Gebieten“ (Petrov 2024: 2). Letztere gelten aufgrund fehlender unabhängiger Überprüfbarkeit als nur eingeschränkt belastbar.
In der Anfangsphase der russischen Vollinvasion fanden friedliche zivilgesellschaftliche Proteste gegen die russische Besatzung in den nach 2022 eroberten Gebieten statt, die russische Soldaten zunächst duldeten und nach kurzer Zeit gewaltsam unterbunden (UN OHCHR 2024: 15). Ab April 2022 sind dem OHCHR keine pro-ukrainischen öffentlichen Versammlungen in den besetzten Gebieten mehr bekannt (UN OHCHR 2024: 16). Daraus ergibt sich die Frage, mit der sich dieser Beitrag auseinandersetzt, wie und mit welchen Mitteln sich die russische Besatzungsmacht den Gehorsam der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten sichert. Die Analyse beschränkt sich auf die 2022 annektierten Gebiete, da sich die Entwicklungen auf der bereits 2014 annektierten Krim teilweise deutlich unterscheiden. Dieser Beitrag analysiert die wesentlichen Mechanismen der russischen Herrschaftssicherung in diesen Gebieten auf Basis von öffentlich und online zugänglichen Quellen und Berichten der internationalen Organisationen, die neben der Dokumentenanalyse auch Interviews mit Betroffenen und Zeugen umfassen.
Im Folgenden werden zunächst die Kontrollmechanismen des digitalen Informationsraums, der Einsatz der Passpolitik sowie verschiedene repressive Instrumente und positive Anreizmechanismen analysiert, mit denen die russische Besatzungsmacht ihre Herrschaft festigt und zur Sicherung des zivilgesellschaftlichen Gehorsams nutzt.
2 Digitale Abkoppelung und Kontrolle des Informationsraums
Bereits lange vor der russischen Vollinvasion im Februar 2022 war die Presse- und Medienfreiheit in den selbsternannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ (DNR/LNR) massiv eingeschränkt. Seit der Etablierung der De-facto-Regime ab 2014 wurde der Medienraum systematisch kontrolliert, wobei oppositionelle, unabhängige und ukrainische Medien verdrängt oder an einer regulären journalistischen Tätigkeit gehindert wurden (Coynash 2021: 4). Kritische Berichterstattung über die politischen Strukturen, militärischen Akteure oder die Führung der „Volksrepubliken“ war mit erheblichen Repressionsrisiken verbunden (Fischer 2019: 20). Obwohl die Verfassungen der „Volksrepubliken“ formal Pressefreiheit sowie ein Verbot der Zensur vorsahen, wurden diese Garantien durch nachgeordnete Gesetze, Verordnungen und administrative Praktiken faktisch außer Kraft gesetzt. Insbesondere Akkreditierungs- und Registrierungsverfahren dienten als Instrumente der Selektion und Kontrolle von Journalisten und Medienorganisationen (Coynash 2021: 5; Roozenbeek 2019: 84). Journalisten, die sich nicht loyal gegenüber den De-facto-Behörden verhielten oder als kritisch wahrgenommen wurden, sahen sich Einschüchterungen, Drohungen, willkürlichen Festnahmen oder dem faktischen Zwang zur Ausreise ausgesetzt (Roozenbeek 2019: 80).
Parallel dazu wurde der Medienraum in den „Volksrepubliken“ tiefgreifend umgestaltet. Ukrainische Fernseh- und Radiosender wurden in weiten Teilen der von „DNR“ und „LNR“ kontrollierten Gebiete aus dem terrestrischen Empfang verdrängt und schrittweise durch russische staatliche oder staatsnahe Sender ersetzt (Coynash 2021: 5; Roozenbeek 2019: 81–82). Die Kontrolle über Sendeinfrastruktur sowie administrative und technische Maßnahmen führten dazu, dass russische Medienangebote zur dominanten Informationsquelle wurden. Die lokalen Medien unterschieden sich politisch zwar inhaltlich kaum von den russischen offiziellen Medien, konnten jedoch aufgrund mangelnder Ressourcen mit deren Reichweite nicht konkurrieren und blieben daher in der öffentlichen Wahrnehmung nachgeordnet.
Im Vergleich zu Fernsehen und Printmedien war der Online-Raum bis 2022 teilweise weniger strikt technisch gefiltert. Dies bedeutete jedoch keine tatsächliche Freiheit des Online-Informationszugangs: Auch Internetmedien, Blogger und Nutzer bewegten sich in einem Umfeld latenter Repression, in dem Überwachung, Denunziation und selektive Strafverfolgung eine disziplinierende Wirkung entfalteten. Die vergleichsweise mildere Regulierung des Internets resultierte weniger aus institutioneller Offenheit als aus begrenzten Durchsetzungs- und Kontrollkapazitäten der beiden De-facto-Staaten.
