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Die Insolvenzverschleppungshaftung des faktischen Geschäftsführers

  • Rouven Redeker
Veröffentlicht/Copyright: 21. November 2005
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Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht
Aus der Zeitschrift Band 15 Heft 12

Abstract

Zugleich Besprechung der BGH-Urteile vom 27.6.2005 – II ZR 113/03 und 11.7.2005 – II ZR 235/03

I. Einführung

Nach gefestigter Rechtsprechung und Literaturmeinung unterliegt auch der sog. faktische Geschäftsführer dem Haftungs- und Pflichtenprogramm des § 64 GmbHG. Die Einbeziehung faktischer Geschäftsführer in den Adressatenkreis der Norm dient der Effektivierung des Gläubigerschutzes, indem man auch solche Personen der Insolvenzantragspflicht (§ 64 Abs. 1 GmbHG) bzw. dem Zahlungsverbot (§ 64 Abs. 2 GmbHG) unterwirft, die, ohne wirksam zum Geschäftsführer bestellt zu sein, tatsächlich wie ein Geschäftsführer handeln. Im Mittelpunkt der Diskussion steht dabei der faktische Geschäftsführer qua Amtsübernahme, bei dem es nicht bloß an einem wirksamen Bestellungsakt mangelt, sondern der die Geschäftsführung mit oder ohne Duldung der Gesellschafter tatsächlich an sich zieht. In der Praxis verbergen sich dahinter meist leitende Angestellte, wichtige Berater oder der (Allein- oder Mehrheits-)Gesellschafter. Besonders häufig ist eine faktische Geschäftsführung in Familienunternehmen anzutreffen, wenn dort bewusst nicht zu Geschäftsführern bestellte Personen die Geschicke der Gesellschaft bestimmen.

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Online erschienen: 2005-11-21
Erschienen im Druck: 2005-11-25

Walter de Gruyter GmbH & Co. KG

Artikel in diesem Heft

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB und die Folgen fehlender Veranlassung der Bekanntgabe des PKH-Antrags
  3. Begrenzbare Haftung des Neu-Gesellschafters einer GbR für Alt-Verbindlichkeiten aus beruflicher Pflichtverletzung?
  4. Die Insolvenzverschleppungshaftung des faktischen Geschäftsführers
  5. BAG, Urteil vom 15.3.2005 – 9 AZR 143/04, Keine Urlaubsabgeltung in der ATZ-Freistellungsphase (Anmerkung Ulrich Weisemann)
  6. BGH, Beschluss vom 17.3.2005 – IX ZB 214/04, Vorzeitige Restschuldbefreiung im Schlusstermin
  7. BGH, Urteil vom 22.3.2005 – XI ZR 286/04, Kontokorrentmäßige Verrechnung unpfändbaren Arbeitseinkommens (Anmerkung Curt Wilhelm Hergenröder)
  8. BGH, Urteil vom 14.4.2005 – IX ZR 221/04, Aktivprozess der Masse
  9. BGH, Beschluss vom 2.6.2005 – IX ZB 235/04, Rechtswegzuständigkeit bei Anfechtungsansprüchen
  10. BGH, Beschluss vom 16.6.2005 – IX ZB 264/03, Vergütung des vorläufigen sog. schwachen Insolvenzverwalters (Anmerkung Thorsten Graeber)
  11. BGH, Beschluss vom 16.6.2005 – IX ZB 285/03, Verschlechterungsverbot bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Anmerkung Thorsten Graeber, s. o.)
  12. BGH, Urteil vom 27.6.2005 – II ZR 113/03, Haftung des faktischen Geschäftsführers (Besprechung Rouven Redeker, s. o.)
  13. BGH, Urteil vom 11.7.2005 – II ZR 235/03, Haftung des faktischen Geschäftsführers (Besprechung Rouven Redeker, s. o.)
  14. BGH, Beschluss vom 14.7.2005 – IX ZB 224/04, PKH-Antrag für juristische Person durch deren Insolvenzverwalter (Anmerkung Ulf Gundlach/Volkhard Frenzel)
  15. BayObLG, Beschluss vom 8.4.2005 – 3 Z BR 246/04, Auskunftsanspruch von Gesellschaftern gegen den Insolvenzverwalter
  16. AG Göttingen, Beschluss vom 17.8.2005 – 74 IN 419/02, Keine Akteneinsicht nach Erledigung des Insolvenzverfahrens
  17. Johnson, Jr./McLaughlin, Corporate Finance and the Securities Laws (Besprechung Georg Streit)
  18. Insolvenzrecht – Juli bis September 2005
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