Mit der russischen Vollinvasion der Ukraine im Februar 2022 und der anschließenden formalen Annexion der vier ukrainischen Regionen (Oblaste Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja) im Herbst 2022 – deren Anschluss Russland de jure beansprucht, ohne diese Gebiete faktisch vollständig zu kontrollieren – änderte sich die Situation grundlegend. Die russische Medien- und Internetgesetzgebung wurde auf die annektierten Territorien ausgeweitet, wodurch sich der rechtliche Rahmen der Informationskontrolle deutlich verschärfte. In der gesamten Russischen Föderation – einschließlich der besetzten Gebiete – wurden seither ukrainische Medienangebote, westliche Plattformen sowie unabhängige russische Medien systematisch blockiert oder in ihrer Funktionalität eingeschränkt. In den besetzten Gebieten verbreitet Russland über das speziell entwickelte und verschlüsselte Satellitenpaket „Russische Welt“ ein abgeschottetes Medienangebot, das nahezu ausschließlich russische und lokale Sender umfasst und außerhalb der besetzten Gebiete meist nicht verfügbar ist (McGlynn 2024b: 4). Die darin vermittelten ukrainefeindlichen Narrative zeichnen sich durch besonders starke Radikalisierung aus und stellen die Ukraine sowie Ukrainer systematisch als existenzielle Bedrohung für Russland dar (McGlynn 2024b: 4). Unabhängige Journalisten und Medien, deren Berichterstattung vom offiziellen Narrativ der russischen Staatsführung abweicht, sind seitdem verstärkt administrativen und strafrechtlichen Maßnahmen ausgesetzt. Ein zentrales Instrument stellt dabei die Einstufung als sogenannte „ausländische Agenten“ oder „unerwünschte Organisationen“ dar, die mit weitreichenden Publikationsverboten, finanziellen Sanktionen und strafrechtlicher Verfolgung verbunden sein kann.
Während bis 2025 primär die Produktion und Verbreitung als „extremistisch“ eingestufter Inhalte sanktioniert wurde, blieb der reine Konsum oppositioneller Medien rechtlich in einer Grauzone, sofern keine aktive Weiterverbreitung oder öffentliche Unterstützung erfolgte. Vor diesem Hintergrund gewannen Umgehungsstrategien wie die Nutzung von VPN-Diensten sowie der Rückgriff auf Messenger-Dienste – insbesondere Telegram – stark an Bedeutung. Telegram entwickelte sich zu einem zentralen Kommunikations- und Informationsmedium, das sowohl staatliche als auch oppositionelle Inhalte bündelte und damit eine ambivalente Stellung im Informationskrieg einnahm. Zugleich ging der Konsum russlandkritischer Inhalte in den besetzten Gebieten mit erheblichen Risiken einher: Bei möglichen Kontrollen von Mobiltelefonen konnten bereits abonnierte Kanäle als Ausdruck von „Illoyalität“ interpretiert werden und sicherheitsrelevante Konsequenzen nach sich ziehen.
Eine weitere qualitative Verschärfung erfolgte 2025 mit der Einführung neuer gesetzlicher Regelungen in Russland, die erstmals auch die absichtliche Suche nach als „extremistisch“ eingestuften Inhalten unter Strafe stellten. Vorgesehen sind Geldbußen im Bereich mehrerer tausend Rubel für Einzelpersonen. Zudem wurden Bußgelder für die Bewerbung von VPN-Diensten eingeführt, die als Mittel zur Umgehung staatlicher Zensur gelten (Alternative Human Rights Centre 2025c: 24). Parallel dazu wurde die digitale Abkoppelung Russlands und der besetzten Gebiete weiter vertieft. Während soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram bereits seit 2022 blockiert sind (wenn auch über VPN weiterhin zugänglich), folgten in den Jahren 2024 und 2025 zusätzliche technische Einschränkungen weiterer Plattformen und Messenger-Dienste, die in der Alltagskommunikation besonders verbreitet sind – darunter Telegram, WhatsApp und Viber (Alternative Human Rights Centre 2025c: 23). Diese Maßnahmen erfolgten häufig nicht in Form formaler Nutzungsverbote, sondern durch gezielte Drosselung und funktionale Einschränkungen, wodurch die Nutzung ohne Umgehungstechnologien zunehmend erschwert wurde.
Die Verschärfung der Einschränkungen gegenüber westlichen Messenger-Diensten erfolgte vor dem Hintergrund der Einführung der staatlich geförderten Kommunikationsplattform „MAX“, die von den russischen Behörden als nationale Alternative zu internationalen Messengern positioniert wird (Alternative Human Rights Centre 2025c: 25). Die Plattform wird offiziell als sicherer und zuverlässiger Kommunikationsdienst beworben und soll insbesondere staatliche Anforderungen an Kontrolle und Datensicherheit innerhalb Russlands erfüllen. Eine Registrierung ist faktisch nur mit einer russischen oder belarussischen Mobilfunknummer möglich, was den Zugang für Nutzer außerhalb dieses Raums erheblich einschränkt.
Russische Behörden betonen zudem, dass „MAX“ auch bei sicherheitsbedingten Einschränkungen des mobilen Internets funktionsfähig bleibe. Hintergrund sind in Russland seit 2024/2025 wiederholt eingesetzte Maßnahmen zur Drosselung oder zeitweisen Abschaltung des mobilen Internets, die offiziell mit dem Schutz vor Drohnenangriffen und anderen Sicherheitsrisiken begründet werden. In diesem Kontext wurde ein sogenanntes „Whitelist“-Prinzip etabliert, bei dem ausgewählte staatlich kontrollierte Dienste – darunter „MAX“ – weiterhin erreichbar bleiben, während andere Apps eingeschränkt werden. Seit dem 1. September 2025 ist „MAX“ auf neu in Russland verkauften Smartphones und Tablets verpflichtend vorinstalliert. Die Plattform ist als multifunktionale App konzipiert und soll neben klassischer Messenger-Kommunikation schrittweise weitere zentrale Alltagsfunktionen in sich vereinen, darunter Banking sowie den Zugang zu staatlichen Online-Diensten (Alternative Human Rights Centre 2025c: 25–26).
Aus Sicht von Menschenrechtsorganisationen und Medienbeobachtungsstellen ist insbesondere die Datenverarbeitung von „MAX“ problematisch. Kritisiert werden der umfangreiche Zugriff auf personenbezogene Daten sowie das Fehlen einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (Alternative Human Rights Centre 2025d: 4). Die offizielle Datenschutzrichtlinie der Plattform sieht außerdem ausdrücklich vor, personenbezogene Daten im Rahmen gesetzlicher Anforderungen an staatliche Organe weiterzugeben. Dadurch unterscheidet sich „MAX“ grundlegend von vielen internationalen Messengern, die zumindest formal stärkere Schutzmechanismen gegenüber staatlichen Zugriffen vorsehen.
Während „MAX“ zunächst als freiwillige nationale Alternative zu westlichen Kommunikationsplattformen beworben wurde, ging die russische Regierung schrittweise dazu über, konkurrierende Messenger-Dienste technisch einzuschränken, etwa durch die Drosselung einzelner Funktionen. In den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine lässt sich darüber hinaus eine verstärkte Form der Durchsetzung beobachten. Dort wird die Nutzung von „MAX“ in öffentlichen Einrichtungen – darunter Verwaltungen, Bildungseinrichtungen und staatliche Dienste – faktisch vorausgesetzt oder aktiv eingefordert. Zusätzlich wird der Nutzungsdruck durch die zunehmende Verknüpfung von „MAX“ mit weiteren staatlichen und halbstaatlichen Dienstleistungen erhöht. In den besetzten Gebieten kann dies dazu führen, dass alltägliche Verwaltungsprozesse, die Kommunikation mit Behörden oder der Zugang zu bestimmten Dienstleistungen ohne die Nutzung von „MAX“ nur eingeschränkt oder mit erheblichem Mehraufwand möglich sind. Auf diese Weise fungiert die Plattform nicht nur als Kommunikationsmittel, sondern als zentrales Instrument der digitalen Integration in das russische Verwaltungs- und Kontrollsystem.
Die digitale Kontrolle und Abschottung stellen damit eins der zentralen Mechanismen alltäglicher Gehorsamssicherung in den besetzten Gebieten dar. Indem Informationszugang, Kommunikation und digitale Infrastruktur systematisch überwacht, abgekoppelt und an staatliche Plattformen gebunden werden, entsteht ein Disziplinierungsmechanismus, der abweichendes Verhalten risikobehaftet macht und politische Anpassung zur rationalen Überlebensstrategie werden lässt.
3 Staatsbürger aus Zwang: Russlands Passpolitik in den besetzten Gebieten
Die formale Eingliederung der besetzten ukrainischen Gebiete in die Russische Föderation verstärkte die Umsetzung der russischen Passpolitik erheblich. In der Praxis führte dies dazu, dass das alltägliche Leben für viele Bewohner/innen ohne russische Staatsbürgerschaft zunehmend erschwert wurde und in zentralen Bereichen nur eingeschränkt möglich war. Am 27. April 2023 unterzeichnete Wladimir Putin das Dekret Nr. 307, das den rechtlichen Status von Personen in den annektierten Gebieten regelt, die keine russische Staatsbürgerschaft angenommen haben. Diese Personen werden im russischen Rechtsrahmen als ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose behandelt und mussten bis zum 1. Juli 2024 ihren Aufenthaltsstatus gegenüber den russischen Behörden legalisieren, etwa durch den Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft oder die Beantragung eines Aufenthaltstitels (Malyarenko/Kormych 2026: 72; OSCE ODHIR 2025: 50).
Die Ablehnung der russischen Staatsbürgerschaft kann in den besetzten Gebieten jedoch als Ausdruck von Illoyalität gegenüber Russland oder Bedrohung für die „nationale Sicherheit“ interpretiert werden. Solche sicherheitsbezogenen Vorwürfe können als Folge zu Ausweisungen oder Deportationen aus dem russischen Staatsgebiet führen. Im Jahr 2023 wurden zudem institutionelle Strukturen geschaffen, die Abschiebeverfahren gegenüber als „ausreisepflichtig“ eingestuften Personen ermöglichen und damit den rechtlichen Druck auf Personen ohne russische Staatsbürgerschaft weiter verstärken.
Der Besitz eines russischen Passes ist für viele Bewohner der besetzten Gebiete zudem zu einer faktischen Voraussetzung für den Zugang zu zentralen staatlichen Leistungen geworden. Ohne russische Dokumente ist der Zugang zu Sozialleistungen, Rentenansprüchen und regulärer medizinischer Versorgung beinahe unmöglich (Cooper et al. 2025: 15; Malyarenko/Kormych 2026: 71; OSCE ODHIR 2025: 48; UN OHCHR 2024: 29). Auch die Nutzung russischer Mobilfunkdienste ist an eine formale Identitätsprüfung gebunden, die eine Verifizierung anhand des Passes erfordert, was für Personen ohne russische Staatsbürgerschaft den Zugang zusätzlich erschwert, da dafür seit 2025 verschärfte Anforderungen in Russland gelten.
Darüber hinaus wirkt sich der fehlende russische Pass erheblich auf die Erwerbsmöglichkeiten aus. Eine offizielle Beschäftigung ist in den besetzten Gebieten ohne russische Staatsbürgerschaft oder entsprechende russische Aufenthaltstitel in der Praxis kaum möglich (UN OHCHR 2024: 29). Damit wird wirtschaftlicher Druck gezielt als Mittel zur Durchsetzung der Passpolitik eingesetzt.
Ein weiteres zentrales Risiko für Personen ohne russische Staatsbürgerschaft betrifft ihre Eigentumsrechte. Die russischen Behörden treiben die Umregistrierung von Immobilien nach russischem Recht systematisch voran (OSCE ODHIR 2025: 50; UN OHCHR 2024: 29). Das bedeutet, dass Immobilien, deren Eigentumsverhältnisse nicht entsprechend umgeschrieben werden oder deren Eigentümer abwesend sind, als „eigentumslos“ eingestuft und in staatliches oder kommunales Eigentum überführt werden können. Die fehlende Umregistrierung erhöht somit das Risiko von Enteignungen erheblich und verstärkt den Druck zur Anpassung an den russischen Rechtsrahmen.
Die Annahme der russischen Staatsbürgerschaft ist seit mehreren Jahren an die Ablegung eines Treueeids gebunden, an die auch die Einwohner der besetzten Gebiete bei der Annahme des russischen Passes gebunden sind (Malyarenko/Kormych 2026: 67; UN OHCHR 2024: 29). Zugleich wurde der rechtliche Rahmen für neu eingebürgerte Personen weiter verschärft: Ein Bundesgesetz vom August 2024 verknüpft die Erlangung der Staatsbürgerschaft mit der Pflicht zur Registrierung im militärischen Register, wobei die Nichterfüllung dieser Pflicht als Grundlage für den Entzug der erworbenen Staatsbürgerschaft dienen kann. Im Jahr 2025 wurden im russischen Parlament darüber hinaus Gesetzentwürfe diskutiert, die Verfahren und Fristen – unter anderem eine kurze Registrierungsfrist nach Einbürgerung – weiter konkretisieren sollten.
Vor diesem Hintergrund lässt sich die jüngste Passpolitik Russlands weniger als auf Freiwilligkeit beruhende Integrationsmaßnahme und eher als Instrument politisch-administrativer Steuerung und Kontrolle interpretieren. Während das Leben ohne russische Staatsbürgerschaft in den besetzten Gebieten gezielt erschwert wird und dadurch erheblicher Anpassungsdruck entsteht, werden zugleich die Bedingungen für den dauerhaften Erhalt dieses Status verschärft und mit Sanktionsmechanismen verknüpft, die funktional als Loyalitätsfilter wirken.
4 Herrschaftssicherung durch Gewalt: Repressive Praktiken der russischen Besatzung
Die Etablierung der russischen Besatzungsherrschaft in den seit 2022 kontrollierten Gebieten der Ukraine ging von Beginn an mit umfassenden Repressionsmaßnahmen gegen die lokale Zivilbevölkerung einher. Besonders stark betrafen die Repressionsmaßnahmen die ukrainische Bevölkerung in den Gebieten, die Russland nach 2022 besetzte und annektierte. Zahlreiche Zeugenaussagen von Personen, die nach ihrer Ausreise aus den besetzten Gebieten von verschiedenen Organisationen befragt wurden, weisen eine hohe Übereinstimmung in der Beschreibung zentraler Repressionspraktiken auf. Da diese Berichte unabhängig voneinander von nicht miteinander verbundenen Akteuren dokumentiert wurden, kann von einer hohen inhaltlichen Glaubwürdigkeit der geschilderten Repressionserfahrungen ausgegangen werden.
Die Anfangsphase der Okkupation war besonders stark von offener Gewalt geprägt. Das OHCHR dokumentierte in dieser Zeit besonders viele Fälle von Mord, Folter und Misshandlungen, sexueller Gewalt sowie willkürlichen Inhaftierungen und Einschüchterungen von Zivilisten in den besetzten Gebieten, die entweder der Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte verdächtigt wurden oder als potenzielle Gegner der Besatzung galten (UN OHCHR 2024: 12). Zwischen dem 24. Februar 2022 und dem 31. Dezember 2023 registrierte das OHCHR 687 Fälle willkürlicher Inhaftierungen von Zivilisten in den besetzten Gebieten, wobei die reale Anzahl der Betroffenen deutlich höher liegen kann (UN OHCHR 2024: 13). Die Kombination aus offener Gewaltanwendung und faktischer Straflosigkeit trug wesentlich dazu bei, bereits in den ersten Monaten der Besatzung eine allgegenwärtige Atmosphäre der Angst zu erzeugen, die den Alltag der Zivilbevölkerung nachhaltig prägte. Zeugenaussagen beschreiben eine dauerhafte Bedrohungslage durch willkürliche Gewalt, Freiheitsentzug und umfassende Kontrollpraktiken im Alltag der Zivilbevölkerung (UN OHCHR 2024: 22).
Die kumulative Wirkung repressiver Gesetze und Praktiken führte faktisch dazu, dass freie Meinungsäußerung in den besetzten Gebieten kaum noch möglich ist. Die permanente Bedrohung durch Festnahmen, Gewalt und Strafverfolgung erzeugte ein Klima, in dem selbst private Gespräche nicht mehr als geschützt wahrgenommen werden (Council of Europe 2025: 71). Diese Bedrohungslage förderte eine weitreichende Selbstzensur, die bis in die alltägliche Kommunikation hineinreichte (UN OHCHR 2024: 22). Zugleich förderten die Besatzungsbehörden aktiv Denunziation: Einwohner der besetzten Gebiete wurden aufgefordert, „verdächtige“ Personen zu melden, und in der Region Cherson wurden hierfür sogar materielle Belohnungen angeboten (UN OHCHR 2024: 20). Dies verstärkte ein Klima aus Angst, Misstrauen und sozialer Fragmentierung, in dem Kollaboration und demonstrierte Loyalität relative Sicherheit versprachen, während Nichtkooperation erhebliche Risiken barg (Cooper et al. 2025: 12). Angst um die eigene Sicherheit und die der Angehörigen fungierte dabei als zentrales Mittel sozialer Kontrolle (Council of Europe 2025: 71).
Zur Festigung seiner Macht baute der Kreml ein dichtes Netz aus russischen Streit- und Sicherheitskräften in den besetzten Gebieten auf. Dazu gehören Beamte des Föderalen Sicherheitsdienstes (FSB), der Nationalgarde Russlands (Rossgwardija) sowie reguläres Personal und Spezialeinheiten („Speznas“) des Föderalen Strafvollzugsdienstes (FSIN), deren Präsenz maßgeblich zur Durchsetzung von Gehorsam und zur Unterdrückung des Widerstands beitrug (McGlynn 2024a: 9; OSCE ODIHR 2025: 34).
Aus den analysierten Quellen lässt sich zudem eine strukturierte Palette repressiver Instrumente erkennen, auf die die Besatzungsmacht je nach wahrgenommener Bedrohung durch lokale Einwohner zurückgreift. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Repressionsmaßnahmen analytisch nach ihren jeweiligen Zielgruppen zu differenzieren. Zu den Maßnahmen, die grundsätzlich jede Person in den besetzten Gebieten betreffen können, zählen Kontrollen an Blockposten sowie überraschende Durchsuchungen im öffentlichen Raum, die über reine Dokumentenkontrollen hinausgehen und häufig auch die Durchsicht von Mobiltelefonen und anderen digitalen Geräten umfassen (UN OHCHR 2024: 19, 22). Aus der Gefahr, bei spontanen Kontrollen als „verdächtig“ eingestufte Inhalte auf ihren Geräten zu haben, nutzen viele Einwohner der besetzten Gebiete zwei Mobiltelefone: ein verborgenes Smartphone für private Kommunikation und den Konsum ukrainischer oder russlandkritischer Inhalte sowie ein einfaches Mobiltelefon für den öffentlichen Raum, das einer Kontrolle standhalten soll (Cooper et al. 2025: 12). Diese Praxis verdeutlicht, wie stark Repression und Überwachung den Alltag strukturieren und selbst unausgesprochene Illoyalität sanktionierbar machen.
Bei Personen, die aus Sicht der Besatzungsmacht ein erhöhtes Verdachtspotenzial bergen – etwa Bürgerrechtsaktivisten, Journalisten, ukrainische Politiker, Beamten oder Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes – werden in der Regel zunächst präventive Maßnahmen eingesetzt. Dazu zählen Hausdurchsuchungen, wiederholte Kontrollen sowie Vorladungen zu Gesprächen, die de facto Verhörsituationen darstellen. Diese Verhöre verfolgen vor allem drei Ziele: 1) Überprüfung von Loyalität und Widerstandspotenzial, 2) Erzwingung von Kooperation und 3) Informationsgewinnung.
Personen, die diese Sicherheitsüberprüfungen nicht bestehen oder eine Zusammenarbeit mit den Besatzungsbehörden ablehnen, werden häufig festgenommen und weiteren Maßnahmen unterzogen, die Inhaftierung, Misshandlung oder Folter umfassen können. Scheitert der Versuch, zur Kooperation zu überzeugen, greifen russische Sicherheitskräfte regelmäßig auf Einschüchterung und Gewaltandrohungen zurück (UN OHCHR 2024: 23). Die Drohung, Menschen „in den Keller zu schicken“, fungiert dabei als weithin verstandenes Synonym für Folter. Folter wird gezielt im Rahmen von Verhören eingesetzt, um Kooperation, Denunziation oder Informationsweitergabe zu erzwingen (UN OHCHR 2024: 22).
Die berichteten Foltermethoden umfassen schwere Schläge, Messerstiche, Elektroschocks, simuliertes Ertränken, Scheinhinrichtungen, das Einstechen spitzer Gegenstände unter Fingernägel sowie Drohungen mit Tod, Verstümmelung und sexueller Gewalt gegen die Betroffenen und ihre Angehörigen (OSCE ODIHR 2025: 35; UN OHCHR 2024: 14; OSCE ODIHR 2024: 23). Rund 90 Prozent der in den besetzten Gebieten inhaftierten und später freigelassenen Personen berichteten von Folter oder schwerer Misshandlung auch während der Haft (UN OHCHR 2024: 14). Die Haftbedingungen selbst stellen eine weitere Form unmenschlicher Behandlung dar, da Zivilisten häufig in improvisierten oder informellen Haftanstalten untergebracht werden, in überfüllten Zellen ohne ausreichende Nahrung, Wasser oder medizinische Versorgung, unter extremen Temperaturen und unhygienischen Bedingungen (UN OHCHR 2024: 14; OSCE ODIHR 2025: 36).
Darüber hinaus zeigt sich, dass Repressionen nicht nur eine allgemeine abschreckende und disziplinierende Funktion erfüllen, sondern klaren Selektionsmustern folgen. In der frühen Phase der Besatzung standen zunächst ehemalige Angehörige der ukrainischen Streitkräfte sowie Personen mit mutmaßlichen Verbindungen zum ukrainischen Sicherheitsdienst und deren Familienangehörige im Fokus (UN OHCHR 2024: 13). Im weiteren Verlauf wurde der Kreis der Betroffenen systematisch erweitert und erfasste zunehmend Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Aktivität als potenziell widerständig galten, darunter Journalisten, lokale Amtsträger, ukrainische Beamten, Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes sowie Aktivisten (UN OHCHR 2024: 13).
Lehrkräfte, die sich weigern, den russischen Lehrplan umzusetzen, medizinisches Personal, Beschäftigte kritischer Infrastruktur wie des Kernkraftwerks Saporischschja sowie lokale Amtsträger, die eine Zusammenarbeit mit den Besatzungsbehörden ablehnen, sind besonderen Repressionen ausgesetzt (OSCE ODIHR 2025: 61; UN OHCHR 2024: 26–27). Gewählte Amtsträger, die sich der Kooperation verweigern, werden verhaftet oder aus den besetzten Gebieten deportiert und im Nachhinein durch kollaborationsbereite lokale Akteure oder russische Staatsbürger ersetzt (UN OHCHR 2024: 24; Malyarenko/Kormych 2023: 228). Für Fachkräfte aus Bildung, Medizin, Verwaltung und kritischer Infrastruktur, die unter Druck der Besatzungsbehörden geraten, bleibt auch nur die Wahl zwischen Flucht oder Anpassung, um einer Inhaftierung zu entgehen (UN OHCHR 2024: 26–27).
Bestraft werden dabei nicht nur konkrete Handlungen, sondern häufig bereits vermutete Einstellungen oder Kontakte. Festnahmen werden regelmäßig mit Vorwürfen wie „Spionage“, „Terrorismus“, „Sabotage“ oder „Verrat“ begründet, auch wenn diese unbelegt sind und lediglich als Vorwand dienen (OSCE ODIHR 2025: 33). Bereits der Besitz eines VPNs, bestimmter Apps oder „verdächtiger“ Fotos auf Mobiltelefonen kann zu Verhaftungen führen, während zugleich auch ein leerer oder fehlender Telefoninhalt Misstrauen erregt (UN OHCHR 2024: 20).
Öffentliche Proteste gegen die Besatzung sind angesichts der stark repressiven Lage faktisch ausgeschlossen. Die Verhängung des Kriegsrechts im Oktober 2022 schuf zudem einen formalen Rahmen zur Begründung weitreichender Einschränkungen von Bewegungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. Fast vier Jahre nach Beginn der Vollinvasion 2022 ist jede Toleranz gegenüber ukrainefreundlichen Haltungen und ukrainischsprachigen Inhalten faktisch verschwunden, sodass selbst geringfügige Ausdrucksformen der ukrainefreundlichen Position kriminalisiert werden. Bewohner der besetzten Gebiete werden unter anderem strafrechtlich verfolgt, weil sie ukrainische Lieder in sozialen Netzwerken geteilt, den russischen Angriff als „Krieg“ bezeichnet oder ukrainische Nationalsymbole gezeigt haben (Council of Europe 2025: 70). Zur Durchsetzung dieser Repression greifen die Besatzungsbehörden systematisch auf russische Gesetze zurück, die die „Diskreditierung der russischen Streitkräfte“ unter Strafe stellen und gezielt zur Unterdrückung von Kritik und öffentlichem Widerspruch eingesetzt werden (Council of Europe 2025: 69).
Repressionen in den besetzten Gebieten dienen daher nicht primär der Reaktion auf konkreten Widerstand, sondern erfüllen auch eine präventive und abschreckende Funktion zur Sicherung von Gehorsam. Sie folgen dabei einer abgestuften Logik: Während allgegenwärtige Kontrollen und permanente Angst die gesamte Zivilbevölkerung erfassen, richten sich intensivere Maßnahmen wie Verhöre, Inhaftierungen und Folter gezielt gegen Personen, die aufgrund ihres Berufs oder zugeschriebener Loyalitäten als potenziell widerständig gelten. Die systematische Anwendung von Foltermethoden dient dabei nicht nur der Informationsgewinnung, sondern auch der Erzwingung von Kooperation. Durch die Kombination aus Angst, Selektivität und Unberechenbarkeit entsteht ein massiver Anpassungsdruck, der politische und gesellschaftliche Handlungsspielräume effektiv unterbindet und offenen gesellschaftlichen Widerstand faktisch lebensgefährlich und damit kaum möglich macht.
5 Positive Anreize als Ergänzung repressiver Herrschaftsmittel
Neben repressiven Maßnahmen greift die russische Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten systematisch auf positive Anreize zurück, um Loyalität zu gewinnen, Kooperation zu fördern und den normalisierten Alltag zu inszenieren. Dabei lassen sich vor allem zwei wesentliche Elemente dieser Maßnahmen erkennen: materielle Anreize und eine verdeckte ideologische Umorientierung.
Materielle Anreize betreffen vor allem die Belohnung der Kollaboration. Da viele Fachkräfte und Amtsinhaber aus den besetzten Gebieten geflohen sind oder sich der Zusammenarbeit verweigerten, blieben zahlreiche Stellen im öffentlichen Dienst unbesetzt. Insbesondere in der Anfangsphase der Besatzung versuchten die russischen Streitkräfte, lokale Amtsträger und Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes für eine Zusammenarbeit mit dem neuen Regime zu gewinnen (UN OHCHR 2024: 23). Neben Einschüchterung kamen dabei solche positiven Anreize wie Beförderungen, Gehaltserhöhungen oder besonderer Schutz zum Einsatz, um Beamte zur Kooperation zu bewegen und sie dauerhaft in das neue Verwaltungssystem einzubinden (UN OHCHR 2024: 23). Dieses Angebot eröffnete für manche Fachkräfte Karriereperspektiven, die ihnen zuvor nicht zugänglich gewesen waren. Der akute Mangel an qualifiziertem Personal trug zudem dazu bei, dass Personen ohne entsprechende Ausbildung oder Erfahrung in Führungspositionen aufstiegen.
Ein weiterer Anreizmechanismus ist die gezielte Förderung einer neuen, loyalen Elite. Programme wie „Zeit der Helden“ oder „Helden von Saporoschje“ bereiten ehemalige russische Soldaten gezielt auf Verwaltungs- und Führungspositionen in den besetzten Gebieten vor. Durch Schulungen, Mentoring und garantierte Karrierewege werden militärische Loyalität und zivile Führungspositionen im Machtapparat systematisch miteinander verknüpft (Alternative Human Rights Centre 2025b: 14). Diese Maßnahmen dienen der langfristigen Institutionalisierung der Besatzung durch den Aufbau einer vom Kreml erschaffenen lokalen Führungsschicht.
Soziale Leistungen und humanitäre Hilfsmaßnahmen werden strategisch als weitere Anreizinstrumente eingesetzt. Dabei inszenieren die Besatzungsbehörden Hilfslieferungen, Wiederaufbauprojekte und Wohnungsprogramme als Ausdruck staatlicher Fürsorge. Gleichzeitig sind diese Leistungen häufig an die Annahme russischer Dokumente oder die Kooperation mit Besatzungsstrukturen gebunden (Alternative Human Rights Centre 2025d: 25–26). Zahlreiche Sozialprogramme zur Unterstützung von Familien mit minderjährigen Kindern, einkommensschwachen Haushalten oder Rentnern fungieren als Anreiz, der ukrainische Bürger in den besetzten Gebieten zur Beantragung der russischen Staatsbürgerschaft bewegen soll. Dadurch entsteht ein System selektiver Belohnung, in dem Anpassung materielle Sicherheit verspricht, während Distanzierung oder Verweigerung mit sozialer Marginalisierung einhergeht.
Im Jahr 2023 verabschiedete Russland zwei staatliche Programme zur sozioökonomischen „Wiederherstellung“ der sogenannten „neuen Regionen“ – den ukrainischen Staatsgebieten, die Russland 2022 annektierte – für die jährliche Ausgaben von rund einer Billion Rubel vorgesehen sind. Der groß angelegte Wiederaufbau dieser Gebiete fungiert dabei als zentrales Symbolprojekt, das die angeblichen Vorteile eines Lebens „als Teil Russlands“ sichtbar machen soll (Petrov 2024: 7). Ergänzend wurde eine Freie Wirtschaftszone eingerichtet, die für einen Zeitraum von zehn Jahren weitreichende steuerliche Vergünstigungen vorsieht, darunter reduzierte Sozialabgaben, Steuerbefreiungen für Investitionsprojekte sowie temporäre Befreiungen von Grund- und Unternehmenssteuern (Petrov 2024: 4).
Beim Einsatz positiver Anreizinstrumente in den besetzten Gebieten legt Russland einen besonderen Fokus auf Kinder, Jugendliche und Studierende. Diese Zielgruppe wird durch Bildungsangebote und Kulturprogramme angesprochen, die formal unpolitisch erscheinen, in ihren Inhalten jedoch eine gezielte ideologische Prägung beinhalten. In mehreren besetzten Städten wurden neue Ferienlager, Jugendzentren und Bildungseinrichtungen eröffnet, die offiziell der Erholung und Bildung dienen, faktisch jedoch eine ideologische und militärisch-patriotische Erziehung im Sinne der von der Besatzungsmacht propagierten Werte fördern (Alternative Human Rights Centre 2025a: 10, 18–20). Zeugenaussagen zufolge werden Schüler gezielt zur Teilnahme an solchen Freizeitaktivitäten oder zur Mitgliedschaft in militärisch-patriotischen Jugendorganisationen ermutigt, wobei diese Teilnahme durch schulische Vorteile wie bessere Noten belohnt wird (OSCE ODIHR 2025: 54–55). Diese Programme zielen darauf ab, Loyalität bei der jüngeren Generation nicht durch offenen Zwang, sondern durch Belohnung und soziale Einbindung zu erzeugen (Alternative Human Rights Centre 2025d: 18).
Parallel zu militärisch-patriotischen Aktivitäten nutzt die Besatzungsmacht kulturelle und mediale Projekte zur emotionalen Legitimation der Besatzung. In Mariupol und Melitopol wurden Studios für russische Plattformen wie RuTube eröffnet, die gezielt lokale Jugendliche ansprechen sollen. Unter dem Deckmantel kreativer Förderung wird Jugendlichen angeboten, eigene Kanäle und Podcasts zu produzieren, die ein idealisiertes Bild des Lebens unter russischer Kontrolle verbreiten (Alternative Human Rights Centre 2025b: 6). Institutionalisierte ideologische Einflussnahme im Bildungsbereich stellt eines der zentralen positiven Anreizmechanismen der Besatzungsmacht dar. Schulen und Universitäten fungieren als Träger politischer Loyalitätsbildung, indem Lehrpläne und Schulmaterialien ein geschlossenes Weltbild vermitteln, in dem die russische Invasion als notwendige Schutzmaßnahme gegen „ukrainischen Extremismus und Nationalsozialismus“ dargestellt wird (Alternative Human Rights Centre 2025d: 7).
In ihrer Gesamtheit ergänzen diese positiven Anreize die repressiven Herrschaftspraktiken, indem sie Anpassung nicht nur erzwingen, sondern zugleich belohnen. Loyalität wird damit nicht ausschließlich durch Angst, sondern auch durch materielle und soziale Vorteile hergestellt. Insgesamt lässt sich erkennen, dass solche Maßnahmen in den besetzten Gebieten nicht nur auf Überzeugung im normativen Sinne, sondern auch auf die Herstellung pragmatischer, alltagsbezogener Loyalität zielen.
6 Fazit
Die Untersuchung macht deutlich, dass der Gehorsam der Zivilbevölkerung in den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine kaum als Ergebnis freiwilliger Zustimmung oder erfolgreicher Integration zu bewerten ist, sondern eher durch ein gezielt eingesetztes Herrschaftsarrangement der Besatzungsmacht erzwungen wird. Russische Besatzungspolitik beruht dabei auf der systematischen Kombination mehrerer Instrumente, die sich gegenseitig ergänzen: digitale Informationskontrolle, administrativer Zwang durch Passpolitik, selektive und häufig willkürliche Repressionen sowie ein Anreizsystem aus materiellen und sozialen Vorteilen.
Zentrale Voraussetzung dieser Herrschaftssicherung stellt die nachhaltige Begrenzung individueller und kollektiver Handlungsspielräume dar. Durch die Abschottung des Informationsraums, die Kriminalisierung abweichender Meinungen und die permanent drohende Möglichkeit von Kontrolle und Repression wird politisches Handeln bereits im Alltag entpolitisiert und risikobehaftet gemacht. Die Passpolitik fungiert dabei als administratives Zwangsinstrument, das Loyalität nicht nur einfordert, sondern rechtlich und materiell erzwingt, indem der Zugang zu grundlegenden sozialen Rechten und Leistungen, Erwerbsmöglichkeit und Eigentumsrechte an die Annahme der russischen Staatsbürgerschaft geknüpft wird.
Repressionen erfüllen in diesem System nicht nur eine reaktive Funktion gegenüber tatsächlichem Widerstand, sondern wirken vielmehr präventiv und disziplinierend. Die selektive Anwendung von Gewalt, Inhaftierung und Folter gegenüber bestimmten gesellschaftlichen Gruppen erzeugt ein Klima der Angst, in dem Anpassung zur rationalen Überlebensstrategie wird. Gleichzeitig verhindern Unberechenbarkeit und Straflosigkeit russischer Sicherheitskräfte die Herausbildung kollektiver Gegenwehr.
Ergänzend dazu dienen positive Anreizinstrumente nicht primär der Überzeugung im normativen Sinne, sondern der Herstellung pragmatischer Loyalität. Materielle Vorteile, soziale Leistungen, Karrieremöglichkeiten und gezielte Freizeitangebote – insbesondere im Bildungs- und Kulturbereich – schaffen Anreize zur Kooperation und versuchen, das Erscheinungsbild der Besatzungsmacht im Alltag zu normalisieren. Loyalität wird dadurch nicht als politische Haltung aus realer Überzeugung, sondern als funktionale Anpassungsleistung hergestellt.
Insgesamt zeigt sich, dass russische Herrschaftssicherung in den besetzten Gebieten weniger auf aktive Zustimmung abzielt als auf die dauerhafte Herstellung von Gehorsam durch strukturelle Alternativlosigkeit. Widerstand wird nicht nur unterdrückt, sondern durch die systematische Kombination aus Zwang, Angst, Repressionen und der Belohnung von Loyalität gegenüber den Besatzungsbehörden praktisch unmöglich gemacht. Gehorsam in den besetzten Gebieten wird damit zu einer Überlebensstrategie für die lokale Zivilbevölkerung, aus der deren tatsächlichen Präferenzen sowie Ein- oder Nichteinverständnis mit dem aktuellen Status quo kaum zuverlässig ableiten lassen.
Über den Autor / die Autorin
Yana Lysenko ist Politikwissenschaftlerin und arbeitet an der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen,
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© 2026 bei den Autorinnen und Autoren, publiziert von Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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